Reduzierter MWST-Satz ist essenziell für die Beherbergung
Der reduzierte Mehrwertsteuersatz ist für die Beherbergungsbranche essenziell und muss beibehalten werden.
![Mehrwertsteuer-Sondersatz Mehrwertsteuer-Sondersatz](/fileadmin/_processed_/3/7/csm_Header_MwSt_Sondersatz_db2464c43d.jpg)
Der reduzierte Mehrwertsteuersatz ist für die Beherbergungsbranche essenziell und muss beibehalten werden.