Der Ständerat stärkt die Sozialpartnerschaft
Nach dem Nationalrat hält auch der Ständerat an seiner Position fest: Er bestätigt, dass sozialpartnerschaftlich ausgehandelte Mindestlöhne kantonalen Mindestlöhnen vorgehen sollen.
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An seiner heutigen Sitzung hat der Ständerat den Gesetzesentwurf (24.096) zur Umsetzung der Motion Ettlin «Sozialpartnerschaft vor umstrittenen Eingriffen schützen» (20.4738) angenommen. Wie bereits der Nationalrat will auch der Ständerat den Vorrang von Mindestlöhnen in Branchen mit einem ave GAV gegenüber kantonalen Mindestlöhnen gesetzlich verankern. Eine breite Allianz von 28 Wirtschafts- und Branchenverbänden begrüsst diesen Entscheid ausdrücklich.
Der Anwendungsvorrang tritt im Einzelfall erst in Kraft, wenn der Branchen-Mindestlohn im ave GAV den bei Inkrafttreten der Gesetzesänderung geltenden kantonalen Mindestlohn übersteigt. Der berechtigte Vertrauensschutz der betroffenen Arbeitnehmenden wird damit gewahrt. Wer heute zu einem kantonalen Mindestlohn arbeitet, soll durch eine Bundesrechtsänderung nicht schlechter gestellt werden. Die Besitzstandsklausel schliesst aus, dass es infolge des Vorrangs zu Lohnsenkungen in den betroffenen Kantonen Genf und Neuenburg kommt.
Der Anwendungsvorrang ist verfassungskonform und notwendig
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) hatte die Verwaltung erneut beauftragt, die Verfassungsmässigkeit der Vorlage zu prüfen. Im Zentrum stand die
Frage, ob der Bund das Recht besitzt, kantonales Recht nachträglich derogatorisch ausser Kraft zu setzen. Ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Isabelle Häner bestätigt, dass der Bund über eine umfassende Gesetzgebungskompetenz mit nachträglich derogatorischer Wirkung verfügt.
«Der heutige Entscheid stärkt die Rechtssicherheit», sagt Urs Furrer, Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbandes sgv. «Ohne klare Leitplanken des Gesetzgebers schreitet die Fragmentierung der Mindestlöhne ungehindert weiter voran. Die Gesetzesänderung schafft Klarheit, ohne die bestehenden kantonalen Mindeststandards zu verletzen».
Erwerbstätigkeit, nicht Mindestlohn, führt aus der Armut
Die Annahme, dass kantonale Mindestlöhne Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger aus der Armut befreien, greift zu kurz. Das grösste Armutsrisiko liegt in einer eingeschränkten Arbeitsfähigkeit. Diese hängt oft mit gesundheitlichen Einschränkungen, fehlender Ausbildung oder familiären Verpflichtungen zusammen. Am wirksamsten vor Armut schützen deshalb die Förderung der Arbeitsfähigkeit und die Integration in den Arbeitsmarkt.
Branchenspezifische Mindestlöhne berücksichtigen Ausbildung, Erfahrung und Berufsart. Sie fördern den Einstieg in den Arbeitsmarkt und sichern zugleich höhere Löhne für qualifizierte Fachkräfte. Starre kantonale Mindestlöhne führen dagegen zu einer Nivellierung der Löhne, schwächen die Berufsbildung und erschweren die Arbeitsmarktintegration. Mit dem heutigen Entscheid sendet der Ständerat ein klares Signal, dass er diese Entwicklung verhindern will.
Das Geschäft geht nun zurück in den Nationalrat. Dieser muss nur noch die neu aufgenommene Besitzstandsregel beraten. Wenn das Parlament der Gesetzesänderung in der Schlussabstimmung zustimmt, könnte die Gegenseite ein Referendum ergreifen. Angesichts der gemachten Kompromisse und der Konsequenzen für die Sozialpartnerschaft wäre ein Referendum allerdings schwer nachvollziehbar.