Ab dem 1. September gelten wieder die ursprünglichen Regelungen zur Kurzarbeit. Am 12. August hat der Bundesrat jedoch einige Ausnahmen beschlossen.
HotellerieSuisse nimmt Stellung zur Vernehmlassung des Gesetzes zu Covid-19-Krediten und fordert einmal mehr zusätzliche Unterstützungen für Beherbergungsbetriebe in Härtefällen.
Heute hat der Bundesrat die Verlängerung der Bezugsdauer der Kurzarbeit erhöht und Prüfaufträge zur Ausarbeitung von Härtefällen veranlasst.
Das angepasste Schutzkonzept Gastgewerbe steht nun zur Verfügung.
Die Plakate «So schützen wir uns» wurden auf die aktuelle Kampagnenfarbe angepasst.
HotellerieSuisse ist es gelungen, relevante Fragen im Zusammenhang mit Schutzkonzepten und Kurzarbeit mit den zuständigen Bundesämtern zu klären.
Heute hat HotellerieSuisse an einem runden Tisch mit Bundesrat Guy Parmelin Vorschläge und Forderungen im Hinblick auf die neue Ausgangslage aufgrund der Lockerungen eingebracht.
Wichtige Informationen bezüglich der Umsetzung von Schutzkonzepten in Betrieben wurden präzisiert.