Energiemangellage: Beherbergung muss berücksichtigt werden
HotellerieSuisse steht in engem Austausch mit Bund und Behörden, um sich für die Anliegen der Branche einzusetzen. Eine Schliessung von Anlagen oder Verbote von Geräten lehnen wir ab.

Aktuelles zur Strommangellage
Laut einer aktuellen Studie des Bundes ist die Stromversorgungssicherheit der Schweiz für den kommenden Winter 2022/23 nicht gravierend gefährdet. Dennoch können Versorgungsengpässe nicht ausgeschlossen werden.
Am 23. November hat der Bundesrat die Vernehmlassung für den Fall einer Strommangellage eröffnet. Auch wenn die Betriebe stark gefordert wären, die weitreichenden Massnahmen umzusetzen, sind sie doch so ausgestaltet, dass der Tourismus im Falle einer Strommangellage aurecht erhalten werden kann. Dies ist begrüssenswert.
Alle Fragen und Antworten zur Verordnung finden Sie hier.
Aktuelles zur Gasmangellage
Auf nationaler Ebene ist die Versorgung der Schweiz mit Erdgas derzeit weniger kritisch als vor einigen Monaten. Wie sich die Lage entwickeln wird, lässt sich nicht prognostizieren und hängt nebst meteorologischen vor allem auch von geopolitischen Faktoren ab.
Am 16. November hat der Bundesrat die Entwürfe der Verordnungen für den Fall einer Gasmangellage veröffentlicht. Wir haben uns im Vorfeld dazu eingebracht und uns insbesondere gegen Einschränkungen im Wellnessbereich eingesetzt.
Hotels machen Hausaufgaben beim Energiesparen
Eine aktuelle Umfrage von HotellerieSuisse zeigt, dass ein Grossteil der Betriebe bereits vielfältige Energiesparmassnahmen implementiert hat. So haben beispielsweise 83 Prozent der Hotels bereits auf LED umgestellt und 63 Prozent haben die Heizungstemperatur reduziert. Die Branche leistet damit ihren Beitrag zu einer Verhinderung der Mangellage.
Unterstützung im Ernstfall schnell bereitstellen
Sollte es dennoch zu Einschränkungen, Verboten oder Kontingenten kommen, müssen schnell Unterstützungsmassnahmen zur Verfügung stehen. Eines der wichtigsten Instrumente soll dabei die Kurzarbeit sein.
FAQ - Energiemangellage
Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zur drohenden Energiemangellage.
Wie realistisch ist das Szenario einer Strommangellage zurzeit?
Laut einer aktuellen Studie des Bundes ist die Stromversorgungssicherheit der Schweiz für den kommenden Winter 2022/23 nicht gravierend gefährdet. Dennoch können Versorgungsengpässe nicht ausgeschlossen werden.
Weshalb könnte eine Strommangellage entstehen?
Die Schweiz verfügt über eine substanzielle Eigenproduktion im Strombereich. Ca. 75 Prozent% des verbrauchten Stroms wird in der Schweiz produziert. Der Schweizer Strommarkt ist, vor allem im Winter, abhängig von Importen aus dem Ausland. Aktuell kumulieren sich mehrere Ereignisse, die sich negativ auf die Stromproduktion auswirken:
- Der Krieg in der Ukraine hindert den Gasimport nach Westeuropa, wo ein Teil des Gases in Strom umgewandelt wird.
- 60 Prozent der Kernkraftwerke in Frankreich sind wegen Revisionsarbeiten nicht in Betrieb.
- Die Trockenheit in Mitteleuropa beeinträchtigt die Produktion der Wasserkraftwerke.
Wenn es nun beispielsweise zusätzlich einen kalten Herbst und Winter gibt, wird auch die Nachfrage nach Strom steigen. Aus diesem Mix an Gegebenheiten kann ein Strommangel entstehen.
Was passiert genau, wenn es zu einer Strommangellage kommt?
Wenn der Strom knapp wird, gibt es verschiedene mögliche Massnahmen für die Stromnachfrage. Diese sind in vier Eskalationsstufen gegliedert.
Welche Massnahmen sind pro Eskalationsstufe vorgesehen?
Eine Übersicht der Massnahmen finden Sie im Verordnungsentwurf ab Seite 4. Betriebe müssten bereits ab der ersten Eskalationsstufe in diversen Bereichen Strom sparen, etwa in der Wäscherei, der Küche oder den Aufenthaltsräumen. Zwar wäre dies eine betriebliche Herausforderung. Wir konnten jedoch erreichen, dass die Massnahmen so ausgestaltet sind, dass die Gäste auch bei einer Mangellage ein möglichst vollständiges Erlebnis erhalten.
Werden die Massnahmen genauso umgesetzt, wenn eine Mangellage eintritt?
Es handelt sich erst um den Verordnungsentwurf. Verbände und Kantone haben bis zum 12. Dezember Zeit, Stellung zu nehmen. Danach kann es noch zu Anpassungen kommen, bevor die finale Verordnung vorliegt. Wir werden uns dafür einsetzen, dass diejenigen Massnahmen, welche die Beherbergung direkt betreffen, so wie jetzt vorgesehen, möglichst praxistauglich umgesetzt werden.
Wann ist klar, welche Massnahmen im Falle einer Knappheit wirklich angewandt werden?
Wann genau die definitive Verordnung vorliegt, steht noch nicht fest. Wir gehen davon aus, dass dies bis Ende des Jahres der Fall sein wird. Im Falle einer schweren Strommangellage würden die Massnahmen zudem der effektiven Situation angepasst und die Verordnungen erst dann in Kraft gesetzt werden.
Die Lage hat sich doch entschärft. Weshalb werden diese Massnahmen überhaupt diskutiert?
Es ist korrekt, dass laut einer aktuellen Studie des Bundes die Stromversorgungssicherheit der Schweiz für den kommenden Winter 2022/23 nicht gravierend gefährdet ist. Dennoch können Versorgungsengpässe nicht ausgeschlossen werden. Der Bund hat das detaillierte Vorgehen für eine mögliche Knappheit jetzt aufgezeigt, damit die Unternehmen Planungssicherheit haben. Dies ist begrüssenswert. Ebenso werden die Herausforderungen auf dem Energiemarkt nach dieser Saison nicht verschwinden. Der Bund möchte analog der Verordnung zur Gasmangellage eine Grundlage für die kommenden Winter schaffen.
Was würde bei einer Mangellage konkret passieren?
Sollte es tatsächlich zu einer Mangellage kommen, wird der Bundesrat mit zeitlich begrenzten Massnahmen die Stromversorgung regeln. Jede Stufe an Massnahmen hat zum Ziel, schlimmere Folgen und härtere Massnahmen zu vermeiden. Zuerst gäbe es dringliche Sparappelle an alle Stromverbraucherinnen und Stromverbraucher. Parallel dazu könnte der Bundesrat bereits erste Verwendungsbeschränkungen und Verbote erlassen. Sie würden in Eskalationsschritten erfolgen, angefangen bei Komforteinschränkungen bis hin zu einschneidenden Massnahmen wie Betriebsschliessungen.
Ab wann würden Kontingentierungen erfolgen?
Kontigentierungen sind erst spät im Massnahmenplan vorgesehen, als zweitletzte Massnahme vor Verboten. Letztere sind gemäss Bundesrat die Ultima Ratio und zum heutigen Zeitpunkt sehr unwahrscheinlich. In diesem Factsheet finden Sie den vorgesehenen Ablauf im Detail.
Wie würde eine Kontingentierung erfolgen?
Von einer Kontingentierung wären nur Grossverbraucherinnen und Grossverbraucher betroffen (Jahresverbrauch von mindestens 100 MWh). Die Kontingentierung ist auf einen Tag oder einen Monat angelegt. Bei der Monatskontingentierung können Grossverbraucher das Kontingent nach ihren Bedürfnissen auf den Monat verteilt einsetzen. Die Kontrolle würde via den Stromzähler erfolgen, der den Verbrauch im zeitlichen Verlauf misst und dem Verteilnetzbetreiber automatisiert übermitteln kann. Die Referenzmenge wird entsprechend dem Vorjahresmonat berechnet. Wenn der Stromverbrauch gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen ist, wird dem Rechnung getragen. Damit sollen Betriebsanpassungen und auch Einschränkungen durch die Coronapandemie im Vorjahr berücksichtigt werden.
Können Hotels, die als Grossverbraucher sind, mit Kontingenten handeln?
Ja, die Wirtschaft ist auf einen flexiblen Umgang mit Kontingenten angewiesen. Deshalb will der Bundesrat während diesem Winter versuchsweise in einem eingeschränkten Rahmen die Weitergabe von Kontingenten ermöglichen. Für den Winter 2023/24 strebt er eine umfassende Lösung an. Unter mangellage.ch finden Sie eine Plattform zum Handel von Kontingenten, die von den Wirtschaftsdachverbänden unterstützt wird.
Sind Entschädigungen vorgesehen, wenn das Hotel Angebote schliessen muss?
Momentan kommuniziert der Bund zurückhaltend, was allfällige Entschädigungen angeht. Laut Seco gibt es einen Unterschied zur Coronakrise: «Die Unternehmen haben Zeit sich vorzubereiten. Die Betriebe können und müssen das betriebliche Risiko einer Energiekrise einkalkulieren.»
Sollte es zu Einschränkungen, Verboten oder Kontingenten kommen, müssen schnell Unterstützungsmassnahmen zur Verfügung stehen. Eines der wichtigsten Instrumente soll dabei die Kurzarbeit sein. HotellerieSuisse hat Mitte Oktober ein Positionspapier veröffentlicht, in dem alle Forderungen des Verbands zusammengefasst sind.
Hier geht’s zum Positionspapier
Wie realistisch ist das Szenario einer Gasmangellage aktuell?
Auf nationaler Ebene ist die Versorgung der Schweiz mit Erdgas derzeit weniger kritisch als vor einigen Monaten. Wie sich die Lage entwickeln wird, lässt sich nicht prognostizieren und hängt nebst meteorologischen vor allem auch von geopolitischen Faktoren ab.
Weshalb könnte eine Gasmangellage entstehen?
Die Schweiz ist beim Gas vollständig von Importen abhängig und hat keine eigenen Gasspeicher. Die Schweizer Gasunternehmen beziehen das Erdgas auf den Handelsplätzen in den umliegenden EU-Ländern. Die Gasspeicher in der EU wurden bisher gut gefüllt. Die Schweiz hat bereits vorsorglich einen Teil des Verbrauchs als Reserve eingekauft. Zusätzlich hat die Schweiz ihren Gasverbrauch bereits um 15-20% senken können. Bis zu drei Viertel der Gaslieferungen in die Schweiz erfolgen via Deutschland. Rund die Hälfte der importierten Erdgasmenge stammt aus Russland. Die Drosselung der Gaslieferung aus Russland verknappt das Angebot in der EU. Die Lieferungen aus Russland sind nur noch marginal vorhanden. Gleichzeitig bezieht Europa vermehrt Flüssiggas aus Amerika und anderen Ländern. Die Substitution von russischem Gas läuft momentan. Es ist jedoch noch unklar, wie sich die Lieferungen im Winter weiterentwickeln werden.
Was passiert genau, wenn es zu einer Gasmangellage kommt?
Bei einer Gasmangellage sind ebenfalls vier Stufen an Massnahmen vorgesehen:
- Stufe 1: Zuerst werden ebenfalls Sparappelle beschlossen. Dabei sollen alle Verbraucherinnen und Verbraucher Gas sparen.
- Stufe 2: In einer zweiten Stufe werden Zweistoffanlagen von Gas auf Öl umgeschaltet. Hier sind nur Unternehmen betroffen, welche diese Anlagen verwenden.
- Stufe 3: In einer nächsten, dritten Stufe werden gewisse Anwendungen eingeschränkt. Dies kann zum Beispiel die Heiztemperatur von öffentlichen Gebäuden oder Büros betreffen.
- Stufe 4: Als letzter Schritt ist eine Kontingentierung der nicht geschützten Verbraucher vorgesehen.
Was läuft aktuell auf politischer Ebene?
Der Bundesrat hat die Verordnungsentwürfe für den Fall einer schweren Gasmangellage erarbeitet.
- Darin wird verboten, dass Schwimmbäder und -becken, Wellnessbäder und -becken, Dampfbäder und kabinen sowie Saunen nicht mehr mit Gas geheizt werden dürfen.
- Zusätzlich ist der Betrieb von Heizstrahlern, Warmluftvorhängen, Gas-Feuer namentlich in Cheminees und Gasgrills oder zu Dekorationszwecken und Warmluftzelte verboten.
- Unbenutzte Gebäude dürfen ebenfalls nicht mehr mit Gas beheizt werden, ausser zum Schutz vor Frost- und Feuchtigkeitsschäden.
- Wenn die Räume mit Gas beheizt werden, dürfen diese auf höchstens 20 Grad Celsius erwärmt werden.
- Bei der Erzeugung von Warmwasser darf das Wasser in den Boilern höchstens auf 60 Grad Celsius erwärmt werden.
Bei einer allfälligen Kontingentierung ist der Referenzverbrauch aus dem durchschnittlichen monatlichen Gasverbrauch während der vergangenen fünf Kalenderjahren zu ermitteln. So können die Verzerrungen der Corona-Einschränkungen geglättet werden.
Wer ist betroffen?
Grundsätzlich sind alle Verbraucher:innen betroffen, welche ihre Gebäude mit Gas heizen. Allgemein ist die Gasinfrastruktur vor allem in den Städten ausgebaut. In der Schweiz wird Gas vorwiegend zum Heizen oder Kochen verwendet. Bei einer Kontingentierung sind nicht geschützte Verbraucher:innen betroffen, wie zum Beispiel:
- Hotels und Restaurants
- Industriebetriebe
- Bürogebäude
- Sport- und Freizeitanlagen
- Lagerhallen
- Gewerbehäuser
- Öffentliche und private Schulen
- Verwaltungsgebäude (Gemeinde, Kanton, Bund)
Können die hohen Energiepreise an die Gäste weitergegeben werden?
Ja, je nachdem, wie sich die Situation entwickelt, können die steigenden Energiepreise auch Einfluss auf den Zimmerpreis haben. Dafür stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
- Sie integrieren die Kosten im Zimmerpreis. Ein möglicher Energiezuschlag muss gemäss Art. 10 Abs. 2 Preisbekanntgabeverordnung im Gesamtpreis inbegriffen sein, wenn dieser für alle Gäste verpflichtend ist. Bei einer Preisaufschlüsselung ist zwingend darauf zu achten, dass diese nicht zu irreführenden Preisangaben führt. Der Gesamtpreis muss stets an erster Stelle stehen und hervorstechen. Erst in einem weiteren Schritt darf eine Preisaufschlüsselung vorgenommen werden.
- Hotels erheben einen freiwilligen Energiezuschlag. Eine separate «Energietaxe» kann erhoben werden, muss allerdings für den Gast freiwillig sein. Der Gast kann in diesem Fall selbst entscheiden, ob er den Energiezuschlag bezahlt oder nicht.
Wie kann ich in meinem Betrieb Energie sparen?
Um Sie in der Umsetzung von Massnahmen zu unterstützen, hat HotellerieSuisse gemeinsam mit Experten der Energie-Agentur für Wirtschaft (EnAW) Tipps erarbeitet, die den spezifischen Eigenheiten von Beherbergungsbetrieben Rechnung tragen und die folgenden Bereiche umfassen:
- Apparate und Geräte
- Heizungen
- Lüftung und Klimaanlage
- Küche und Restaurant
- Räume und Lingerie
- Spa / Wellness / Fitness
- Management
Mehr erfahren unter hotelleriesuisse.ch/energiesparen
Wie gut schneiden Beherbergungsbetriebe punkto Energie sparen ab?
Eine aktuelle Umfrage von HotellerieSuisse zeigt, dass ein Grossteil der Betriebe bereits vielfältige Energiesparmassnahmen implementiert hat. So haben beispielsweise 83 Prozent der Hotels bereits auf LED umgestellt und 63 Prozent haben die Heizungstemperatur reduziert. Die Branche leistet damit ihren Beitrag zu einer Verhinderung der Mangellage.