Lernende mit Leistungsbeeinträchtigung
Den besonderen Bedürfnissen von Lernenden mit Leistungsbeeinträchtigung oder Lernstörungen wird mit dem Nachteilsausgleich in der beruflichen Grundbildung und in den Qualifikationsverfahren Rechnung getragen.

Den besonderen Bedürfnissen von Lernenden mit Leistungsbeeinträchtigung oder Lernstörungen wird mit dem Nachteilsausgleich in der beruflichen Grundbildung und in den Qualifikationsverfahren Rechnung getragen.