Die Bilateralen: der massgeschneiderte Weg der Schweiz
Die Bilateralen III sind eine Chance, die Beziehungen zur EU zu modernisieren, zu stärken und zu erweitern – für mehr Planungs- und Rechtssicherheit.
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Offene Grenzen, ein einfacher Austausch von Waren und Dienstleistungen, stabile Rahmenbedingungen sowie der Zugang zu qualifizierten Fachkräften sind zentrale Vorteile stabiler Beziehungen zur EU. HotellerieSuisse sieht in den Bilateralen III die Chance, diese Partnerschaft zu festigen und den bewährten, auf die Schweiz zugeschnittenen, bilateralen Weg fortzusetzen. Insbesondere die Anpassungen im Bereich der Personenfreizügigkeit begrüsst der Verband.
HotellerieSuisse bekennt sich klar zur Weiterführung der bilateralen Beziehungen mit der EU, und damit auch zu den Bilateralen III. Sie ermöglichen es der Schweiz, den bewährten Weg fortzusetzen und gleichzeitig die Rechtssicherheit und Planbarkeit in der Zusammenarbeit mit der EU zu stärken. Gerade in einer zunehmend instabilen geopolitischen Lage ist diese enge Partnerschaft von strategischer Bedeutung. Sie sichert den langfristigen Zugang zum EU-Binnenmarkt, dem wichtigsten Absatzmarkt der Schweizer Exportwirtschaft. Für die Beherbergungsbranche sind insbesondere die Personenfreizügigkeit, die Forschungszusammenarbeit sowie der erleichterte Austausch von Waren und Dienstleitungen entscheidend. «Die Fortsetzung und Modernisierung der Beziehungen zur EU schafft klare Verhältnisse und fördert langfristige Investitionen in unserer Branche.», sagt Christian Hürlimann, Direktor von HotellerieSuisse.
EU-Fachkräfte sind unverzichtbar
Die Beherbergungsbranche ist sehr personalintensiv und hat grosse Schwierigkeiten, die offenen Stellen mit geeigneten Fachkräften zu besetzen. Dank der Personenfreizügigkeit können Betriebe flexibel und mit wenig administrativem Aufwand, Mitarbeitende aus dem EU-Raum rekrutieren. «In vielen Beherbergungsbetrieben arbeiten engagierte Fachkräfte aus der EU. Ohne sie könnten viele ihr gewohnt hohes Qualitätsniveau und die Vielfalt des Angebots nicht halten», erklärt Christian Hürlimann. Der Verband begrüsst insbesondere, dass mit den Bilateralen III der Lohnschutz und der duale Vollzug verankert und die Migration auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarkts ausgerichtet wird.
Rechtssicherheit und Demokratie stärken
Auch von einer Stärkung der Forschungszusammenarbeit kann der Tourismus stark profitieren. Der Sektor wandelt sich ständig und muss sich unter anderem Herausforderungen wie dem Klimawandel stellen. Forschung und Innovation sind deshalb zentral, um die Branche zukunftsfähig auszurichten. Darüber hinaus stärkt das neue Vertragswerk die Rechtssicherheit und schafft verlässliche Mechanismen für die Kooperation mit der EU. Weiter setzt das neue Streitbeilegungsverfahren auf Konsultation, Dialog und Einigung und nicht auf einseitige Rechtsprechung. Die Vorstellung von «fremden Richtern» ist daher irreführend. Im Gegenteil: Die Position der Schweiz wird sogar gestärkt.
Ein bewährter Weg mit Zukunft
Seit über 25 Jahren profitiert die Schweiz von stabilen bilateralen Beziehungen mit der EU. Ein Scheitern der Bilateralen III würde diesen Weg gefährden und nicht den Status quo beibehalten. Viel mehr käme es zu einem schrittweisen Abbau der bisherigen Kooperation mit unseren engsten Nachbarn. Das hätte spürbar negative Folgen für den Schweizer Tourismus sowie die gesamte Wirtschaft unseres Landes. Aus diesen Gründen sind die Bilateralen III aus Sicht von HotellerieSuisse ein ausgewogenes und pragmatisches Vertragswerk, das die Interessen beider Seiten wahrt und die Zusammenarbeit nachhaltig stärkt und somit der bewährte, massgeschneiderte Weg für die Schweiz.