Einführung der Lohngleichheitsanalyse
Aufgrund der Änderungen im Gleichstellungsgesetz sind Unternehmen mit 100 oder mehr Angestellten verpflichtet, bis spätestens Ende Juni 2021 eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen.

Aufgrund der Änderungen im Gleichstellungsgesetz sind Unternehmen mit 100 oder mehr Angestellten verpflichtet, bis spätestens Ende Juni 2021 eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen.