Sessionsvorschau und -rückschau

Vor und nach jeder Session nimmt HotellerieSuisse Stellung zu den traktandierten Geschäften.

Sessionen

Nationalrat

DatumNr. GeschäftEmpfehlung
06.05.2521.403Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe LösungAnnahme mit Anpassungen 

Stand der Beratungen: In Kommission des Ständerates (Zweitrat) 

Eine bezahlbare und bedürfnisgerechte familienergänzende Kinderbetreuung ist von wesentlicher Bedeutung für die Ausschöpfung des inländischen Fachkräftepotenzials. Da es sich um ein gesamtgesellschaftliches Anliegen handelt, muss die Finanzierung durch den Staat erfolgen und darf nicht einseitig den Arbeitgebenden aufgebürdet werden. Darüber hinaus ist es wichtig, für eine Erweiterung und Flexibilisierung der Betreuungszeiten zu sorgen, da nicht alle Eltern zu klassischen Bürozeiten arbeiten. Ausserdem soll auf die Bindung der Betreuungszulage an einen Mindestbeschäftigungsgrad verzichtet werden. 

   
07.05.2524.026«Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)». Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die Individualbesteuerung)Annahme

Stand der Beratungen: In Kommission des Nationalrats (Erstrat) 

Die Beherbergungsbranche unterstützt die Individualbesteuerung im Grundsatz, weil sie die Erwerbsanreize der Zweitverdienenden verbessert. Die überproportionale Besteuerung des Zweiteinkommens (sogenannte Heiratsstrafe) fällt mit der Individualbesteuerung weg und die momentan bestehende Ungleichbehandlung von verheirateten und unverheirateten Personen wird endlich beseitigt. In Zeiten von grossem Fachkräftemangel in der Beherbergungsbranche sind Massnahmen, die positive Beschäftigungseffekte haben, zu befürworten. Die Anreize für Erwerbstätigkeiten steigen, was fördernd für die Wirtschaft und die Beherbergungsbranche mit einem speziell hohen Mangel an Fachkräften ist. Gemäss Bundesamt für Statistik sollen vor allem gut ausgebildete Frauen als potenziell Zweitverdienende einen stärkeren Anreiz haben, ihre Erwerbstätigkeit zu erhöhen. Dadurch wird die Gleichstellung von Frau und Mann gestärkt. Die Einführung der Individualbesteuerung wird aller Voraussicht nach den Fachkräftemangel lindern, auch in der Beherbergungsbranche, weshalb HotellerieSuisse diese unterstützt. 

   
07.05.2524.3635
24.3624
MWST-Sondersatz. Planungssicherheit für den TourismusAnnahme

Der MWST-Satz von 3,8 Prozent für Beherbergungsleistungen ist ein zentrales Instrument zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Tourismussektors. Die Hotellerie ist stark exportorientiert, kann ihre Dienstleistungen jedoch nicht ins Ausland verlagern. Eine Erhöhung des MWST-Satzes würde die Schweiz im Vergleich zu europäischen Nachbarländern, die ebenfalls reduzierte Steuersätze für die Hotellerie anwenden, erheblich benachteiligen. Besonders Gäste aus preissensiblen Märkten wie Deutschland und Italien könnten auf alternative Destinationen ausweichen. Dies würde zu einem Rückgang der Logiernächte und damit zu wirtschaftlichen Einbussen entlang der gesamten touristischen Wertschöpfungskette führen. Zudem ist langfristige Planungssicherheit essenziell, um Investitionen und die Entwicklung des Tourismussektors zu gewährleisten. 
Eine Fortführung des MWST-Sondersatzes würde der Branche Stabilität geben und Arbeitsplätze, vor allem auch in Randregionen, sichern. Auch die finanzielle Argumentation des Bundesrates, der mit zusätzlichen Steuereinnahmen rechnet, wird relativiert: Langfristig könnten sinkende Gästezahlen und damit wirtschaftliche Einbussen die erwarteten Mehreinnahmen übersteigen. 

HotellerieSuisse fordert daher die Annahme der Motion um den Schweizer Tourismus als wichtigen Wirtschaftssektor nachhaltig zu stärken.

   

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