Grundlage für eine starke Schweizer Beherbergung
Die Bilateralen III – insbesondere die Weiterentwicklung der Personenfreizügigkeit – sind von grosser wirtschaftlicher Bedeutung für die Beherbergungsbranche.
- HotellerieSuisse
- Regionen
- Zugerland
- News
- Bilaterale III
HotellerieSuisse begrüsst den Start der Vernehmlassung zu den Bilateralen III und die damit einhergehende Veröffentlichung des vollständigen Vertragswerks. Die Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen mit der EU ist für die Schweizer Beherbergungsbranche und die gesamte Wirtschaft von grosser Bedeutung. Der Verband kritisiert jedoch einzelne innenpolitische Massnahmen, die bewährte sozialpartnerschaftliche Strukturen gefährden und die unternehmerische Freiheit einschränken könnten.
Die Schweiz und die EU haben ein drittes bilaterales Vertragspaket ausgehandelt, das bestehende Abkommen – darunter die Personenfreizügigkeit – aktualisiert sowie neue Binnenmarktabkommen und Kooperationsbereiche umfasst. Mit dem heutigen Start der Vernehmlassung zu den Bilateralen III liegt der Öffentlichkeit erstmals das vollständige Vertragswerk und die Gesetzesentwürfe zu dessen Umsetzung im Inland vor. HotellerieSuisse wird diese nun sorgfältig analysieren – mit besonderem Augenmerk auf die Auswirkungen auf die Beherbergung und die Wahrung der sozialpartnerschaftlichen Strukturen. «Die Bilateralen III sind von zentraler Bedeutung für die gesamte Schweizer Wirtschaft – insbesondere aber auch für die Beherbergungsbranche, die stark auf internationale Zusammenarbeit und offene Märkte angewiesen ist», sagt Christian Hürlimann, Direktor von HotellerieSuisse.
Zentrale Bedeutung für die Beherbergung
Die Beherbergung profitiert in vielfacher Hinsicht von stabilen, klar strukturierten und zeitgemässen Beziehungen mit der EU. Sie bilden eine zentrale Grundlage für wirtschaftliche Stabilität und fördern Investitionen im Schweizer Tourismus, beispielsweise durch international tätige Hotelketten oder Reiseveranstalter. Gleichzeitig erleichtern sie den grenzüberschreitenden Austausch von Waren und Dienstleistungen mit der EU – ein nicht zu unterschätzender Vorteil auch vor dem Hintergrund der Zollkonflikte mit den USA und den zunehmenden geopolitischen Spannungen. Von besonderem Wert für die Beherbergung ist jedoch die Personenfreizügigkeit (PFZ) sowie deren Weiterentwicklung und Aufrechterhaltung. Die Beherbergung ist eine personalintensive Branche mit einem akuten Fachkräftemangel. Die PFZ ermöglicht den unkomplizierten Zugang zu einem grossen Arbeitskräfteangebot bei geringem administrativem Aufwand. Zudem vereinfacht die Personenfreizügigkeit auch den Reiseverkehr für Gäste aus dem EU-Raum, was die Attraktivität der Schweiz als Tourismusdestination zusätzlich erhöht.
Kritische Haltung zu einzelnen innenpolitischen Massnahmen
Ebenfalls Teil der Vernehmlassung ist ein Paket an Gesetzesanpassungen zur Umsetzung der Bilateralen III im Inland. Grundsätzlich begrüsst HotellerieSuisse die von den Sozialpartnern und Kantonen ausgearbeiteten Massnahmen, wird diese jedoch vertieft prüfen müssen. Die vorgeschlagenen Anpassungen dürfen keine zusätzliche Rechtsunsicherheit schaffen und das bewährte Prinzip der Sozialpartnerschaft schwächen. Auch Massnahmen, die aus Sicht eines liberalen Arbeitsmarkts unverhältnismässige Eingriffe in die unternehmerische Entscheidungsfreiheit darstellen, lehnt der Verband entschlossen ab.