Neues Bundesgesetz für das EHB
HotellerieSuisse begrüsst die Entscheidung, mit einem Gesetz eine solide und rechtskonforme Grundstruktur für das EHB zu schaffen. Im Gesetzesentwurf müssen jedoch noch Unklarheiten aufgelöst werden, um die angestrebte Grundlage zu gewährleisten.

Das Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) ist das Kompetenzzentrum des Bundes für:
- die Berufsentwicklung
- die Berufsbildungsforschung
- die Aus- und Weiterbildung von Berufsbildungsverantwortlichen
- die internationale Berufsbildungszusammenarbeit.
Das EHB leistet einen wichtigen Beitrag dazu, dass sich die Entwicklung der schweizerischen Berufe in Theorie und Praxis auf starke Grundlagen stützt und den Herausforderungen der Zukunft gewachsen ist.
Gemessen an seiner Bedeutung ist die rechtliche Verankerung des Instituts jedoch aktuell schwach ausgeprägt. Denn sie beschränkt sich lediglich auf zwei Artikel des Bundesgesetzes für die Berufsbildung (Artikel 48 und 48a) und die EHB-Verordnung. Der Bundesrat hat deshalb das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, zu prüfen, wie ein eigenes Gesetz für das EHB aussehen könnte. Der draus resultierende Gesetzesentwurf sieht vor, dass das EHB seine Aufgaben zukünftig als Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung wahrnehmen und eine Akkreditierung als Pädagogische Hochschule anstreben soll. Das Gesetz soll explizit keine Veränderungen in den Zuständigkeiten des EHBs oder in der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen veranlassen. Der vorgelegte Gesetzesentwurf hat aber trotzdem Konsequenzen für die schweizerische Bildungslandschaft.
Relevant für die Hotellerie und Gastronomie
Das Gastgewerbe hat mit zehn beruflichen Grundbildungsberufen, elf eidg. Prüfungen, einem Bildungsgang HF sowie einem NDS HF einen starken Bezug zur Berufsbildung. Für eine starke Fachkräftebasis ist die Qualität bezüglich Ausbildung der Lehrpersonen, der Berufsentwicklung und der Forschung entsprechend relevant. Die Funktion des EHBs als nationales Kompetenzzentrum für die Berufsbildung ist für die Branche deshalb unverzichtbar. Es schafft einheitliche und verlässliche Grundlagen für die Berufsbildung. HotellerieSuisse begrüsst die Entscheidung, mit einem Gesetz eine solide und rechtskonforme Grundstruktur für dieses Kompetenzzentrum zu schaffen. Der vorliegende Gesetzesentwurf weist jedoch noch Unklarheiten auf, die aufgelöst werden müssen, um eine wirklich solide Grundlage zu schaffen.
HotellerieSuisse fordert daher:
- die Überprüfung der angestrebten Akkreditierung als Hochschule. Das Spannungsverhältnis zwischen hochschulischer Autonomie auf der einen Seite und Dienstleistungsauftrag für die Berufsbildung auf der anderen Seite muss geklärt werden.
- die Gewährleistung einer breiten, arbeitsmarktnahen und landesweiten Palette von Forschung und Dienstleitung – auch mit einer neuen Organisationsform des EHB
- die Verankerung im EHB-Gesetz, dass die Arbeitswelt (die das Wesen der Berufsbildung ausmacht), konsequent einbezogen wird
Die Vorlage befindet sich zurzeit zur Beratung bei der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates, um danach im Parlament traktandiert zu werden.