In der Sessionsvorschau werden branchenrelevante Geschäfte beleuchtet und Handlungsempfehlungen abgegeben. In der Sessionsrückschau werden die Beschlüsse aus der Session kommentiert.
Rückschau Sondersession 2025
Heute ist die Sondersession zu Ende gegangen und das Parlament hat einen bedeutenden Entscheid zugunsten der Beherbergung und des Schweizer Tourismus getroffen. Der Nationalrat beschloss die Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes von 3,8 Prozent für Beherbergungsdienstleistungen, wodurch ein Standortnachteil im internationalen Wettbewerb vermieden wird. Zudem sprach sich der Nationalrat für die Individualbesteuerung aus.
Wichtiger Erfolg für die Beherbergung bei der Mehrwertsteuer
Die Beherbergungsbranche ist ein tragendes Standbein des Schweizer Tourismus. Die Annahme der Motion Friedli im Nationalrat mit 119 zu 59 Stimmen bei 14 Enthaltungen zur Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes von 3,8 % bestätigt die wirtschaftliche Bedeutung der Branche und stärkt ihre Wettbewerbsfähigkeit. Die Beherbergung ist eine exportorientierte Branche, die ihre Dienstleistungen jedoch nicht einfach ins Ausland verlagern kann. Eine Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes würde einen erheblichen Standortnachteil im internationalen Vergleich mit sich bringen und möglicherweise zu einem Rückgang der Gästezahlen führen. Zudem hätte dies negative Auswirkungen auf die gesamte touristische Wertschöpfungskette, was Arbeitsplätze und Investitionen gefährden würde.
Mit dem heutigen Entscheid liegt der Ball nun beim Bundesrat. Es ist entscheidend, dass er rasch eine entsprechende Botschaft vorlegt, damit der parlamentarische Prozess rechtzeitig vor Ablauf der aktuellen Regelung Ende 2027 abgeschlossen werden kann.
HotellerieSuisse wird sich weiterhin in jeder Phase des politischen Prozesses konstruktiv einbringen und mit Nachdruck für die Interessen der Beherbergungsbranche und des gesamten Tourismussektors eintreten.
Individualbesteuerung fördert die Erwerbsquote
Der Nationalrat hat entschieden, die Individualbesteuerung in einem Bundesgesetz als indirekten Gegenvorschlag zur Initiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» umzusetzen. Die Beherbergungsbranche unterstützt die Individualbesteuerung im Grundsatz, weil sie die Erwerbsanreize der Zweitverdienenden verbessert. Die überproportionale Besteuerung des Zweiteinkommens (sogenannte Heiratsstrafe) fällt mit der Individualbesteuerung weg und die momentan bestehende Ungleichbehandlung von verheirateten und unverheirateten Personen wird endlich beseitigt. In Zeiten von grossem Fachkräftemangel in der Beherbergungsbranche sind Massnahmen, die positive Beschäftigungseffekte haben, zu befürworten. Erwerbstätig sein attraktiver, was fördernd für die Wirtschaft und die Beherbergungsbranche, in der es besonders an Fachkräften fehlt, ist. Die Einführung der Individualbesteuerung wird aller Voraussicht nach den Fachkräftemangel lindern, auch in der Beherbergungsbranche, weshalb HotellerieSuisse diese unterstützt.