Einführung der Lohngleichheitsanalyse

Aufgrund der Änderungen im Gleichstellungsgesetz sind Unternehmen mit 100 oder mehr Angestellten verpflichtet, bis spätestens Ende Juni 2021 eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen.

Arbeitsmarkt und Sozialpolitik
Gleichstellung

​Weitere Informationen