Sessionsvorschau und -rückschau
Vor und nach jeder Session nimmt HotellerieSuisse Stellung zu den traktandierten Geschäften.
In der Sessionsvorschau werden branchenrelevante Geschäfte beleuchtet und Handlungsempfehlungen abgegeben. In der Sessionsrückschau werden die Beschlüsse aus der Session kommentiert.
Vorschau Session Winter 2024
In der Wintersession debattiert das Parlament zentrale Vorlagen für HotellerieSuisse:
Der Voranschlag 2025 (24.041) beinhaltet einige Kürzungen der Bundesausgaben und Massnahmen zur Entlastung des Bundesbudgets im Bereich Tourismus. Hotelleriesuisse warnt davor, zu starke Kürzungen bei den Förderinstrumenten vorzunehmen, da sie für eine nachhaltige Entwicklung und wettbewerbsfähige Infrastrukturen des Sektors sorgen.
Der Schutzstatus S (24.3022, 24.3035, 24.3378, 24.313 und 24.3456) hat sich bewährt. Das rasche, unbürokratische Verfahren entlastet das Asylverfahren. Leider ist ein Ende des Krieges in der Ukraine in naher Zukunft unwahrscheinlich. Aus Sicht des Verbandes ist es daher wichtig und zielführend für beide Seiten, Personen mit Schutzstatus S rasch in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Politische Forderungen nach einer Einschränkung oder Teilaufhebung des Status S sind daher kontraproduktiv und gefährden die Rechtssicherheit für die Unternehmen.
Beide Räte
24.041 Voranschlag 2025 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2026-2028 (NR, Dienstag, 03.12.24; SR, Montag, 09.12.24)
Stand der Beratungen: In Kommissionen der Räte (Erstrat)
HotellerieSuisse empfiehlt die Vorlagen zur Annahme mit Anpassungen.
Die Förderinstrumente des Bundes sind von zentraler Bedeutung für den Tourismus in der Schweiz, da sie die Grundlage für eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Entwicklung des Sektors bilden. In einer Zeit, in der sich die Anforderungen und Erwartungen der Reisenden stetig verändern und der globale Wettbewerb zunimmt, sind Innovation und Anpassungsfähigkeit unerlässlich. Diese gezielten Förderungen stärken nicht nur die Attraktivität des Schweizer Tourismus, sondern sichern auch Arbeitsplätze und schaffen wertvolle Impulse für die regionale Wirtschaftsentwicklung. HotellerieSuisse empfiehlt auf weitere Kürzungen bei den touristischen Förderinstrumenten Innotour und Schweiz Tourismus zu verzichten und eine Einlage in den Fonds für Regionalentwicklung vorzunehmen.
Innotour:
Innovation ist der entscheidende Faktor für die Zukunft des Tourismus, insbesondere da sich der Sektor in einem immer dynamischeren Umfeld bewegt. Ohne rechtzeitige Anpassung an neue Herausforderungen, wie zum Beispiel die Digitalisierung, riskiert der Tourismus, Chancen zu verpassen und an Wettbewerbsfähigkeit zu verlieren. Innotour übernimmt in diesem Kontext eine Schlüsselrolle als Innovationsbooster. Dies wird auch dadurch deutlich, dass die verfügbaren Fördergelder von Innotour in der Förderperiode 2020-2023 bereits Anfang 2023 vollständig ausgeschöpft waren – ein klarer Hinweis auf den grossen Bedarf an Unterstützung für innovative Tourismusprojekte zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit. Der Bundesrat sieht bei Innotour bereits eine Kürzung um 4,6 Prozent vor. Auf weitere Kürzungen gilt es entsprechend zu verzichten.
Neue Regionalpolitik:
Der Bundesrat plant, 2025 auf die Einzahlung in den Fonds für Regionalentwicklung zu verzichten, obwohl diese in der Standortförderungsbotschaft 2024-2027 vorgesehen ist. Dies würde die Berggebiete und ländlichen Regionen, die von diesem Fonds profitieren, stark belasten. Damit der Fonds längerfristig nicht an Wirkung verliert, empfehlen wir dem in der Finanzkommission des Nationalrates angenommenen Antrag “eine Einlage in den Fonds für Regionalentwicklung in Höhe von 12,5 Millionen Franken” zu folgen.
Schweiz Tourismus:
Budgetkürzungen würden es Schweiz Tourismus erschweren, den Tourismusstandort Schweiz auf dem Weg zu einer nachhaltigeren Destination zu unterstützen. HotellerieSuisse lehnt weitere Kürzungen sowohl im Voranschlag 2025 als auch im Finanzplan ab.
24.3022 / 24.3035 Für die Akzeptanz des Schutzstatus S braucht es Anpassungen (Montag, 02.12.24)
Stand der Beratungen: In Kommission des Nationalrats (Zweitrat)
HotellerieSuisse empfiehlt die Vorlage zur Ablehnung.
Angesichts des andauernden Krieges und der Instabilität der Sicherheitslage in der gesamten Ukraine erachtet HotellerieSuisse politische Forderungen nach einer Einschränkung oder (Teil-) Aufhebung des Status S als kontraproduktiv. Die Notwendigkeit rascher Integrationsmassnahmen trotz Rückkehrorientierung des Status S ist inzwischen breit anerkannt. Um Personen mit Schutzstatus S in den Arbeitsmarkt zu integrieren, braucht es jedoch Planungssicherheit für Arbeitgebende und Arbeitnehmende.
Der Verband negiert nicht, dass es Missbräuche gibt und diese sind zu verhindern. Es bestehen jedoch bereits valable Instrumente. So kann das Staatssekretariat für Migration den Schutzstatus S mit den bestehenden gesetzlichen Regelungen widerrufen, wenn sich schutzbedürftige Personen wiederholt oder mehr als 15 Tage im Heimat- oder Herkunftsstaat aufgehalten haben. Auch der mehrmalige Bezug von Rückkehrhilfe ist bereits nach geltendem Recht ausgeschlossen. Das schliesst die in anderen europäischen Staaten gewährten Rückkehrhilfen mit ein. Die Abschaffung des Status S z.B. für Personen, die bereits in der Schweiz sind, führt hingegen zu grosser Rechtsunsicherheit. Es ist davon auszugehen, dass das Asylwesen zusätzlich belastet wird, da die meisten betroffenen Personen ein Asylgesuch stellen würden.
Aus diesen Gründen lehnt der Verband daher ebenfalls die folgenden parlamentarischen Vorstösse ab:
24.3378 Schutzstatus S auf wirklich Schutzbedürftige beschränken (Montag, 02.12.24)
24.313 Missbrauchsbekämpfung durch die Aufhebung des Status S für Asylsuchende aus der Ukraine (Montag, 16.12.24)
Bei der Integration der Schutzsuchenden in den Arbeitsmarkt besteht noch Verbesserungsbedarf. Der Fachkräftemangel in der Schweiz kann zwar nicht durch Personen mit Status S behoben werden. Es ist jedoch auch volkswirtschaftlich sinnvoll, wenn Personen mit einer gewissen Bleibeperspektive eine passende Arbeit finden.
Der Verband empfiehlt deshalb die Motion Gredig 24.3456 Schutzstatus S. Erwerbsanreize und Perspektiven schaffen (Mittwoch, 18.12.24) anzunehmen.
Nationalrat
24.3378 Schutzstatus S auf wirklich Schutzbedürftige beschränken (Montag, 02.12.24)
Stand der Beratungen: In Kommission des Nationalrats (Zweitrat)
HotellerieSuisse empfiehlt die Vorlage zur Ablehnung.
Siehe detaillierte Position zu «Für die Akzeptanz des Schutzstatus S braucht es Anpassungen»
23.468 Einreiseabgabe für Ausländerinnen und Ausländer (Montag, 02.12.24)
Stand der Beratungen: In Kommission des Nationalrats (Erstrat)
HotellerieSuisse empfiehlt die Vorlage zur Ablehnung.
Die Pa. Iv. sieht die Einführung einer Gebühr von CHF 25 für alle volljährigen Ausländer:innen vor, die in die Schweiz einreisen. Ziel dieser Massnahme ist es laut Begründung, Overtourism und den Transitverkehr auf der Nord-Süd-Achse zu reduzieren. Eine solche Einreisegebühr würde jedoch in erster Linie die vielen Berufspendler, Tagestourist:innen und Durchreisende tangieren. Um einen relevanten Effekt auf die Nachfrage zu erzielen, ist die Gebühr zu niedrig. Sie könnte allerdings zu einer leichten Verschiebung hin zu Reisenden aus Fernmärkten führen, da diese weniger preisempfindlich sind als europäische Gäste.
Besonders problematisch ist, dass die Pa. Iv. eine Neuverhandlung oder Kündigung internationaler Abkommen fordert, die mit der Massnahme nicht vereinbar sind. Dies betrifft unter anderem das Abkommen über die Personenfreizügigkeit (FZA) mit der EU. Ein Wegfall des FZA würde die Einreise für EU-Bürger erschweren und den touristischen Arbeitsmarkt negativ beeinflussen, da viele Beschäftigte im Schweizer Tourismus aus EU-Ländern stammen. Zudem wäre das Schengen-Abkommen betroffen: Derzeit benötigen Reisende aus Drittstaaten nur ein Visum für den gesamten Schengenraum. Sollte die Schweiz ausgeschlossen werden, müssten sie ein zusätzliches Visum für die Schweiz beantragen, was das Land als Reiseziel weniger attraktiv machen würde. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Pa. Iv. kurzfristig nur einen geringen Einfluss auf die Nachfrage hätte, langfristig jedoch erhebliche Folgen nach sich ziehen und die Schweizer Wirtschaft stark beeinträchtigen könnte.
Ständerat
24.073 Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente (Mittwoch, 04.12.24)
Stand der Beratungen: In Kommission des Ständerats (Erstrat)
HotellerieSuisse empfiehlt die Vorlage zur Annahme.
Der Bundesrat schlägt zur Umsetzung der Volksinitiative eine Mischfinanzierung durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer und eine Senkung des Bundesbeitrags vor. Die Debatte konzentriert sich auf die finanzielle Tragfähigkeit und die gerechte Verteilung der Kosten.
Der Verband würde eine Mischfinanzierung der 13. AHV-Rente aus einer Erhöhung der Mehrwertsteuer und zusätzlichen Lohnbeiträgen bevorzugen. Eine reine Erhöhung der Mehrwertsteuer würde die Kosten der Beherbergungsbranche stark erhöhen. Die Verteilung der Kosten würde in diesem Fall jedoch breiter abgestützt werden und nicht nur zulasten der erwerbstätigen Bevölkerung. HotellerieSuisse könnte damit leben.
Positiv hervorzuheben ist, dass der Bundesrat eine vorübergehende Reduktion des Bundesbeitrags vorsieht. Damit trägt der Bund zwar zur Finanzierung der 13. Rente bei, jedoch nicht vollständig, sondern lediglich zur Hälfte. Dies hilft, den ohnehin belasteten Bundeshaushalt zu schonen und die zusätzliche finanzielle Belastung etwas abzumildern.
HotellerieSuisse fordert eine grundlegende Reform der Altersvorsorge, einschliesslich einer schrittweisen Erhöhung des Referenzalters. Dies ist entscheidend für die langfristige finanzielle Stabilität des Systems.
21.403 pa. Iv. WBK-N. Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung (Mittwoch, 04.12.24)
Stand der Beratungen: in Kommission des Ständerates (Zweitrat)
HotellerieSuisse empfiehlt die Annahme der Vorlage mit Anpassungen.
Eine bezahlbare und bedürfnisgerechte familienergänzende Kinderbetreuung ist von wesentlicher Bedeutung für die Ausschöpfung des inländischen Fachkräftepotenzials. Da es sich um ein gesamtgesellschaftliches Anliegen handelt, muss die Finanzierung durch den Staat erfolgen und darf nicht einseitig den Arbeitgebenden aufgebürdet werden. Darüber hinaus ist es wichtig, für eine Erweiterung und Flexibilisierung der Betreuungszeiten zu sorgen, da nicht alle Eltern zu klassischen Bürozeiten arbeiten. In diesen Punkten ist daher zwingend an der Vorlage des Nationalrats festzuhalten.
22.423 Für eine unabhängige Presse sind die Beträge zur indirekten Förderung anzupassen
24.3818 Aufhebung der Wettbewerbsverzerrung bei der Förderung der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse (Donnerstag, 05.12.24)
Stand der Beratungen: In Kommission des Ständerats (Zweitrat)
HotellerieSuisse empfiehlt die Vorlage 22.423 zur Ablehnung und die Vorlage 24.3818 zur Annahme.
In der Herbstsession 2024 hat der Nationalrat beschlossen, die Subventionen für die Verbandspresse um 20 Millionen Franken jährlich zu kürzen. Sollte die Förderung für die Verbandspresse wegfallen, ist zu erwarten, dass viele Verbände ihre Publikationen einstellen müssen. Dies würde die Medienvielfalt einschränken und dem Gewerbe schaden. HotellerieSuisse fordert stattdessen die Aufhebung der Wettbewerbsverzerrung bei der Förderung der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse. Derzeit erhalten nur Zeitungen und Zeitschriften, die per Post zugestellt werden, eine indirekte Presseförderung. Mitgliedschafts- und Stiftungspresse, die von privaten Anbietern zugestellt werden, sind von der Förderung ausgeschlossen. Die vom Gesetzgeber beschlossene freie Wahl des Zustellers soll in Zukunft nicht mehr durch wettbewerbsverzerrende, einseitige Subventionen verwässert werden.
24.4192 Vertrauen schaffen in die Fortführung der bilateralen Beziehungen mit der EU (Dienstag, 10.12.24)
Stand der Beratungen: Eingereicht (Erstrat)
HotellerieSuisse empfiehlt die Vorlage zur Ablehnung.
Die Motion verkennt die Grundidee der EU und der bilateralen Verträge und den Wert einer stabilen Beziehung zu Europa. Es geht um Stabilität in Europa, um gemeinsame Werte und Interessen durch wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit. Die bilateralen Verträge allein unter dem Gesichtspunkt eines pekuniären Vorteils für die Schweiz zu werten, ist falsch. Die Verträge und insbesondere explizit die Personenfreizügigkeit durch ein fakultatives Referendum nach sieben Jahren wieder zur Disposition zu stellen, trägt eben gerade nicht zur Vertrauensbildung bei, sondern ist kontraproduktiv.
24.313 Missbrauchsbekämpfung durch die Aufhebung des Status S für Asylsuchende aus der Ukraine (Montag, 16.12.24)
Stand der Beratungen: In Kommission des Ständerats (Erstrat)
HotellerieSuisse empfiehlt die Vorlage zur Ablehnung.
Siehe detaillierte Position zu «Für die Akzeptanz des Schutzstatus S braucht es Anpassungen»
23.051 Energiegesetz. Änderung (Beschleunigungserlass) (Dienstag, 17.12.24)
Stand der Beratungen: In Kommission des Ständerats (Zweitrat)
HotellerieSuisse empfiehlt die Vorlage zur Annahme.
Die aktuellen Planungs-, Bewilligungs- und Rechtsmittelverfahren können zu erheblichen Verzögerungen bei Projekten führen. Um den notwendigen Ausbau erneuerbarer Energien zügig voranzutreiben, sollen diese Verfahren vereinfacht und insbesondere beschleunigt werden. Der Bundesrat will so die Rahmenbedingungen für einen raschen Ausbau von Produktionsanlagen für erneuerbare Energien sowie für Übertragungsleitungen schaffen. Insgesamt zielt die Vorlage auf die richtigen Hebel ab, um die Verfahren für erneuerbare Energien zu beschleunigen. Durch das neue kantonale Plangenehmigungsverfahren und die Beschränkung der Beschwerdemöglichkeiten auf zwei Instanzen werden die Bewilligungsverfahren voraussichtlich deutlich verkürzt.
24.3456 Schutzstatus S. Erwerbsanreize und Perspektiven schaffen (Mittwoch, 18.12.24)
Stand der Beratungen: In Kommission des Ständerats (Zweitrat)
HotellerieSuisse empfiehlt die Vorlage zur Annahme.
Siehe detaillierte Position zu «Für die Akzeptanz des Schutzstatus S braucht es Anpassungen»
23.3224 Institutionelle Reform der Wettbewerbskommission (Donnerstag, 19.12.24)
Stand der Beratungen: In Kommission des Ständerats (Erstrat)
HotellerieSuisse empfiehlt die Vorlage zur Ablehnung.
Der Motionär möchte unter anderem die Unschuldsvermutung stärken und die Verfahrensdauer der Wettbewerbsbehörde kürzen. Ersteres Anliegen wurde jedoch bereits im Rahmen der Teilrevision des Kartellgesetzes (23.047) berücksichtigt, indem die Vermutungstatbestände in Art. 5 Abs. 3 KG enger formuliert wurden. Ausserdem plant der Bundesrat Mitte 2025 eine Vorlage in die Vernehmlassung zu geben, die weitere gezielte Verbesserungen enthält, etwa eine konsequentere Trennung von WEKO und Sekretariat, eine verbesserte Information der beschuldigten Unternehmen und eine Stärkung des Verfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht.
Die geforderte Einführung eines Gerichtsmodells würde neue Bürokratie schaffen und die Praxisnähe der Wettbewerbsbehörde schwächen. Die EU-Staaten Österreich und Malta sind die einzigen, die ein Gerichtsmodell anwenden, während andere Staaten wie Schweden, Irland, Dänemark und Finnland von diesem zum Behördenmodell gewechselt haben – Schweden erst kürzlich, um Verfahren zu beschleunigen und deren Effizienz zu steigern. Das bestehende Behördenmodell ist effizienter und ein Wechsel auf das Gerichtsmodell würde die internationale Zusammenarbeit erschweren.