Ab dem 1. September gelten wieder die ursprünglichen Regelungen zur Kurzarbeit. Am 12. August hat der Bundesrat jedoch einige Ausnahmen beschlossen.
Ab dem 1. September 2020 gelten wieder die ursprünglichen gesetzlichen Regelungen zur Kurzarbeit.
Heute hat der Bundesrat die Verlängerung der Bezugsdauer der Kurzarbeit erhöht und Prüfaufträge zur Ausarbeitung von Härtefällen veranlasst.
Bei der Mehrwertsteuer findet 2021 ein Wechsel von der Papier- zur Onlineabrechnung statt. Unternehmen müssen ihre MWST neu nur noch online deklarieren.
Die Plakate «So schützen wir uns» wurden auf die aktuelle Kampagnenfarbe angepasst.
HotellerieSuisse ist es gelungen, relevante Fragen im Zusammenhang mit Schutzkonzepten und Kurzarbeit mit den zuständigen Bundesämtern zu klären.
Mit der heute lancierten Direktbuchungskampagne setzt sich der Verband aktiv für Buchungen direkt beim Hotel ein.
Wichtige Informationen bezüglich der Umsetzung von Schutzkonzepten in Betrieben wurden präzisiert.