SGH-Revision: Kommission will Impulsprogramm
Die WAK-N will die Umsetzung des Impulsprogramms für alpine Betriebe im Rahmen der SGH-Revision und fordert die Verwaltung auf, die Vorlage nachzubessern. Deshalb ist die Beratung des Geschäfts vorerst pausiert.
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HotellerieSuisse unterstützt den gestrigen Entscheid der nationalrätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N), die Verwaltung aufzufordern, das Impulsprogramm für energetische Sanierungen in die Totalrevision der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredite (SGH-Revision) aufzunehmen. Damit wird eines der Hauptanliegen der Beherbergung im Rahmen der Revision umgesetzt. HotellerieSuisse fordert, dass die Umsetzung schnell erfolgt, da bereits ein ausgearbeiteter Gesetzesentwurf für das Impulsprogramm vorliegt.
Die SGH befindet sich aktuell in einer Totalrevision, um sich an die veränderten Rahmenbedingungen anzupassen und eine Förderung am Puls der Zeit zu ermöglichen. Zwei zentrale Anliegen der Beherbergung – die Erweiterung des Förderperimeters sowie ein Impulsprogramm für energetische Sanierungen in klassischen Tourismusdestinationen – sollten laut bundesrätlicher Botschaft im Rahmen der Revision jedoch nicht umgesetzt werden. Mit dem Auftrag an die Verwaltung greift die Kommission nun korrigierend ein, zumindest was das Impulsprogramm anbelangt. «Die SGH-Revision darf dadurch jedoch nicht zu stark ausgebremst werden, weshalb die Verwaltung nun rasch handeln muss», sagt Christian Hürlimann, Direktor von HotellerieSuisse.
Kommission weist Bundesrat in die Schranken
HotellerieSuisse begrüsst den gestrigen Entscheid der WAK-N. Nun liegt es an der Verwaltung, möglichst rasch einen Vorschlag für die Aufnahme des Impulsprogramms in die SGH-Revision vorzulegen. Da bereits ein Gesetzesentwurf vorliegt, darf dies nicht zu viel Zeit in Anspruch nehmen. «Das Parlament hat mit der Annahme des Impulsprogramms bereits einen klaren Auftrag an den Bundesrat erteilt. Die Kommission sorgt nun dafür, dass der Parlamentswille auch wirklich umgesetzt wird», erklärt Christian Hürlimann, Direktor von HotellerieSuisse. Das zweite wichtige Anliegen der Branche – die Erweiterung des Förderperimeters – kann ebenfalls umgesetzt werden, indem die Kommission, sobald es zur Detailberatung kommt, diesen Punkt wieder aufnimmt. «Wir erwarten, dass die zuständige Kommission auch hier korrigierend eingreifen wird, damit künftig auch die grossen Städte die SGH-Förderung in Anspruch nehmen können», sagt Christian Hürlimann.
Anliegen im Einklang mit der Tourismusstrategie des Bundes
Die Instrumente der Tourismuspolitik richten sich seit mehr als zehn Jahren auf eine erhöhte Wettbewerbsfähigkeit des Tourismussektors und der Beherbergungsbranche aus. Genau diesem Ziel dienen die Erweiterung des SGH-Förderperimeters auf die gesamte Schweiz, inklusive städtischer Gebiete und Agglomerationen, sowie die Einführung eines Impulsprogramms zur Unterstützung von energetischen Sanierungen in Ferienregionen. Beide Motionen hat die das Parlament 2022 (Erweiterung des Förderperimeters) respektive 2021 (Impulsprogramm) mit klaren Mehrheiten angenommen.
Auch Beherbergung will Nachhaltigkeitsziele erreichen
Dabei geht es nicht nur um Wettbewerbsfähigkeit, sondern auch um Nachhaltigkeit. Das Parlament hat das Impulsprogramm beschlossen, um energetische Gesamtsanierungen in der Beherbergung zu fördern, denn ohne Unterstützung können Betriebe nur sehr schwer die Nachhaltigkeitsziele des Bundes erreichen. So haben laut einer Umfrage von HotellerieSuisse 85 Prozent der Betriebe Sanierungen geprüft oder gestartet, doch nur 20 Prozent konnten sie umsetzen – vor allem wegen hoher Investitionskosten und Ertragsausfällen während der Umbauzeit. Gerade in Bergregionen erschweren bis zu 30 Prozent höhere Baukosten die Umsetzung.
Die SGH soll dort fördern, wo es nötig ist
Um die Nachhaltigkeits- und Wettbewerbsziele zu erreichen, muss die Investitionsförderung die Betriebe dort unterstützen, wo der Bedarf am grössten ist. Der bestehende SGH-Förderperimeter schliesst jedoch die fünf grössten Schweizer Städte und ihre Agglomerationen systematisch von der Investitionsförderung aus – obwohl viele urbane Betriebe mit vergleichbaren Herausforderungen konfrontiert sind wie Hotels in Berg- und Landregionen. Besonders kleine und mittlere städtische Betriebe geraten zunehmend unter wirtschaftlichen Druck: Sie kämpfen mit steigenden Betriebskosten, einem überhitzten Immobilienmarkt, Umnutzungsdruck sowie hohen Mietpreisen. Gleichzeitig wird der Zugang zu Bankkrediten schwieriger.
Paradoxe Grenzziehungen beenden
Eine Ausweitung des SGH-Förderperimeters würde zudem bestehende Ungleichbehandlungen und Wettbewerbsverzerrungen beheben, die durch teilweise paradox anmutende Grenzziehungen entstanden sind. Konkrete Beispiele dafür sind beispielsweise Vevey (förderberechtigt) und Lausanne (nicht förderberechtigt) oder Baden (förderberechtigt) und Spreitenbach (nicht förderberechtigt). Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Fälle. Etwa ist der gesamte Kanton Jura und das Berner Jura Teil des Förderperimeters, aber keine einzige Gemeinde im Kanton Solothurn oder fast alle Gemeinden am Zürichsee auf Schwyzer Kantonsgebiet, jedoch keine auf Zürcher Kantonsgebiet.