Wir setzen uns für tiefere Kartengebühren ein
Zahlungsverkehr-Gebühren belasten Ihre Kostenstruktur. Wir setzen uns deshalb im Rahmen unserer Mitgliedschaft beim Verband für elektronischen Zahlungsverkehr (VEZ) für einen effizienten und kostengünstigen Zahlungsverkehr ein.
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2023 hat die Wettbewerbskommission (WEKO) die Gebühren beim Einsatz von Debitkarten unter die Lupe genommen und je eine Untersuchung gegen die Kartenanbieter Visa und Mastercard eingeleitet. Im Frühling 2024 hat die WEKO nun eine einvernehmliche Vereinbarung mit Mastercard getroffen, die eine Senkung der Interchange Fee für Debitkartenzahlungen bei Einkäufen vor Ort vorsieht. Die sogenannten Interchange Fees sind Gebühren, die von Händlern an den Kartenherausgeber – folglich die Bank, von welcher der Kunde seine Karte bezogen hat – bezahlt werden müssen.
Die Digitalisierung und der zunehmende Einsatz von bargeldlosen Zahlungsmitteln stellen die Hotellerie und Gastronomie vor neue Herausforderungen. Besonders die durch Visa und Mastercard erhobene Interchange Fee belastet die Unternehmen stark. Die einseitig festgelegten Gebühren treiben die Kosten in die Höhe und erschweren die Wettbewerbsfähigkeit in einem ohnehin anspruchsvollen Marktumfeld. Vor diesem Hintergrund hat der Verband Elektronischer Zahlungsverkehr (VEZ), in welchem HotellerieSuisse Mitglied ist, eine Schadenersatzklage eingeleitet, um die finanzielle Belastung der Kartenakzeptanten zu senken.
Die Höhe der Gebühr steht zur Diskussion
Die Interchange Fee, eine von den Kreditkartennetzwerken, wie zum Beispiel Visa und Mastercard, einseitig festgelegte Gebühr, belastet Händler unverhältnismässig stark. Wettbewerbsbehörden, sowohl in der Schweiz als auch international, haben diese Gebühr als wettbewerbswidrig eingestuft. Ziel des VEZ und des neu geschaffenen Verband für einen fairen und freien Wettbewerb im Zahlungsverkehr (VWZ), der die Klagegemeinschaft vertritt ist es, in der Schweiz gerechte Schadenersatzansprüche durchzusetzen und die Interchange Fee für die Zukunft zu senken.
Schadenersatzansprüche können stark variieren
Die Interchange Fee beträgt aktuell zwischen 0,12 % und 2,05 % jeder Transaktion. Basierend auf einer durchschnittlichen Interchange Fee von 0,4 % und einer Berechnungsperiode von 2,75 Jahren liegt der Schadenersatzanspruch bei etwa 1,1 % des Kartenumsatzes. Die individuelle Schadensermittlung richtet sich nach der Höhe des Umsatzes und der genutzten Kartenprodukte (Debit, Kredit, Crossborder).
HotellerieSuisse steht im Kontakt zum VEZ
HotellerieSuisse ist als Mitglied vom VEZ im Kontakt mit den Verantwortlichen Personen und verfolgt die weiteren Schritte und Entwicklungen in diesem Verfahren genau. Das Verfahren kann jedoch einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen und der Ausgang der Verhandlung ist noch sehr ungewiss.
Neu beträgt die Interchange Fee für Mastercard-Debitkarten in der Schweiz 0,12 Prozent. Dies ist erheblich tiefer als der Satz von 0,2 Prozent, welchen die europäische Regulierung vorsieht. Dies bedeutet, dass bei Debitkartenzahlungen physisch vor Ort, z. B. an der Rezeption oder im Restaurant, eine deutlich niedrigere Gebühr anfällt als bis anhin.
Zudem wurde eine Deckelung von 30 Rappen ab einem Transaktionsbetrag von 300 Franken eingeführt, was einem durchschnittlichen Satz von 0,1 Prozent entspricht. Diese Regelung gilt bis 2033 und bietet Ihnen somit Planungssicherheit.
Inländische Zahlungen mittels derselben Karte im Internet oder per Smartphone verursachen allerdings weiterhin höhere Gebühren von 0,31 Prozent bis zum 31. Oktober 2025. Ab dem 1. November 2025 wird dieser Satz auf 0,28 Prozent reduziert.
Um die Vorteile der neuen Regelung optimal zu nutzen haben wir eine Reihe von Handlungsempfehlungen für Sie zusammengestellt:
- Überprüfen Sie Ihre aktuellen Verträge mit Zahlungsabwicklern: Stellen Sie sicher, dass die neue Interchange Fee korrekt angewendet wird und dass Ihr Zahlungsabwickler die Senkungen an Sie weitergibt.
- Verhandeln Sie die Händlerkommission neu: Nutzen Sie die Senkung der Interchange Fee als Argument, um mit Ihrem Zahlungsabwickler über eine generelle Senkung der Händlerkommission zu verhandeln.
- Informieren Sie Ihre Mitarbeitenden: Gebühren fallen zwar direkt bei Ihnen an und sind für den Gast «unsichtbar». Dennoch ist es wichtig, dass Sie Ihre Gäste bei etwaigen Fragen zu Gebühren korrekt informieren können. Schulen Sie Ihre Mitarbeitenden entsprechend.
- Überprüfen Sie die Kosten für die verschiedenen Zahlungsarten: Stellen Sie sicher, dass die Kosten der verschiedenen Zahlungsarten bekannt sind und vergleichen Sie diese. Da die Gebühren für Debitkartenzahlungen nun niedriger sind, könnte es sinnvoll sein, Gäste aktiv zu bargeldlosen Zahlungen zu ermutigen. Auch Zahlungen mit Bargeld verursachen Kosten, wie zum Beispiel die Bereitstellung von Rückgeld, Lagerung, Transport und Einzahlung des Bargelds.
- Technologische Aktualisierungen: Stellen Sie sicher, dass Ihre Zahlungsterminals und Online-Zahlungssysteme auf dem neuesten Stand sind, um die Effizienz und Sicherheit bei Debitkartenzahlungen zu gewährleisten.