Sharing Economy und Airbnb: gleiche Spiesse für alle
Die Nutzung von Sharing Economy Plattformen wie Airbnb nimmt zu. Die Branche fordert gleiche Spiesse für alle, um den eigentlichen Nutzen einer Consumer to Consumer Plattform wiederherzustellen und den Wohnungsmarkt zu entlasten.

Die Globalisierung und Digitalisierung führen zu einer einfachen und schnellen Vernetzung von Menschen rund um die Welt. Das fördert den gesellschaftlichen Trend zur «Sharing Economy»: Es ist einfach Güter anzubieten und untereinander zu teilen. Das gilt auch für Übernachtungsmöglichkeiten. Die Unterkunftsplattform Airbnb hat sich darauf spezialisiert. Sie erfreut sich hoher Beliebtheit und verzeichnete in den letzten Jahren ein starkes Wachstum in der Schweiz. Dabei sind sowohl städtische als auch alpine Gebiete betroffen.
In den klassischen Ferienregionen nimmt Airbnb vor allem eine wichtige Rolle als Vertriebsplattform ein. Das bestehende Angebot der Parahotellerie verlagert sich von traditionellen Anbietern und Kanälen auf Airbnb. In den Städten ist es anders. Dort entstehen neue Übernachtungsangebote, die als potenzielle Konkurrenz für die Hotellerie angesehen werden.
Die vermehrte Nutzung von Airbnb birgt entsprechende Chancen und Herausforderungen.
Sinnvolle Ergänzung im Consumer to Consumer Bereich
Solange solche Unterkunftsplattformen im Consumer to Consumer Bereich liegen und zwischen Privatpersonen verwendet wird, erachtet die Branche solche Dienstleistungen als sinnvolle Ergänzung des touristischen Angebotes. So können sie zum Beispiel bei Grossanlässen eine wichtige Rolle übernehmen, um fehlende Bettenkapazitäten zu kompensieren.
Ausserdem ist die ursprüngliche Idee des Homesharings zu befürworten: Der Gast lebt den Alltag des Gastgebers mit. Dadurch akquirieren die Portale neue Touristengruppen, die ohne ähnliche Angebote allenfalls nicht in das Tourismusland Schweiz reisen würden. Airbnb kann zusätzlich auch eine Chance für Hoteliers sein, indem sie einzelne Zimmer über Airbnb vertreiben. Die Plattformen haben also einen positiven Einfluss auf die Bruttowertschöpfung im Tourismus.
Unlauterer Wettbewerb in der gewerblichen Nutzung
Dennoch ist es beunruhigend, dass der Anteil der gewerblichen Anbieter von Wohnungen/Zimmern auf Online-Plattformen stetig zunimmt. Dabei wird ein unlauterer Wettbewerb festgestellt.
Dies lieg daran, dass die Geschäftsmodelle der Sharing Economy sich in einer juristischen Grauzone bewegen. Sie gelten vor dem Gesetz als Vermittler und nicht als Unternehmen. Deshalb sind sie weniger starken Regulierungen ausgesetzt als traditionelle Gastgeber. Dies ist beispielsweise im Steuerrecht, bei Gebühren (Kurtaxe, Beherbergungstaxe), bei der Sicherheit (Brandschutzvorschriften, Meldung von Gästen), im Arbeitsrecht, bei der Nutzung von Urheberrechten oder bei lebensmittelrechtlichen Vorschriften der Fall.
Es werden gleiche Spiesse und allenfalls eine verstärkte Regulierung der Plattformen gefordert
Deswegen verlangt die Branche, dass diese neuen Anbieter mit gleich langen Spiessen behandelt werden:
- Plattformen sollen beispielsweise ebenfalls Kurtaxe bezahlen und der Meldepflicht ausländischer Gäste unterstehen.
- Bei anderen Themen wie beispielsweise Brandschutz, Umwelt- oder Lebensmittelrecht spricht sich die Branche für weniger Regulierung für alle Beherbergungsformen aus.
Ausserdem soll mit einer verstärkten Regulierung der eigentliche Nutzungszweck der Unterkunftsplattform wiederhergestellt und der Wohnungsmarkt entlastet werden. Dabei sind verschiedene Möglichkeiten denkbar:
- eine maximale Dauer von 60 Tagen pro Untermietverhältnis
oder
- das Erfordernis, nicht öfter als zweimal im Jahr unterzuvermieten
oder
- die Untervermietung von maximal 3 Objekten.