Das 2023 in Kraft getretene neue Grenzgängerabkommen zwischen der Schweiz und Italien beschäftigt seit ein paar Wochen Mitarbeitende und Unternehmungen, insbesondere in den Grenzregionen Puschlav, Ober- und Unterengadin. Neben der zustätzlichen Besteuerung von sogenannten «neuen Grenzgängern», die seit Juni 2023 in der Schweiz arbeiten, sind neue Meldevorschriften durch den Arbeitgeber an die Steuerverwaltung zu beachten. Für die alten Grenzgänger, die vor diesem Zeitpunkt in der Schweiz arbeiten, bleibt die Situation bis Ende 2033 unverändert (Übergangsfrist).
Die Information durch die Verwaltung ist nur bedingt befriedigend. Ein gutes Faktenblatt der Eidgenössischen Steuerverwaltung finden Sie hier. Zudem hat der Bündner Gewerbeverband das Merkblatt unten erstellt.