Wir setzen uns für tiefere Kartengebühren ein
HotellerieSuisse setzt sich für tiefere und transparentere Gebühren im bargeldlosen Zahlungsverkehr ein, um Ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und Kosten zu senken.
- HotellerieSuisse
- Branche und Politik
- Wirtschaftspolitik
- Finanzen und Steuern
- Bargeldlos zahlen

Bargeldloses Zahlen ist in der Hotelbranche unverzichtbar geworden, gleichzeitig zeigen mehrere regulatorische Verfahren und Entscheide der letzten Zeit deutlich: Die Gebühren für bargeldlose Zahlungen sind häufig zu hoch angesetzt. Zahlungsdienstleister stehen daher zu Recht vermehrt unter Druck, ihre Modelle zu überarbeiten und die Kosten zu senken.
Finanzielle Belastung der Betriebe reduzieren
HotellerieSuisse setzt sich deshalb für Gebührensenkungen und transparente Rahmenbedingungen ein. Unsere Mitgliedschaft im Verband Elektronischer Zahlungsverkehr (VEZ) ermöglicht es uns, die Interessen unserer Mitglieder wirksam zu vertreten und über aktuelle Entwicklungen direkt informiert zu sein.
Was sind Interchange Fees?
Die sogenannten Interchange Fees sind Gebühren, die von Händlern an den Kartenherausgeber – folglich die Bank, von welcher der Kunde seine Karte bezogen hat – bezahlt werden müssen.
Im Folgenden informieren wir Sie detailliert über die neuesten Entwicklungen und deren konkrete Auswirkungen auf Ihren Betrieb.
Aktuelle Entwicklungen
2023 hat die Wettbewerbskommission (WEKO) die Gebühren beim Einsatz von Debitkarten unter die Lupe genommen und je eine Untersuchung gegen die Kartenanbieter Visa und Mastercard eingeleitet. Mittlerweile hat die WEKO eine einvernehmliche Vereinbarung mit Mastercard und Visa getroffen, die eine Senkung der Interchange Fee für Debitkartenzahlungen vorsieht. Alle Schritte sind hier chronologisch aufgeführt.
Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat sich mit Visa auf tiefere Interchange-Gebühren bei Kartenzahlungen geeinigt. Für inländische Debitkartenzahlungen im Präsenzgeschäft gilt neu ein durchschnittlicher Satz von maximal 0,15 %, wobei je nach Händlerkategorie ein Basissatz von 0,2 % oder ein vergünstigter Satz von 0,12 % für Güter des täglichen Bedarfs zum Tragen kommt. Ab CHF 300.- gilt zusätzlich eine Obergrenze von 36 Rappen pro Transaktion. Die Regelung umfasst auch Zahlungen mit hinterlegten Karten auf mobilen Geräten (Smartphone, Smartwatch).
Für Online-Zahlungen mit Debitkarten sinkt der zulässige Interchange-Satz per 1. November 2025 von 0,31 % auf 0,25 %.
Erstmals hat die WEKO zudem auch grenzüberschreitende Interchange Fees reguliert:
- Bei Einsätzen von EWR-Visa-Debitkarten in der Schweiz sinkt die Gebühr von 1,0 % auf 0,2 %
- Bei EWR-Visa-Kreditkarten von 1,15 % auf 0,44 %
Diese Anpassungen führen laut WEKO zu einer jährlichen Entlastung von über 10 Millionen Franken für den Schweizer Handel. Die Einigung mit Visa folgt auf eine ähnliche Vereinbarung mit Mastercard im Vorjahr (siehe unten).
Der Preisüberwacher und Worldline Schweiz AG haben sich auf eine neue, einvernehmliche Regelung zur Gebührenstruktur bei Debitkartenzahlungen im stationären Handel geeinigt. Die Vereinbarung gilt bis zum 30. September 2027 und adressiert drei zentrale Anliegen, die auch für Beherbergungsbetriebe von Bedeutung sind:
1. Beibehaltung der Maximalgebühren
Die bereits seit 2024 geltenden Obergrenzen für Gebühren werden weiterhin angewendet. Die Höchstgebühren von CHF 2.– für die Mastercard Debit und CHF 3.50 für die Visa Debit werden beibehalten. Damit bleiben Beherbergungsbetriebe auch bei höheren Rechnungsbeträgen vor unverhältnismässig hohen Belastungen geschützt. Neben der Beibehaltung der Maximalbeträge gilt neu eine reduzierte Pauschalgebühr von 8 anstatt 10 Rappen für Transaktionen mit einer Debitkarte von Mastercard.
2. Senkung der Gebühren bei Kleinbeträgen
Bei Transaktionen bis CHF 14.99 – etwa Frühstück, Parkplatzgebühren oder Café-Konsumationen – greift eine deutliche Reduktion der Gebühren:
- Mastercard Debit: neu 8 Rp. + 0,19 % statt 8 Rp. + 0,49 %
- Visa Debit: neu 10 Rp. + 0,65 % statt 10 Rp. + 0,95 %
Diese neuen Tarife treten am 1. September 2025 in Kraft.
3. Automatische Weitergabe von Entlastungen
Sollte Worldline während der Laufzeit günstigere Konditionen bei Interbank- oder Scheme Fees erhalten (z.B. Reduktion der Interchange Fee), müssen diese automatisch im gleichen Umfang an Händler – also auch Hotels – weitergegeben werden. Dies schafft Verlässlichkeit und Transparenz.
Mit der Senkung der Pauschalgebühr für Mastercard-Transaktionen von 10 auf 8 Rappen sowie der reduzierten prozentualen Belastung rechnet der Preisüberwacher mit jährlichen Einsparungen von 10 bis 15 Millionen Franken für die Schweizer Händlerlandschaft
Mehr Fairness und Transparenz
Die Vereinbarung mit Worldline ist ein wichtiger Schritt hin zu faireren und nachvollziehbareren Gebührenmodellen im bargeldlosen Zahlungsverkehr. HotellerieSuisse begrüsst die Massnahmen und wird sich weiterhin für Transparenz, Wettbewerb und tragbare Konditionen für die Beherbergungsbranche einsetzen
Das Parlament hat die Motion 25.3020 «KMU entlasten. Klartext bei Gebühren für bargeldlose Zahlungsmittel» angenommen. Damit wird der Bundesrat beauftragt, eine gesetzliche Grundlage für mehr Transparenz bei Händlergebühren zu schaffen. Insbesondere KMU sollen künftig nachvollziehen können, wie sich die Gebühren von bargeldlosen Zahlungen zusammensetzen – ein wichtiger erster Schritt für mehr Wettbewerb, klare Kostenstrukturen und die Stärkung der Verhandlungsmacht von Betrieben im bargeldlosen Zahlungsverkehr.
Besonders die durch Visa und Mastercard erhobene Interchange Fee belastet die Unternehmen stark. Die einseitig festgelegten Gebühren treiben die Kosten in die Höhe und erschweren die Wettbewerbsfähigkeit in einem ohnehin anspruchsvollen Marktumfeld. Vor diesem Hintergrund hat der neu geschaffene «Verband für einen fairen und freien Wettbewerb im Zahlungsverkehr» (VWZ) eine Schadenersatzklage eingeleitet, um die finanzielle Belastung der Kartenakzeptanten zu senken.
Die Höhe der Gebühr steht zur Diskussion
Die Interchange Fee, eine von den Kreditkartennetzwerken, wie zum Beispiel Visa und Mastercard, einseitig festgelegte Gebühr, belastet Händler unverhältnismässig stark. Wettbewerbsbehörden, sowohl in der Schweiz als auch international, haben diese Gebühr als wettbewerbswidrig eingestuft. Ziel des Verband Elektronischer Zahlungsverkehr VEZ, bei dem HotellerieSuisse Mitglied ist, und des Verbandes für einen fairen und freien Wettbewerb im Zahlungsverkehr (VWZ), der die Klagegemeinschaft vertritt, ist es, in der Schweiz gerechte Schadenersatzansprüche durchzusetzen und die Interchange Fee für die Zukunft zu senken.
Schadenersatzansprüche können stark variieren
Die Interchange Fee beträgt aktuell zwischen 0,12 % und 2,05 % jeder Transaktion. Basierend auf einer durchschnittlichen Interchange Fee von 0,4 % und einer Berechnungsperiode von 2,75 Jahren liegt der Schadenersatzanspruch bei etwa 1,1 % des Kartenumsatzes. Die individuelle Schadensermittlung richtet sich nach der Höhe des Umsatzes und der genutzten Kartenprodukte (Debit, Kredit, Crossborder).
HotellerieSuisse steht im Kontakt zum VEZ
HotellerieSuisse ist als Mitglied vom VEZ im Kontakt mit den Verantwortlichen Personen und verfolgt die weiteren Schritte und Entwicklungen in diesem Verfahren. Das Verfahren wird einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen und der Ausgang der Verhandlung ist noch sehr ungewiss.
Die Interchange Fee für Mastercard-Debitkarten in der Schweiz beträgt 0,12 Prozent. Dies ist erheblich tiefer als der Satz von 0,2 Prozent, welchen die europäische Regulierung vorsieht. Dies bedeutet, dass bei Debitkartenzahlungen physisch vor Ort, z. B. an der Rezeption oder im Restaurant, eine deutlich niedrigere Gebühr anfällt als bis anhin.
Zudem wurde eine Deckelung von 30 Rappen ab einem Transaktionsbetrag von 300 Franken eingeführt, was einem durchschnittlichen Satz von 0,1 Prozent entspricht. Diese Regelung gilt bis 2033 und bietet Ihnen somit Planungssicherheit.
Inländische Zahlungen mittels derselben Karte im Internet oder per Smartphone verursachen allerdings weiterhin höhere Gebühren von 0,31 Prozent bis zum 31. Oktober 2025. Ab dem 1. November 2025 wird dieser Satz auf 0,28 Prozent reduziert.
Handlungsempfehlungen für Ihren Betrieb
Um die Vorteile von Gebührenreduktionen optimal zu nutzen haben wir eine Reihe von Handlungsempfehlungen für Sie zusammengestellt.
Um die Vorteile von Gebührenreduktionen optimal zu nutzen haben wir eine Reihe von Handlungsempfehlungen für Sie zusammengestellt:
Überprüfen Sie Ihre aktuellen Verträge mit Zahlungsabwicklern: Stellen Sie sicher, dass die neue Interchange Fee korrekt angewendet wird und dass Ihr Zahlungsabwickler die Senkungen an Sie weitergibt.
Verhandeln Sie die Händlerkommission neu: Nutzen Sie die Senkung der Interchange Fee als Argument, um mit Ihrem Zahlungsabwickler über eine generelle Senkung der Händlerkommission zu verhandeln.
Informieren Sie Ihre Mitarbeitenden: Gebühren fallen zwar direkt bei Ihnen an und sind für den Gast «unsichtbar». Dennoch ist es wichtig, dass Sie Ihre Gäste bei etwaigen Fragen zu Gebühren korrekt informieren können. Schulen Sie Ihre Mitarbeitenden entsprechend.
Überprüfen Sie die Kosten für die verschiedenen Zahlungsarten: Stellen Sie sicher, dass die Kosten der verschiedenen Zahlungsarten bekannt sind und vergleichen Sie diese. Da die Gebühren für Debitkartenzahlungen nun niedriger sind, könnte es sinnvoll sein, Gäste aktiv zu bargeldlosen Zahlungen zu ermutigen. Auch Zahlungen mit Bargeld verursachen Kosten, wie zum Beispiel die Bereitstellung von Rückgeld, Lagerung, Transport und Einzahlung des Bargelds.
- Technologische Aktualisierungen: Stellen Sie sicher, dass Ihre Zahlungsterminals und Online-Zahlungssysteme auf dem neuesten Stand sind, um die Effizienz und Sicherheit bei Debitkartenzahlungen zu gewährleisten.