Rechtsfragen von A-Z
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A
Bei unaufgeforderten Werbeschreiben oder Rechnungen für angebliche Einträge in Branchenverzeichnisse kann es sich um einen Adressbuchschwindel handeln. Haben Sie ein solches Dokument unterschrieben? Die Links und Dokumente unten erläutern, was in einem solchen Fall unternommen werden kann.
Die vier praxisnahen Module stellen Standards dar für alle, die beruflich mit der Abgabe von alkoholischen Getränken an Jugendliche konfrontiert sind. Sie richten sich insbesondere an Führungsverantwortliche, Mitarbeitende und Lernende im Detailhandel und im Gastgewerbe. Modul 4, Informationen für Lernende, ist Bestandteil des Unterrichtes in den Schulhotels.
Der Vertrag (Gastaufnahmevertrag) zwischen Hotelier und Gast kommt zustande, wenn sich die Parteien über alle wichtigen Punkte des Aufenthaltes geeinigt haben. In der Regel ist dies mit der definitiven Reservationsbestätigung der Fall. Ausgehend vom Grundsatz «Verträge sind zu halten» hat eine einseitige Vertragsauflösung grundsätzlich Schadenersatzfolgen. Das gilt für den Hotelier und den Gast.
Gäste gehen oft davon aus, dass sie Reservationen jederzeit kostenlos stornieren können. Falls ein Gast den Aufenthalt annulliert, muss er jedoch dem Hotelier den durch die Annullation entstehenden Schaden ersetzen. Als Annullation gilt sowohl das Nichtantreten des Aufenthaltes (no show) aber auch die frühzeitige Abreise.
Der Hotelier muss daher die Gäste informieren, dass bei einer Stornierung Annullationskosten entstehen können. Heute sind die Annullationsbestimmungen meist Teil der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Eine klare schriftliche Kommunikation der Annullationsbestimmungen und der Nachweis, dass der Gast diese kennt, trägt zum kompetenten Image eines Hotels bei. Klare Annullationsbestimmungen bilden im Streitfall zudem die Rechtsgrundlage für die Geltendmachung und Durchsetzung von Forderungen gegenüber dem Gast.
Bei Annullationen aus Gründen höherer Gewalt (Unwetter, Pandemie) gelten abweichende Bestimmungen. Das Merkblatt dazu ist hier zu finden:
Das Arbeitsgesetz regelt die Arbeits- und Ruhezeiten der Mitarbeitenden, die Nacht- und Sonntagsarbeit und enthält weitere Schutzbestimmungen. Diese Bestimmungen des Arbeitsgesetzes sind zwingend und dürfen in einem individuellen Arbeitsvertrag nicht abgeändert werden.
Einen Überblick über die Bestimmungen in unserer Branche für jugendliche und erwachsene Arbeitnehmende finden Sie in den untenstehenden Dokumenten.
Das Arbeitsgesetz und die massgeblichen Verordnungen finden Sie auf der Internetseite des Staatssekretariates für Wirtschaft SECO.
Arbeitssicherheit beschreibt die Verpflichtung des Arbeitgebers, zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten alle notwendigen Massnahmen zu treffen. HotellerieSuisse empfiehlt zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz den Anschluss an die Branchenlösung des Gastgewerbes. Diese besteht aus der KOPAS-Ausbildung und dem Erwerb der Betriebsanleitung Arbeitssicherheit im Gastgewerbe (gelber Ordner). Die KOPAS-Person wird in einem obligatorischen 1-tägigen Kurs ausgebildet.
Weiterführende Links:
Hier finden Sie Musterverträge zum L-GAV in Deutsch.
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, eine Arbeitszeitkontrolle zu führen. Dies fordert sowohl der L-GAV wie auch das Arbeitsgesetz (Art. 21 L-GAV und Art. 46 des Arbeitsgesetzes sowie Art. 73 der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz). Der Arbeitgeber ist für die Erfassung der geleisteten Arbeitszeit und die Aufbewahrung der dazu notwendigen Unterlagen verantwortlich. Der Arbeitgeber ist auch dann dafür verantwortlich, wenn er die Führung der Arbeitszeitkontrolle dem Mitarbeiter überträgt.
Zeigt eine Kontrolle des L-GAV, dass ein Betrieb für alle oder einen Teil der Mitarbeiter:innen keine Arbeitszeiterfassung führt, hat dieses Versäumnis die sofortige Ausfällung einer Konventionalstrafe zur Folge.
Der Arbeitszeitkontrolle kommt auch eine zentrale Bedeutung als Beweismittel in allfälligen gerichtlichen Auseinandersetzungen zu.
Die Kontrollstelle für den L-GAV des Gastgewerbe bietet Muster-Formulare für die Arbeitszeiterfassung an: l-gav.ch/downloads-1/formulare-arbeitszeiterfassung.
ACHTUNG: Das vorliegende Formular dient der Arbeitszeiterfassung gemäss L-GAV. Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass darin die folgenden Punkte, die im Arbeitsgesetz (ArG) geregelt sind, nicht berücksichtigt werden: - Zeitzuschläge für Nachtarbeit - Erfassung der Arbeitspausen - tägliche und wöchentlichen Arbeitszeiten - Überzeitbestimmung
Es ist zudem Art. 21 L-GAV zu beachten.
Attraktive Arbeitszeitmodelle sind für den Betrieb ein wichtiges Argument, um Fachkräfte zu gewinnen. Hier finden Sie einen ausschliesslich arbeitsrechtlichen – und keinen branchenpolitischen – Blick auf Arbeitszeitmodelle. Unsere Broschüre bietet eine Übersicht über die rechtlich zulässigen Arbeitszeitmodelle.
Der Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden wird im L-GAV eine grosse Bedeutung beigemessen. Durch die mehrheitliche Übernahme der Ausbildungskosten sowie eine Kompensation des Lohnausfalls stellen die Sozialpartner gemeinsam sicher, dass sich Bildung im Schweizer Gastgewerbe lohnt.
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
Informationen zu den ausländerrechtlichen Bestimmungen
B
Bettwanzen sind trotz des hohen Hygienestandards in der Beherbergung weltweit auf dem Vormarsch. HotellerieSuisse empfiehlt im Merkblatt diverse Präventions- und Bekämpfungsmassnahmen.
Das untenstehende Merkblatt erläutert die unterschiedlichen Formen des Betreuungsurlaubs. Der erste Fall betrifft die Betreuung von Angehörigen, die auf Grundlage von Art. 329h OR geregelt ist. Der zweite Fall bezieht sich auf die Betreuung eines aufgrund von Krankheit oder Unfall gesundheitlich beeinträchtigten Kindes, welche auf Grundlage von Art. 329i OR geregelt ist.
D
Das Datenschutzgesetz stammt aus dem Jahr 1992. In der Zwischenzeit hat die Nutzung des Internets, Smartphones, der sozialen Netzwerke, Cloud-Dienste sowie des Internets in der Schweizer Bevölkerung und den Unternehmen immer mehr Zuspruch erhalten. Aus diesem Grunde wurde eine vollständige Überarbeitung des Datenschutzgesetzes unverzichtbar, um einen angemessenen und an die technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen unserer Zeit angepassten Datenschutz zu gewährleisten. Die Kompatibilität des Schweizer Rechts mit dem EU-Recht, insbesondere mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist das zweite grosse Anliegen des neuen Gesetzes.
Das neue Datenschutzgesetz ist am 1. September 2023 in Kraft getreten und schützt – gleich wie die DSGVO - personenbezogene Daten.
Zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben in Ihrem Betrieb stellen wir Ihnen die nachfolgende Checkliste zur Verfügung. Bei weitergehenden Fragen zur Umsetzung, Datenschutzerklärung, Datenschutzweisung oder ähnlichem dürfen Sie sich gerne an unsere Rechtsberatung wenden.
F
Für die Beschäftigung von Fachpersonal aus Drittstaaten hat das Staatssekretariat für Migration für das Gastgewerbe Ausnahmen vom strengen Zulassungsprinzip vorgesehen. Diese sind in den Weisungen des SEM zu finden.
Branchenregelungen bestehen schon seit langer Zeit in den Bereichen Spezialitätenköche und gastgewerbliche Praktikanten.
Die Gesuche für Spezialitätenköche und gastgewerbliche Praktikanten müssen über die Rechtsberatung von HotellerieSuisse bei den zuständigen Behörden eingereicht werden.
Hier finden Sie die entsprechenden Auszüge aus den Weisungen.
Das Thema Ferien führt zu vielen Fragen. Wie zum Beispiel, wer darf den Zeitpunkt der Ferien bestimmen und was ist, wenn ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin während den Ferien erkrankt? Dürfen Ferien gekürzt werden oder gar eine Feriensperre vereinbart werden? Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im untenstehenden Merkblatt.
Unter einer Freistellung versteht man alle Sachverhalte, in denen der Arbeitnehmer seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht erbringen muss. Dazu muss der Arbeitgeber ausdrücklich erklären, dass er die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers vorübergehend oder endgültig nicht in Anspruch nehmen will, dennoch den vollen Lohn bezahlen.
G
In der Schweiz bieten viele Hotels einen Geldwechsel-Service an, insbesondere für Gäste aus dem Ausland. Dabei gelten jedoch rechtliche Vorgaben, damit der Geldwechsel nicht unter das Geldwäschereigesetz fällt und allenfalls den Tatbestand der Geldwäscherei erfüllt. Das untenstehende Merkblatt erläutert die rechtlichen Voraussetzungen für den Geldwechsel.
H
Haftung des Hoteliers für die Gegenstände und Fahrzeuge der Hotelgäste
Im Folgenden wird erläutert, wer für den Verlust eines eingebrachten Gegenstandes im Hotel haftet. Es werden verschiedene Fälle dargestellt. Es gelten unterschiedliche Haftungen für Schäden oder das Abhandenkommen eines Fahrzeuges eines Gastes, je nachdem, wo es geparkt wurde. Bitte beachten Sie, dass im Merkblatt Annullationen aus Gründen höherer Gewalt die Haftung für Stornierungen erläutert wird.
I
Dem Informationsbedürfnis von Gästen wollen Beherbergungsbetriebe gerecht werden und stellen Internetzugang und W-Lan Verbindung zur Verfügung. Was es dabei zu beachten gilt ist im untenstehenden Merkblatt aufgeführt.
J
Für Jugendliche und Lernende gelten nach Arbeitsgesetz spezielle Schutzbestimmungen. Hier finden Sie unsere Broschüre dazu sowie die Lernendenvereinbarung mit den Anstellungsbedingungen für Lernende in unserer Branche.
K
Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Sie ist darauf gerichtet, das Arbeitsverhältnis per sofort oder auf einen bestimmten Zeitpunkt hin für die Zukunft zu beenden. Wir stellen Ihnen Checklisten zur Verfügung. Massgebend ist immer der individuelle Fall.
Grundsätzliches
Vorübergehende Beschäftigungseinbrüche sollen mittels Kurzarbeit ausgeglichen werden und Arbeitsplätze erhalten bleiben. Die Kurzarbeitsentschädigung ist ein Instrument der Arbeitslosenversicherung, das den Arbeitgebern eine Alternative zu drohenden Entlassungen bietet. So können Kosten der Personalfluktuation eingespart werden und die Arbeitskräfte bleiben weiterhin verfügbar.
Den Arbeitnehmenden steht es frei, die Kurzarbeit abzulehnen.
Antrag auf Kurzarbeit
Der Antrag auf Kurzarbeit muss durch den Arbeitgeber erfolgen. Zuständig ist die kantonale Amtsstelle jenes Kantons, in welchem der Betrieb oder die Betriebsabteilung den Sitz hat.
Weitere Informationen
Ausführliche Informationen stellt das SECO zur Verfügung.
L
Das Lebensmittelrecht spielt für Hotels und Restaurants eine bedeutende Rolle, da es sicherstellt, dass alle angebotenen Lebensmittel sicher, unverfälscht und korrekt gekennzeichnet sind. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Aspekte des Lebensmittelrechts.
- Lebensmittelrecht
- Lebensmittelsicherheit
M
Mehrfachbeschäftigung ist grundsätzlich erlaubt, solange alle arbeitsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Mehr Informationen sind im untenstehenden Merkblatt zu finden.
Die Übersicht über die Mindestlöhne finden Sie in den untenstehenden Dokumenten. Bitte beachten Sie, dass in einzelnen Kantonen oder Gemeinden allenfalls abweichende Mindestlohnregelungen gelten.
Das Informationsportal «compasso» bietet Arbeitgebenden verschiedene wert Informationen zum Umgang mit Mitarbeitenden mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich zum Schutz der Arbeitnehmenden vor Mobbing und sexueller Belästigung verpflichtet.
Hier finden Sie Informationen des Staatssekretariates für Wirtschaft SECO über den Umgang mit Mobbing und sexueller Belästigung.
Für schwangere und stillende Mitarbeiterinnen gelten spezielle Schutzvorschriften. Diese sind im Arbeitsgesetz, seinen Verordnungen und in der Mutterschutzverordnung geregelt.
P
Das nachfolgende Merkblatt erklärt die Pflichten der Beherbergungsbetriebe sowie die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen des Pikettdienstes. Zudem wird der Unterschied zwischen Pikettdienst und Arbeit auf Abruf verständlich dargestellt. Es bietet einen klaren Überblick über rechtliche Aspekte und praktische Umsetzungen, um einen reibungslosen Betriebsablauf sicherzustellen.
Im Zusammenhang mit dieser Thematik sind das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und die Preisbekanntgabeverordnung (PBV) von Bedeutung. Hoteliers und Hotelièren haben keine Pflicht mehr, die Zimmerpreise im Zimmer selbst anzuschreiben, der Gast muss jedoch weiterhin umfassend über den Gesamtpreis der bezogenen Leistungen informiert werden.
Zweck dieser Verordnung ist, dass Preise klar und miteinander vergleichbar sind und irreführende Preisangaben verhindert werden.
S
Im klassischen Saisonbetrieb müssen die Umsatzschwankungen nicht nachgewiesen werden.
Ganzjahresbetriebe mit erheblichen Umsatzschwankungen können ebenfalls von der Kontrollstelle des L-GAV als Saisonbetriebe zugelassen werden und somit von der erhöhten Wochenarbeitszeit von 43,5 Stunden profitieren.
Der unten verlinkte «Ratgeber Sozialversicherung» bietet einen umfassenden Überblick und nützliche Hilfe im Umgang mit Sozialversicherungen.
Stellenmeldepflicht – Wann müssen Sie offene Stellen dem RAV melden?
Mit der Stellenmeldepflicht (die als Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative eingeführt wurde) soll das Potenzial der inländischen Arbeitskräfte besser genutzt werden.
Arbeitgeber sind verpflichtet, den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) Stellen in Berufsarten mit schweizweit mindestens 5 Prozent Arbeitslosigkeit zu melden. Die Liste der meldepflichtigen Berufsarten wird jedes Jahr neu auf der Website des Bundes publiziert. Alles zur Stellenmeldepflicht
Die Meldepflicht fällt hingegen weg, wenn:
- eine Stelle mit einer Person besetzt wird, die seit mindestens 6 Monaten im Unternehmen arbeitet;
- eine Stelle durch Angehörige eines Zeichnungsberechtigten des Unternehmens besetzt wird;
- die Anstellung maximal 14 Kalendertage dauert;
- der Arbeitgeber selbst beim RAV registrierte Stellensuchende findet und anstellt -- deren Profile sind auf arbeit.swiss publiziert.
U
Die Eidg. Steuerverwaltung schreibt Mindestansätze vor, welche für die Berechnung von Unterkunft und Verpflegung berücksichtigt werden müssen.
Grundsätzlich sind nur die effektiv eingenommenen Mahlzeiten zu verrechnen, dies gilt auch für Pauschalen. Während der Ferien, bei Krankheit, Unfall etc. werden auch die pauschalen Abzüge gekürzt, vorbehältlich einer auch für den Mitarbeitenden nachvollziehbaren schriftlichen Vereinbarung.
Für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke müssen Nutzer Gebühren zahlen, die ausschliesslich von Verwertungsgesellschaften eingezogen werden. Die Gebührenhöhe basiert auf gemeinsam mit den Nutzerverbänden ausgehandelten Tarifen (GT), die periodisch überprüft und neu ausgehandelt werden. HotellerieSuisse wird in diesen Verhandlungen professionell vom Dachverband der Urheber- und Nachbarrechtsnutzer (DUN) vertreten.
V
Innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt eines Kindes, können Väter bzw. Ehefrauen der Mütter 14 Kalendertage Urlaub beziehen mit einem Taggeld von 80% welches durch die EO finanziert wird.
In Art. 20 L-GAV werden fünf Tage als bezahlte arbeitsfreie Tage als Vaterschaftsurlaub gewährt. Die auf dem L-GAV bzw. der EO beruhenden Ansprüche müssen unterschieden werden. Der Mitarbeitende hat einen Anspruch auf die vollen 14 Kalendertage Vaterschaftsurlaub, welche nach EO zu 80% bezahlt werden. Die Bestimmung im L-GAV sieht 5 Tage zu 100% Lohnfortzahlung vor. Bei einer allfälligen L-GAV-Kontrolle akzeptieren die Inspektor:innen sowohl eine Auszahlung von 5 Tagen à 100% wie auch eine Auszahlung von 14 Tagen à 80% Beide Lösungen sind L-GAV konform. Da der Anspruch aus der EO jedoch zwingendes übergeordnetes Recht ist, muss dem Mitarbeitenden während14 Tagen der Lohn zu mindestens 80% ausbezahlt werden. Der Arbeitgeber kann freiwillig – der Mitarbeitende darf immer bessergestellt werden – die ersten 5 Tage der 14 Tage zu 100% auszahlen.
L-GAV-unterstellte Betriebe sind verpflichtet, sogenannte Bildungs- und Vollzugskostenbeiträge abzuliefern. Diese betragen jährlich CHF 99.- pro Betrieb und pro Mitarbeiter/Mitarbeiterin.
Mit diesem Betrag wird die Professionalisierung der Branche unterstützt, indem CHF 60.– in die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung fliessen. Arbeitgeber und Mitarbeitende profitieren von subventionierten Aus- und Weiterbildungen. Subventionierte Aus- und Weiterbildungen. Die restlichen CHF 39.– werden für den Vertragsvollzug im Gastgewerbe aufgewendet.
Die Deklaration kann ganz einfach online erledigt werden. Inkassostelle für die Bildungs- und Vollzugskostenbeiträge ist die Kontrollstelle des L-GAV in Basel. Hier gibt es detaillierte Informationen: Bildungs- und Vollzugskostenbeiträge.
Z
Die Verordnung über die Verwaltung der Schweizer Armee regelt unter anderem die Preise, die pro Armeeangehöriger bzw. -angehörige pro Übernachtung in einem Beherbergungsbetrieb, maximal verlangt werden dürfen. Beachten Sie das Merkblatt «Zimmerpreise für Angehörige der Armee» festgehalten.