Neue Vorgaben zur Desinfektion von Badewasser und Lebensmitt
Hygiene- und Qualitätsstandards halten: Anbei finden Sie die wichtigsten Informationen zu den neuen Vorgaben zur Desinfektion von Badewasser und zu den wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen zum Lebensmittelrecht.
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Ab 2026 gelten neue Vorgaben für die Fachbewilligung zur Desinfektion des Badewassers. Ebenfalls strikte Vorgaben gelten für die Mindeststandards zur Lebensmittelsicherheit. HotellerieSuisse hat eine Leitlinie dazu mitentwickelt.
Der folgende Überblick unterstützt Sie dabei, Hygiene- und Qualitätsstandards erfolgreich umzusetzen.
Fachbewilligung für die Desinfektion von Badewasser in Gemeinschaftsbädern
Damit das Badewasser in Gemeinschaftsbädern, darunter fallen auch Hotelbäder, hygienisch einwandfrei bleibt und die Gesundheit der Badegäste geschützt wird, muss es regelmässig aufbereitet und desinfiziert werden. Dazu kommen verschiedene Desinfektionsverfahren und Wasseraufbereitungschemikalien (Biozide) zum Einsatz, deren fachgerechte Anwendung besondere Kenntnisse erfordert.
Die Desinfektion mit solchen Chemikalien oder Verfahren darf nur von Inhaber: innen einer Fachbewilligung oder unter deren Anleitung durchgeführt werden.
Betriebe müssen mindestens eine Person mit einer gültigen Fachbewilligung beschäftigen. Neu wird die Fachbewilligung nach bestandener Grundausbildung zunächst für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung um weitere fünf Jahre ist möglich. Voraussetzung dafür ist der erfolgreiche Abschluss der obligatorischen Weiterbildung innerhalb der laufenden fünfjährigen Periode. Dieses System stellt sicher, dass Fachbewilligungsinhaber ihr Wissen regelmässig aktualisieren und auf dem neuesten Stand der Praxis bleiben – zum Schutz der Badegäste und für den sicheren Betrieb von Gemeinschaftsbädern.
Lebensmittelrecht und Leitlinie
Die Leitlinie «Gute Verfahrenspraxis im Gastgewerbe (GVG)» vermittelt einen sicheren Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen in der Lebensmittelsicherheit und konkrete Mindeststandards für die tägliche Arbeit im Hotelbetrieb. Unter aktiver Beteiligung zahlreicher Praktiker haben HotellerieSuisse, GastroSuisse, Cafetiersuisse und der Schweizer Verband für Spital-, Heim- und Gemeinschaftsgastronomie diese Leitlinie gemeinsam erarbeitet. Sie beruht auf dem Lebensmittelgesetz und auf über 30 Verordnungen.
Ergänzend dazu liegt neu die durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) genehmigte Leitlinie “Umsetzungshilfe HotellerieSuisse zur GVG-Leitlinie" vor. Zudem hat Saviva, Premium Partner von HotellerieSuisse, die Leitlinie «Allergen- und Deklarationsmanagement in der Gastronomie» herausgegeben. Darin finden Sie kurz zusammengefasst und anhand von anschaulichen Beispielen welche Anforderungen das Lebensmittelrecht mit sich bringt.








