Keine Steuern auf Trinkgelder
Trinkgeld ist ein Ausdruck von Zufriedenheit und Anerkennung für gute Leistungen im Gastgewerbe. Es handelt sich um eine freiwillige Zuwendung, die nicht Teil des regulären Lohns sein soll.

In der Schweiz ist es üblich, dass Gäste ihre Zufriedenheit und Wertschätzung für gute Gastfreundschaft, hohe Qualität und professionelle Bedienung mit einem Trinkgeld ausdrücken. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Zuwendung, die direkt an die Mitarbeitenden gerichtet ist und die nicht dem Arbeitgeber zugutekommen darf. Die eigentliche Bezahlung für die erhaltene Leistung wird vollständig durch den Rechnungsbetrag abgedeckt. Trinkgeld ist daher als Zeichen der Anerkennung zu verstehen – und als Ansporn, täglich hervorragende Arbeit zu leisten.
Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider lässt im Rahmen der AHV-Reform 2030 prüfen, ob digital erhaltene Trinkgelder künftig besteuert werden sollen. Begründet wird dies mit der Zunahme digitaler Zahlungen. Laut Medienberichten soll im Herbst 2025 entscheiden werden, ob eine solche gesetzliche Anpassung in der Vernehmlassung zur AHV 2030 aufgenommen werden soll und in welcher Form dies geschehen würde.
Aktuelle Praxis
Gemäss aktueller Rechtslage ist Trinkgeld grundsätzlich steuer- und beitragsfrei, solange es nicht einen wesentlichen Teil des Einkommens ausmacht. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) stuft Trinkgelder im Gastgewerbe in der Regel als unbedeutend ein, weshalb sie normalerweise nicht versteuert werden müssen, da sie nicht Lohnbestandteil sind. In der Praxis besteht daher in der Regel keine Meldepflicht für Trinkgelder seitens der Arbeitgebenden.
Folgen einer Besteuerung
Sollte sich die Gesetzgebung ändern und Trinkgelder künftig der AHV-Pflicht unterstellt werden, können negative Folgen sowohl für die Betriebe als auch für die Mitarbeitenden drohen, wie zum Beispiel:
- Rückgang der Trinkgeldbereitschaft
- Höhere Lohnabzüge und Einkommenssteuer für Mitarbeitende
- Deutliche Erhöhung der Lohnkosten für Arbeitgeber, da alle Lohnbestandteile für die Berechnung von Guthaben wie bspw. dem 13. Monatslohn massgebend sind
- Mehr Bürokratie und Kosten für Betriebe
- Kostensteigerungen, die an den Gast weitergegeben werden müssten mit negativen Auswirkungen auf Nachfrage und Steuereinnahmen
Haltung von HotellerieSuisse
HotellerieSuisse spricht sich klar gegen eine Besteuerung oder AHV-Pflicht von Trinkgeldern aus. Ein solches Vorgehen wäre nicht nur administrativ aufwendig, sondern auch wirtschaftlich schädlich – sowohl für Betriebe als auch für Mitarbeitende. Hinzu kommt, dass die Erfassung und Kontrolle von Trinkgeld in der Praxis sehr schwer umzusetzen ist und das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden belasten kann. Es sollte jedem Betrieb freigestellt sein, wie die Aufteilung und Erfassung von Trinkgeldern gehandhabt werden soll und wie die Wertschätzung des Gastes an die Mitarbeitenden weitergegeben wird. HotellerieSuisse unterstützt daher die Motion von Mitte-Nationalrat Vincent Maitre (24.4202), die fordert, Trinkgelder generell von Steuer- und Sozialabgaben zu befreien – unabhängig von ihrer Höhe.