Sessionsvor- und rückschau
Vor und nach jeder Session nimmt HotellerieSuisse Stellung zu den traktandierten Geschäften.

Rückschau Sommersession 2022
Ständerat gibt den Hotels ihre unternehmerische Freiheit zurück
Das grosse Thema für die Beherbergungsbranche während der Sommersession 2022 war die Änderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Die Branche fordert schon lange gleich lange Spiesse für Beherbergungsanbieter gegenüber den Online-Plattformen. Wir sind erfreut darüber, dass sich nach dem Nationalrat in der Frühlingssession auch der Ständerat für ein Verbot sämtlicher Paritätsklauseln ausgesprochen hat. Folgerichtig werden nicht nur die Preisparitätsklauseln, sondern auch die Angebots- und Konditionenparitätsklauseln in den Verträgen zwischen Online-Buchungsplattformen und Beherbergungsbetrieben verboten. Die Hoteliers und Hotelièren erhalten endlich die unternehmerische Freiheit über ihre Preise, aber auch über Konditionen und Verfügbarkeiten zurück.
Sechs Jahre kämpfte unsere Branche gegen die marktbeherrschende Stellung von Online-Plattformen und für einen freien und fairen Wettbewerb. HotellerieSuisse begrüsst den Entscheid des Ständerates zu fairen Rahmenbedingungen zwischen Beherbergungsbetrieben und Online-Buchungsplattformen.
Konsumentinnen und Konsumenten profitieren von stärkerem Wettbewerb
Diese Änderungen bringen nicht nur den Betreiberinnen und Betreibern der Hotels die Freiheit, sich von den Online-Plattformen differenzieren zu können, sondern bescheren auch den Konsumentinnen und Konsumenten ein grösseres Angebot. In den Nachbarländern der Schweiz kennt man das Verbot von engen Paritätsklauseln bereits. Der Entscheid des Parlamentes behebt folglich auch einen Standortnachteil der Schweizer Hotellerie und macht den gesamten Tourismusstandort Schweiz im internationalen Kontext wettbewerbsfähiger.
Ein erster Schritt in Richtung Förderung der Stadthotellerie
Der Nationalrat hat sich für die Förderung der Individualhotellerie in den grossen Städten ausgesprochen. Die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredite (SGH) soll neu auch einzelne Betriebe in den grossen Städten fördern und nicht – wie bisher – nur Betriebe in klassischen Tourismusgebieten.
Es ist nicht mehr zeitgemäss, Fördergelder nur für Betriebe in klassischen Tourismusorten zur Verfügung zu stellen. Besonders das Kriterium der Saisonalität fällt aus der Zeit, denn der Trend geht sowohl in den Städten als auch in den klassischen Destinationen in Richtung Ganzjahrestourismus und einer Verminderung der Saisonalität.
Zudem steht der Tourismus in den Städten insbesondere vor dem Hintergrund der Coronakrise vor grossen Herausforderungen. Banken sind heute gegenüber Betrieben in den Städten risikoaverser, auch wenn diese marktfähig sind. Insbesondere für Individual- oder Familienbetriebe ist es daher schwieriger, Darlehen bei einer Bank zu beziehen. Die SGH gewährt ihre Kredite nur an Hotels, die ihre Marktfähigkeit beweisen können.
Die Förderung der Stadthotellerie soll dabei keinesfalls auf Kosten der klassischen Tourismusorte auf dem Land oder in den Bergen geschehen. Aus diesem Grund braucht es gleichzeitig eine Aufstockung der Mittel der SGH. Dabei handelt es sich nicht um A-fonds-perdu-Beiträge, sondern um Darlehen.