In der Frühjahrssession stehen zwei für die Branche zentrale Vorlagen im Fokus: Mit der Motion «Das freiwillige Trinkgeld ist nicht Teil des Gehalts» (25.4578; Erstrat, 02.03.2026) soll klargestellt werden, dass freiwillige Trinkgelder nicht als Lohnbestandteil gelten. HotellerieSuisse empfiehlt die Annahme, um Rechtssicherheit zu schaffen, unnötige Bürokratie zu verhindern und zu vermeiden, dass Mitarbeitenden durch Abgaben netto weniger bleibt.
Zudem behandelt das Parlament die Änderung des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (24.096; Zweitrat, 17.03.2026). HotellerieSuisse empfiehlt die Annahme des Mehrheitsantrags der WAK-S, damit kantonale Mindestlöhne die bewährte Sozialpartnerschaft nicht untergraben, ein einheitlicher Wirtschaftsraum gesichert bleibt und Fehlanreize zulasten von Aus- und Weiterbildung sowie Fachkräfteverfügbarkeit vermieden werden.