HotellerieSuisse fordert Erweiterung des Plattformgesetzes
HotellerieSuisse sieht im neuen Gesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen eine verpasste Chance echte Transparenz und Fairness im digitalen Raum zu schaffen.
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Mit seinem Vorschlag für ein neues Plattformgesetz will der Bundesrat einen Schritt hin zu mehr Transparenz und Verantwortung im digitalen Raum machen. Doch der Entwurf fokussiert primär auf Social-Media-Plattformen und Suchmaschinen, während Handels- und Buchungsplattformen unerwähnt bleiben. HotellerieSuisse fordert eine Ausweitung des Geltungsbereichs, da Online-Vermittlungsplattformen für Beherbergungsbetriebe und viele andere KMU-Branchen entscheidend im Vertrieb sind und ebenfalls intransparente Rankings und Empfehlungssysteme anwenden.
HotellerieSuisse begrüsst grundsätzlich die Bestrebungen des Bundes, mit dem neuen Gesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG) Verantwortung und Rechtssicherheit im digitalen Raum zu stärken. Gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren von klaren Regeln, nachvollziehbaren Verfahren und verbindlichen Transparenzpflichten. Aus Sicht der Beherbergungsbranche greift der Gesetzesentwurf jedoch zu kurz: Der Geltungsbereich konzentriert sich auf klassische Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen. «Wenn Handels- und Buchungsplattformen aussenvorgelassen werden, drohen Schutzlücken im digitalen Vertrieb. Die Schweiz gerät damit im digitalen Wettbewerb ins Hintertreffen», sagt Christian Hürlimann, Direktor von HotellerieSuisse.
Online-Buchungsplattformen sind bedeutende Vertriebskanäle
Für Beherbergungsbetriebe sind Online-Buchungsplattformen ein zentraler Bestandteil der Vermarktung und des Vertriebs. Ihre Ranking-, Bewertungs- und Empfehlungssysteme beeinflussen das Buchungsverhalten der Gäste direkt und können erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen auf einzelne Betriebe haben.
Zugleich bestehen für viele Betriebe nur begrenzte Ausweichmöglichkeiten. Das führt zu strukturellen Abhängigkeiten und zu einem Ungleichgewicht, wenn Spielregeln intransparent bleiben oder kaum anfechtbar sind.
HotellerieSuisse fordert deshalb, den Geltungsbereich des KomPG auf alle Online-Vermittlungsplattformen auszuweiten, die den Abschluss von Fernabsatzverträgen ermöglichen oder wesentlich beeinflussen.
Rechtswidrige Inhalte auch auf Vermittlungsplattformen
Der Bundesrat begründet die Einführung eines Plattformgesetzes mit der Bekämpfung rechtswidriger Inhalte und der Verbreitung von Falschinformationen. Das Gesetz nur auf Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen zu beschränken, ist daher eine inkonsequente Entscheidung. Auch auf Vermittlungs- und Buchungsplattformen finden sich irreführende Angebote oder unsachgemässe Bewertungen, die in der Schweiz bislang auf keine klaren Regulierungen und Pflichten seitens der Plattformen stossen. Für Beherbergungsbetriebe sind wirksame Melde- und Beschwerdeverfahren essenziell. Unangemessene Bewertungen, rechtswidrige Inhalte oder ungerechtfertigte Einschränkungen können unmittelbare Folgen für Reputation, Nachfrage und Umsatz haben.
Die EU schreitet voran, der Schweiz drohen Schutzlücken
Die Europäische Union zeigt mit dem Digital Services Act (DSA), dass eine umfassende Plattformregulierung möglich ist, die Transparenz schafft, Verantwortlichkeiten klärt und Betriebe im digitalen Markt wirksam schützt. Der nun vorliegende Gesetzesentwurf schafft dagegen Regulierungslücken und droht den Standort Schweiz grundlos zu benachteiligen. Dies ist aus Sicht der Beherbergungsbranche weder sachlich begründet noch wirtschaftlich sinnvoll. Zudem gilt: Globale Plattformen müssen die Anforderungen des DSA für den EU-Markt ohnehin umsetzen. Umso wichtiger ist es, dass die Schweiz einen wirksamen Rechtsrahmen etabliert.
HotellerieSuisse bringt sich in die Vernehmlassung ein
HotellerieSuisse hat seine Stellungnahme fristgerecht im Rahmen der Vernehmlassung eingereicht. Der Verband erwartet, dass das Gesetz so ausgestaltet wird, dass es die tatsächlichen Risiken und Machtverhältnisse im digitalen Markt abbildet – und damit auch die zentralen Plattformen erfasst, von denen Beherbergungsbetriebe wirtschaftlich abhängig sind.