Unsere Empfehlungen zum Vorgehen für Ihren Betrieb.
1. Verlängerung Zahlungsfristen und Sistierungen von Amortisationen
Schlagen Sie die Sistierung der Amortisationen und Zinszahlungen für das Jahr 2020 vor. Ausserdem können Sie bei Überziehungen des Geschäftskontos einen zinslosen Dispositionskredit fordern.
2. Covid-19-Überbrückungskredite
Zur Sicherstellung der Liquidität konnten Unternehmen, die durch die COVID-19-Krise betroffen sind, zwischen dem 26. März und 31. Juli vom Bund verbürgte Überbrückungskredite in Anspruch nehmen. Alle Informationen zu den Covid-19-Überbrückungskrediten finden Sie unter diesem Link.
Wichtige Infos zu Anpassungen bei Amortisationen und Laufzeit von Covid-Krediten (Stand: 17.02.2021) gibt es hier.
3. Härtefallhilfen
HotellerieSuisse hat die Debatte um die Entschädigung wirtschaftlicher Härtefälle früh und entscheidend geprägt. Im November hat der Bundesrat die Verordnung über Härtefallmassnahmen (gemäss Artikel 12 des Covid-Gesetzes) im Eilverfahren in die Vernehmlassung geschickt. Auch aufgrund unserer Forderungen hat der Bundesrat beschlossen, die Hilfen von ursprünglich 400 Millionen auf 1 Milliarde Franken zu erhöhen. Nun obliegt es dem Parlament, die nötige Änderung des Covid-Gesetzes in der Wintersession dringlich zu verabschieden.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Härtefallhilfen finden Sie hier, die kantonalen Kontaktstellen für Härtefälle hier.
4. Für Kunden der SGH: Beantragen Sie eine Sistierung der Amortisationszahlungen für 2020
Die SGH bietet bestehenden Kunden folgende Massnahmen an:
Erleichterte Sistierungsmöglichkeit für Amortisationen von bestehenden Darlehen über maximal 4 Quartale. Hier geht es zum Antragsformular.
Mögliche rückwirkende Teilfinanzierung von Investitionen, die im 2018 oder 2019 über die eigene Liquidität der Betriebe getätigt wurden. Hier geht es zum Antragsformular.
Die SGH - strategischer Partner von HotellerieSuisse