Sessionsvorschau und -rückschau

Vor und nach jeder Session nimmt HotellerieSuisse Stellung zu den traktandierten Geschäften.

Sessionen

Nationalrat

DatumNr. GeschäftEmpfehlung
10.09.2523.051Energiegesetz. Änderung (Beschleunigungserlass)Annahme

Stand der Beratungen: In Kommission des Nationalrats (Zweitrat) 

Die aktuellen Planungs-, Bewilligungs- und Rechtsmittelverfahren können zu erheblichen Verzögerungen bei Projekten führen. Um den notwendigen Ausbau erneuerbarer Energien zügig voranzutreiben, sollen diese Verfahren vereinfacht und insbesondere beschleunigt werden. Der Bundesrat will so die Rahmenbedingungen für einen raschen Ausbau von Produktionsanlagen für erneuerbare Energien sowie für Übertragungsleitungen schaffen. Insgesamt setzt die Vorlage bei den richtigen Hebeln an, um die Verfahren für erneuerbare Energien zu beschleunigen. Durch das neue kantonale Plangenehmigungsverfahren und die Beschränkung der Beschwerdemöglichkeiten auf zwei Instanzen werden die Bewilligungsverfahren voraussichtlich deutlich verkürzt. 

   
15.09.2524.092 «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)». VolksinitiativeAblehnung

Stand der Beratungen: In Kommission des Nationalrats (Zweitrat) 

n der Bundesverfassung ist die Wahrung der Neutralität als Aufgabe von Bundesrat und Parlament definiert, aber ohne inhaltliche Fixierung auf ein bestimmtes Verständnis. Mit der Annahme der Initiative würde dies verändert. Die Initiative will nicht nur die Neutralität der Schweiz, sondern eine bestimmte Ausprägung in der Bundesverfassung verankern. Eine solche Verankerung hätte zur Folge, dass die Neutralität nur noch mit einer Verfassungsrevision weiterentwickelt werden könnte. Das schränkt den sicherheits- und aussenpolitischen Spielraum der Schweiz entscheidend ein. Die Neutralität war bis anhin ein Instrument der Sicherheits-, Aussen- und Wirtschaftspolitik, das sich aufgrund der sich verändernden internationalen Gegebenheiten und völkerrechtlichen Entwicklungen anpasst. Die explizite inhaltliche Verankerung eines bestimmten Verständnisses der Neutralität in der BV bedeutet eine Abkehr von dieser flexiblen Praxis. Diese ist jedoch bei der Anwendung der Neutralität von grosser Bedeutung, um die Landesinteressen bestmöglich zu wahren. 

   
22.09.2525.056«Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)». VolksinitiativeAblehnung

Stand der Beratungen: In Kommission des Nationalrats (Erstrat) 

Eine starke Schweiz braucht offene Märkte. Eine starre Begrenzung der Bevölkerung würde nicht nur den Tourismus, sondern die gesamte Wirtschaft schwächen, da die Bilateralen gefährdet wären. Die Branche und der Schweizer Tourismus sind stark auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen. Eine strikte Begrenzung der Wohnbevölkerung beschränkt insbesondere den Zugang zum europäischen Arbeitsmarkt, was zu Personalengpässen und einer Verschärfung des Fachkräftemangels führt. Unsicherheiten bezüglich der Bevölkerungsentwicklung können zudem Investorinnen und Investoren davon abhalten, in neue touristische Projekte zu investieren, was längerfristig die Attraktivität des Sektors mindert. 

   
23.09.2525.3020Hochschulförderung- und –koordinationsgesetz (HFKG). ÄnderungAnnahme

Stand der Beratungen: In Kommission des Nationalrats (Erstrat) 

Die vorgeschlagene Änderung des HFKG eröffnet den Fachhochschulen die Möglichkeit, in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik (MINT) Bachelorstudiengänge anzubieten, in denen die Praxiserfahrung in der Arbeitswelt integriert ist. Somit können Gymnasialmaturandinnen und -maturanden und Berufsmaturandinnen und -maturanden, die über keine berufliche Grundbildung in einem der Studienrichtung verwandten Beruf verfügen, direkt zum Bachelorstudium zugelassen werden. HotellerieSuisse empfiehlt diese Änderung zur Annahme, soweit sie sich auf den MINT-Bereich beschränkt und nicht auf weitere Bereiche ausgeweitet wird. Die Umsetzung der geänderten Zulassungsbedingungen zur Fachhochschule soll zudem evaluiert werden.  

   
24.09.2525.3602Aufhebung des Schutzstatus S für Personen aus der UkraineAblehnung

Stand der Beratungen: Eingereicht (Erstrat) 

Angesichts des andauernden Krieges, der instabilen Sicherheitslage in der Ukraine sowie der geopolitischen Unsicherheiten erachtet HotellerieSuisse eine Aufhebung des Schutzstatus S als kontraproduktiv. Der Status gewährleistet Schutz und bildet die Grundlage für eine rasche Integration in Gesellschaft und Arbeitsmarkt – eine Voraussetzung, die inzwischen breit anerkannt ist. Damit dies gelingt, brauchen Arbeitgebende und Arbeitnehmende jedoch Planungssicherheit. Eine verfrühte Aufhebung würde hingegen Unsicherheit schaffen und dazu führen, dass Betroffene sowie neu ankommende Schutzsuchende ein Asylgesuch stellen. Da das Asylverfahren im Gegensatz zum Schutzverfahren aufwändige Einzelfallprüfungen erfordert, drohen Überlastungen des Asylsystems und lange Verfahrensstaus, auch bei einer schrittweisen Aufhebung. Eine voreilige Aufhebung des Schutzstatus S schwächt daher sowohl die Integrationsbemühungen als auch die Funktionsfähigkeit des schweizerischen Asylsystems.  

   

Ständerat

DatumNr. GeschäftEmpfehlung
08.09.25 23.047Kartellgesetz (KG). Änderung Annahme mit Anpassungen

Stand der Beratungen: In Kommission des Ständerats (Zweitrat) 

HotellerieSuisse als KMU-Verband engagiert sich für ein starkes und wirkungsvolles Kartellgesetz in Konformität mit der internationalen Praxis. Gewisse Kreise wollen aber bei der laufenden Revision das Kartellgesetz aufweichen. Gleich doppelt betroffen wären KMU und Bauern: Einerseits drohen höhere Preise beim Einkauf. Andererseits könnten Detailhändler und Verarbeiter die Produzentenpreise für Milch, Fleisch, Getreide und andere Landwirtschaftsprodukte noch weiter drücken. Dies gilt auch für Winzer. Die Schweiz ist schon eine Hochpreisinsel – das Parlament sollte diese Situation nicht zusätzlich verschärfen. Es ist deshalb von zentraler Bedeutung, dass der Nationalrat in der Sommersession alle Anträge bei Art. 5 Abs. 1bis und Art. 7 Abs. 3 ablehnt und beim geltenden Recht bleibt – so wie es der Ständerat in der letzten Beratung entschieden hat. 

   
08.09.2523.3295, 23.3296, 23.3297, 23.3298, 23.3389 Titeläquivalenz für die höhere Berufsbildung 
25.046 Bundesgesetz über die Berufsbildung (BBG). Änderung – Massnahmenpaket zur Stärkung der höheren Berufsbildung; Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens und Entwurf der Vorlage
Annahme Mehrheit oder Minderheit I

Stand der Beratungen: In Kommission des Ständerats (Erstrat) 

Das vorliegende Massnahmenpaket (25.046) ist das Resultat eines mehrjährigen Prozesses, in dem die Verbundpartner der Berufsbildung sowie weitere Bildungskreise (insbesondere Hochschulakteure) mehrfach in breit angelegten Arbeitstagungen und Vernehmlassungen eingebunden wurden. Die resultierenden Vorschläge, insbesondere die Titelzusätze «professional Bachelor» und «professional Master» stellen einen breit abgestützten Kompromiss dar. Angelehnt an die Beschlüsse der WBK-S unterstützt HotellerieSuisse die Mehrheit, die beim Abschluss einer höheren Fachschule den Titelzusatz «professional Bachelor in …» ergänzt durch die jeweilige Fachrichtung vorsieht. Dies entspricht der klar bevorzugten Variante des Verbands. Auch die Position der Minderheit I, welche der bundesrätlichen Vorlage folgt und die Titelzusätze «professional Bachelor/Master» ohne Fachrichtung vorsieht, erachtet HotellerieSuisse als vertretbar. – Hingegen lehnt HotellerieSuisse die Minderheit II, welche die Titelzusätze grundsätzlich als unnötig betrachtet, entschieden ab.Neben den Titelzusätzen beinhaltet die Vorlage weitere Massnahmen zur Stärkung der höheren Berufsbildung, welche dazu beitragen sollen, dass wieder mehr junge Erwachsene den Berufsbildungsweg einschlagen. Die Schweizer KMU ist auf diese Fach- und Führungskräfte angewiesen. Wir empfehlen daher, das Massnahmenpaket zur vorbehaltlosen Annahme.

Die Motionen zur Titeläquivalenz (23.3295, 23.3296, 23.3297, 23.3298, 23.3389) nehmen eine Teilforderung des Massnahmenpakets zur Aufwertung der Titel in der höheren Berufsbildung auf. Sie werden ebenfalls zur Annahme empfohlen. 

   
09.09.2525.3624Lernenden für die gesamte Lehrzeit die Grenzgängerbewillligung erteilenAnnahme 

Stand der Beratungen: Eingereicht (Erstrat) 

Aufgrund des Mangels an Lernenden und der Fachkräfte sind Betriebe in Grenzregionen darauf angewiesen, ihre offenen Lehrstellen auch mit jungen Erwachsenen aus dem benachbarten Ausland zu besetzen. HotellerieSuisse empfiehlt, die damit verbundene Grenzgängerbewilligung auf die gesamte Lehrzeit auszuweiten, um die Planungssicherheit der Ausbildungsbetriebe zu erhöhen und den administrativen Aufwand zu verringern. 

   
11.09.2521.403Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe LösungAnnahme

Stand der Beratungen: In Kommission des Ständerats (Zweitrat) 

HotellerieSuisse begrüsst die Ziele der Vorlage zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung sowie die Verbesserung der Chancengerechtigkeit für Kinder im Vorschulalter. Wichtig für die Beherbergungsbranche sind dabei insbesondere auch, dass Betreuungsangebote, welche Randzeiten und Wochenenddienste abdecken, davon profitieren. Jedoch sollen für die Finanzierung die Kantone und nicht die Arbeitgeber aufkommen. Zudem soll bei der Ausrichtung der Beiträge das Arbeitspensum beider Elternteile berücksichtigt werden. Hier soll der Mehrheit der WBK-S gefolgt werden, welche das Mindesteinkommen als Referenzgrösse für eine Betreuungszulage verwenden will. 

   
23.09.2525.3738Aufhebung des Schutzstatus SAblehnung

Stand der Beratungen: Eingereicht (Erstrat)   

Angesichts des andauernden Krieges, der instabilen Sicherheitslage in der Ukraine sowie der geopolitischen Unsicherheiten erachtet HotellerieSuisse eine Aufhebung des Schutzstatus S als kontraproduktiv. Der Status gewährleistet Schutz und bildet die Grundlage für eine rasche Integration in Gesellschaft und Arbeitsmarkt – eine Voraussetzung, die inzwischen breit anerkannt ist. Damit dies gelingt, brauchen Arbeitgebende und Arbeitnehmende jedoch Planungssicherheit. Eine verfrühte Aufhebung würde hingegen Unsicherheit schaffen und dazu führen, dass Betroffene sowie neu ankommende Schutzsuchende ein Asylgesuch stellen. Da das Asylverfahren im Gegensatz zum Schutzverfahren aufwändige Einzelfallprüfungen erfordert, drohen Überlastungen des Asylsystems und lange Verfahrensstaus – auch bei einer schrittweisen Aufhebung. Eine voreilige Aufhebung des Schutzstatus S schwächt daher sowohl die Integrationsbemühungen als auch die Funktionsfähigkeit des schweizerischen Asylsystems. 

   
24.09.2524.096Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen. Änderung (Allgemeinverbindlicherklärung von Mindestlöhnen, die unter kantonalen Mindestlöhnen liegen)Annahme

Stand der Beratungen: In Kommission des Ständerats (Zweitrat) 

Kantonale oder gar kommunale Mindestlöhne untergraben die bewährte Sozialpartnerschaft in der Schweiz. Die Löhne werden von den Sozialpartnern festgelegt – im Wissen um die branchenspezifischen Gegebenheiten und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Nimmt der Bund seine umfassende Gesetzgebungskompetenz wahr, verhindert er damit eine Zersplitterung der Arbeitsbedingungen und sichert die Kohärenz des einheitlichen Wirtschaftsraums. Eine Angleichung der Mindestlöhne schwächt zudem den Anreiz zur Aus- und Weiterbildung und verschärft den bestehenden Fachkräftemangel. 

   
24.09.2524.097 Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen. Änderung (Einsicht in die Jahresrechnung der für die gemeinsame Durchführung verantwortlichen Organe)Annahme

Stand der Beratungen: In Kommission des Ständerats (Zweitrat) 

Als Sozialpartner eines der grössten allgemeinverbindlich erklärten Landes-Gesamtarbeitsverträge begrüsst HotellerieSuisse die Vorlage. Die Sozialpartner der Branche setzen die Vorgaben der Aufsichtsbehörden zum Umgang mit Beiträgen seit Jahren sorgfältig um und legen darüber Rechenschaft ab. Dennoch sehen sich die allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge vermehrt mit unbegründeten Angriffen auf die Privatautonomie ihrer Vollzugsorgane konfrontiert – Angriffe, die die bewährte Sozialpartnerschaft gefährden. 

   

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