Booking-Entscheid: Verband begrüsst Senkung der Kommissionen
Der Preisüberwacher hat die hohen Kommissionen von Booking.com als missbräuchlich eingestuft – ein wegweisender Entscheid für die Schweizer Beherbergung.
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Der Preisüberwacher hat verfügt, dass Booking.com seine Kommissionen in der Schweiz senken muss. HotellerieSuisse teilt die Einschätzung, dass die hohen Kommissionssätze missbräuchlich sind. Der Verband sieht im Entscheid ein starkes Signal nicht nur für Schweizer Beherbergungsbetriebe, sondern auch als möglichen Impuls für eine breitere europäische Diskussion über faire Rahmenbedingungen im Onlinebuchungsmarkt.
«Obwohl Booking.com in den vergangenen Jahren massiv von der Vermittlung von Hotelübernachtungen profitiert hat, belastet der Plattformbetreiber die Betriebe mit überhöhten Kommissionen und verstärkte so den generellen Kostendruck», sagt Nicole Brändle, Direktorin von HotellerieSuisse. Die vom Preisüberwacher nun angeordnete durchschnittliche Reduktion der Kommissionssätze um rund einen Viertel ist daher ein überfälliger Schritt in Richtung fairer Marktbedingungen. «Wir werden nun prüfen, ob die überhöhten Kommissionen rückwirkend geltend gemacht werden können und ob eine entsprechende finanzielle Entschädigung angebracht ist», sagt Nicole Brändle, Direktorin von HotellerieSuisse.
Prüfung möglicher Rückforderungen
Seit Jahren kritisiert HotellerieSuisse die missbräuchlich hohen Kommissionen, die internationale Buchungsplattformen wie Booking.com von Schweizer Hotels verlangen. Diese Gebühren haben nicht nur die Margen der Betriebe belastet, sondern auch ihre unternehmerische Autonomie eingeschränkt. Der Entscheid des Preisüberwachers ist eine klare Bestätigung dieser Kritik und ein bedeutender Erfolg für die Branche. HotellerieSuisse wird nun in enger Zusammenarbeit mit Rechtsexperten und betroffenen Mitgliedern prüfen, ob und in welchem Umfang Kommissionen auch rückwirkend eingefordert oder kompensiert werden können. Ziel ist es, nicht nur zukünftige Entlastungen sicherzustellen, sondern auch mögliche Schadensersatzansprüche der Hotelièren und Hoteliers zu klären.
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
Die Verfügung des Preisüberwachers stärkt einerseits die Wettbewerbs- und Investitionsfähigkeit von Schweizer Beherbergungsbetrieben und führt andererseits zu attraktiveren Konditionen für die Gäste. Dass es im Vorfeld trotz intensiver Gespräche zwischen Booking.com und dem Preisüberwacher nicht zu einer einvernehmlichen Lösung kam, zeigt den fehlenden Willen des Unternehmens zu fairen Partnerschaften. HotellerieSuisse ist überzeugt, dass die konsequente Durchsetzung von fairen Rahmenbedingungen einen wesentlichen Beitrag zur Stabilität und Zukunftsfähigkeit des Onlinebuchungsmarktes leistet.
Trotz Beschwerde: Weg zu faireren Marktbedingungen ist eröffnet
Die nun verfügte Senkung der Kommissionen hat drei Monate nach Eintritt der Rechtskraft zu erfolgen und gilt befristet für drei Jahre. Booking.com hat bereits bekannt gegeben,Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht zu erheben. Trotz dieses juristischen Schritts seitens Booking.com ist der Verband überzeugt, dass der Entscheid eine dringend nötige Bewegung im Buchungsmarkt anstossen wird – im Sinne eines gesunden Wettbewerbs und langfristig tragfähiger Lösungen für Schweizer Beherbergungsbetriebe.