Mehr Sicherheit mit der Brandschutz-Spezialistin GVB
In Kooperation mit unserem Cooperation Partner, der GVB Services AG unterstützen wir Sie mit effizienten Brandschutzdienstleitungen.

Brandschutz ist für Beherbergungsbetriebe Kernbestandteil der Gäste- und Mitarbeitenden-Sicherheit, Betreiberverantwortung und wirtschaftlicher Stabilität.
In Zusammenarbeit mit der ausgewiesenen Brandschutz-Spezialistin GVB Services AG profitieren Sie als Mitglied von HotellerieSuisse von folgenden Leistungen:
- Effizienter Brandschutzaudit, inkl. entsprechender SafeHotel-Star-Zertifizierung für die Sichtbarkeit
- Zentrale fachliche Anlaufstelle für Fragen zum baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutz
- Bereitstellung einer aktuellen, von der GVB Services AG geprüften Brandschutz-Checkliste
- Ganzheitliche Brandschutzlösungen zur Erhöhung der Sicherheit für Gäste und Mitarbeitende
- Unterstützung bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Reduktion von Haftungsrisiken
- Fachliche Begleitung und Entlastung durch Brandschutzfachleute
- Unterstützung bei SafeHotel-Star-Zertifizierung inkl. Kostenübernahme für die ersten 30 Betriebe
Downloaden Sie jetzt die geprüfte Brandschutz-Checkliste, lassen Sie sich all Ihre Fragen von ausgewiesenen Spezialistinnen und Spezialisten beantworten und sorgen Sie mit professionell durchgeführten Schulungen für mehr Sicherheit in Ihrem Beherbergungsbetrieb.
Kontakt & Unterstützung bei Fragen
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung zum Thema Brandschutz? Die Anlaufstelle Concierge+ von HotellerieSuisse verbindet Sie schnell und unkompliziert mit den passenden Fachpersonen. Senden Sie Ihre Anfrage an concierge(at)hotelleriesuisse.ch
Hilfsmittel
Pyroverbot ab April 2026
Ab April 2026 gilt schweizweit ein Pyroverbot in öffentlich zugänglichen Räumen – alle Infos für die Beherbergung und Events finden Sie in unserem Newsbeitrag oder im FAQ:
FAQ: Pyrotechnik in Innenräumen – was gilt neu?
Die neuen Vorschriften betreffen pyrotechnische Gegenstände gemäss Sprengstoffrecht – also speziell hergestellte Produkte mit pyrotechnischer Ladung, wie Feuerwerk oder Bühnenpyrotechnik.
Grundlage: Sprengstoffverordnung (SprstV) https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2001/78/de
Im Innern von Bauten und Anlagen gilt:
Verboten ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorien F1–F4
Dazu gehören insbesondere:
Wunderkerzen
Tortenfontänen
Knallerbsen
Tischbomben
Raketen, Batterien etc.
Wichtig: Auch Kleinfeuerwerk (Kategorie F1) ist in öffentlich zugänglichen Innenräumen verboten.
Bühnenpyrotechnik (Kategorien T1 und T2) ist im Innenbereich bewilligungspflichtig
Dazu gehören z.B.:
Indoor-Funkeneffekte
Flammen- oder Showeffekte bei Events
Pyroeffekte bei Konzerten oder Veranstaltungen
Zur Orientierung:
F1: sehr kleine Effekte (z.B. Wunderkerzen)
F2–F4: klassisches Feuerwerk (von Konsumentenfeuerwerk bis Grossfeuerwerk)
T1/T2: Bühnenpyrotechnik (Show- und Spezialeffekte)
Ja – diese sind weiterhin erlaubt.
Nicht betroffen sind:
Flambieren von Speisen am Tisch
Geburtstagskerzen oder Tischkerzen
Rechauds
Diese gelten nicht als Pyrotechnik, sondern als normale offene Flammen und unterliegen den üblichen brandschutzrechtlichen Vorschriften.
- Wunderkerzen in Innenräumen
- Tortenfontänen / Tischfeuerwerk
- Jegliches Feuerwerk im Gebäude
- Indoor-Pyroeffekte ohne Bewilligung
Erlaubt: klassische Anwendungen mit offener Flamme (Kerzen, Flambieren)
Verboten oder bewilligungspflichtig: alles mit Show-/Effektcharakter (Funken, Pyro, Feuerwerk)
Sprengstoffverordnung (SprstV):
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2001/78/deÜbersicht zu Feuerwerkskategorien (mit Beispielen):
https://www.pyrostar.ch/magazin/was-ist-der-unterschied-zwischen-f1-f2-und-f3-feuerwerk/



