In der Sessionsvorschau werden branchenrelevante Geschäfte beleuchtet und Handlungsempfehlungen abgegeben. In der Sessionsrückschau werden die Beschlüsse aus der Session kommentiert.
Rückschau Frühjahrssession 2026
Heute ist die Frühjahrssession zu Ende gegangen. Sie brachte für die Beherbergungsbranche beim Thema Trinkgeld ein wichtiges Etappenziel. Der Ständerat hat die Motion von Beat Rieder «Das freiwillige Trinkgeld ist nicht Teil des Gehalts» (25.4578) angenommen und damit ein klares Signal für Rechtssicherheit, praxisnahe Regeln und den Schutz freiwilliger Trinkgelder gesetzt. Zudem hat der Ständerat zugunsten der bewährten Schweizer Sozialpartnerschaft gestimmt.
Ein wichtiges Zeichen für Mitarbeitende und Betriebe
Der Ständerat hat die Trinkgeld-Motion von Beat Rieder am 2. März 2026 überdeutlich mit 42 zu einer Stimmung bei einer Enthaltung angenommen und damit die Position von HotellerieSuisse bestätigt. Die Motion verlangt, dass freiwillige Trinkgelder in Branchen mit «Service inbegriffen» beziehungsweise offiziell abgeschafftem Trinkgeld nicht als massgebender Lohn und nicht als steuerbares Einkommen gelten. Ausschlaggebend war die Einsicht, dass freiwillige Trinkgelder keine versteckte Lohnkomponente, sondern ein persönlicher Ausdruck der Wertschätzung gegenüber den Mitarbeitenden sind. Mit der Zunahme digitaler Zahlungen war der Handlungsbedarf zuletzt grösser geworden, weil neue Unsicherheiten bei Abgaben und Steuern drohten. Für die Beherbergung ist der Entscheid von grosser Bedeutung, weil er Rechtssicherheit schafft, die Mitarbeitenden vor zusätzlichen Abzügen schützt und die Betriebe vor unverhältnismässigem administrativem Aufwand bewahrt. Der Bundesrat hatte die Motion mit Verweis auf die AHV-Reform 2030 abgelehnt und vor möglichen Missbräuchen gewarnt. Der Ständerat folgte diesem Einwand jedoch nicht und nahm die Motion an. Damit ist für HotellerieSuisse ein wichtiges Etappenziel erreicht. Als Nächstes ist der Nationalrat am Zug.
Ständerat stärkt der Sozialpartnerschaft den Rücken
Die Zustimmung des Ständerates zur Vorlage, wonach allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge kantonale Mindestlöhne künftig übersteuern können, nimmt HotellerieSuisse erfreut zur Kenntnis. Der Entscheid unterstreicht die zentrale Rolle der Sozialpartnerschaft in der Schweiz und stärkt die gemeinsam ausgehandelten Lösungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
Indem das Parlament den Sozialpartnern mehr Gewicht einräumt, festigt es das bewährte System der konsensorientierten Regelung von Arbeitsbedingungen. Dies trägt zur Stabilität des Arbeitsmarktes bei und ermöglicht weiterhin differenzierte, branchennahe Lösungen, die den unterschiedlichen Realitäten gerecht werden. Insgesamt ist der Entscheid als klares Zeichen für eine starke und funktionierende Sozialpartnerschaft zu werten. HotellerieSuisse hatte sich im Vorfeld der Abstimmung gemeinsam mit einer breiten Allianz von 28 Wirtschafts- und Branchenverbänden für eine Annahme stark gemacht.
Der Anwendungsvorrang tritt im Einzelfall erst in Kraft, wenn der Branchen-Mindestlohn im ave GAV den bei Inkrafttreten der Gesetzesänderung geltenden kantonalen Mindestlohn übersteigt. Der berechtigte Vertrauensschutz der betroffenen Arbeitnehmenden wird damit gewahrt. Wer heute zu einem kantonalen Mindestlohn arbeitet, soll durch eine Bundesrechtsänderung nicht schlechter gestellt werden. Die Besitzstandsklausel schliesst aus, dass es infolge des Vorrangs zu Lohnsenkungen in den betroffenen Kantonen Genf und Neuenburg kommt.
Das Geschäft geht nun zurück in den Nationalrat. Dieser muss nur noch die neu aufgenommene Besitzstandsregel beraten. Wenn das Parlament der Gesetzesänderung in der Schlussabstimmung zustimmt, könnte die Gegenseite ein Referendum ergreifen. Angesichts der gemachten Kompromisse und der Konsequenzen für die Sozialpartnerschaft wäre ein Referendum allerdings schwer nachvollziehbar.
Parlament sichert Tourismusförderung
Einen weiteren, wichtigen Entscheid für die Branche hat das Parlament im Rahmen der Kürzungen beim Entlastungspaket gefällt. So verzichtet es auf überproportionale Kürzungen in der Tourismusförderung und sendet damit ein deutliches Signal an den Bundesrat. HotellerieSuisse anerkennt die Notwendigkeit der Konsolidierung des Bundeshaushalts. Das Parlament hat jedoch anerkannt, dass der Sektor nicht überproportional belastet werden darf: Programme wie Innotour und die Neue Regionalpolitik bleiben wichtige Pfeiler für Innovation und regionale Entwicklung. Schweiz Tourismus muss hingegen mit 10 Prozent weniger Bundesmitteln auskommen – mit möglichen Folgen für Marktbearbeitung und Ganzjahrestourismus. Der Tourismussektor muss diesen Entscheid nun analysieren, einordnen und die nötigen Schlüsse ziehen.