hotelleriesuisse hat ein neues Logo! Es bildet die Basis für einen schweizweit einheitlichen Auftritt von hotelleriesuisse und ihren Regionalverbänden und Sektionen, die in Zukunft unter dem gleichen Logo-Dach auftreten.
Die Logo-Anpassung ist eine direkte Folge der Strategie «hotelleriesuisse 2012» und das Resultat von engagierten Diskussionen. Diese drehten sich in allererster Linie um die grundsätzlichen Fragen: Welches Erscheinungsbild passt zu uns? Welches zu unseren Regionalverbänden und Sektionen? Wir vertreten typische Schweizer Werte und stehen ein für Qualität, Wettbewerbsfähigkeit und Ansehen der Schweizer Hotellerie. Wir wollen Lösungen aufzeigen, gehen Probleme aktiv an und nehmen dezidiert Stellung. Entsprechend geradlinig und schnörkellos kommt nun das modernisierte Logo daher. Es sorgt im prägnanten Rot der Schweiz für Akzente und verbindet Bekanntes mit Neuem. Und es wird im In- und Ausland sofort mit Swissness in Verbindung gebracht. Das ist entscheidend – schliesslich ist das Logo von hotelleriesuisse nicht nur hierzulande, sondern dank Schweiz Tourismus und unseren Vertragsschulen auch auf internationalem Parkett im Einsatz. Gleichzeitig halten wir aber auch an Bewährtem fest. So wird – was der vorliegende newsletter unschwer erkennen lässt – das Corporate Design nach wie vor von der Hausfarbe Blau geprägt.
Wir sind stolz auf den überarbeiteten Auftritt. Es verzichtet auf radikale Veränderungen, gewährleistet die Wiedererkennung bei unseren Ansprechpartnern in Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit und signalisiert trotzdem deutlich: hotelleriesuisse und die Schweizer Hotellerie setzen Zeichen!
Dieser Beitrag ist auch im newsletter von hotelleriesuisse vom 19. Mai 2008 auf der Seite 1 erschienen. Die Gesamtausgabe des newsletters 3/08 können Sie hier als pdf downloaden.
Updated 19.05.2008
Hotelklassifikation: Wesentliche Weichenstellung
Am 19. Mai 2008 entscheidet die Delegiertenversammlung (DV) über eine Neustrukturierung der Schweizer Hotelklassifikation. Damit trägt hotelleriesuisse der gestiegenen Komplexität und den veränderten Marktverhältnissen (z.B. Klassifikation von Nichtmitgliedern, strategische Partnerschaft mit Schweiz Tourismus) Rechnung. Die Schweizer Hotelklassifikation soll für den Hotelier als Instrument zur Qualitätssicherung und -entwicklung sowie als Marketingtool noch effizienter werden und für den Gast noch mehr Transparenz bieten.
Drei wichtige Schritte Die Verbandsleitung empfiehlt den Delegierten eine Weiterentwicklung der Schweizer Hotelklassifikation zu einem umfassenden System, das dem Prinzip der Gewaltentrennung verpflichtet ist. Die komplexen Aufgaben, die die Kommission Hotelklassifikation (KHK) seit 1979 leistet, sollen in drei getrennte Aufgabenpakete aufgeteilt werden. Je ein Gremium hat dann die Abwicklung der Hotelklassifikation, das Rekurswesen sowie die Vorbereitung der nächsten Gesamtrevision zu verantworten. Um die Rekurse auf die Klassifikationsverfügungen in höchstmöglicher Unabhängigkeit bearbeiten zu können, soll eine unabhängige Rekursinstanz (URI) eingesetzt werden. Sie geht harmonisch aus der bestehenden KHK hervor. Der DV wird beantragt, Hans Krebs als neuen Präsidenten der URI zu wählen. Hans Krebs ist Besitzer und Direktor des Grand Hotel Alpin Well & Fit in Grindelwald und ist zurzeit interimistischer Präsident der KHK. Weiter ist angedacht, für die Vorbereitung der nächsten Gesamtrevision eine Expertengruppe einzusetzen. In dieser sollen nebst Hoteliers auch Personen einsitzen, welche die Markt- und Konsumentensicht einbringen. Als Präsidenten der Expertengruppe hat die Verbandsleitung Herbert Sidler eingesetzt, der bis Ende Jahr als VL-Mitglied amtiert. Somit kennt er hotelleriesuisse und – dank langjähriger Marktpraxis – auch die Mittelklasshotellerie bestens. Bei Annahme der Neustrukturierung wird ein Teil der Entscheidkompetenz von der Verbandsleitung auf die Delegiertenversammlung übertragen. Die erweiterten Kompetenzen der DV beinhalten zum Beispiel die Wahl des Präsidenten und der Mitglieder der URI sowie die Verabschiedung des dazugehörigen Reglements.
Neue Leitung Klassifikation Damit sich die Reorganisation auch ressourcenmässig meistern lässt, wird das Geschäftsfeld Marketing und Klassifikation personell verstärkt: Ab 1. Juni 2008 wird Luzius Kuchen am Hauptsitz von hotelleriesuisse die Leitung des Klassifikationsteams übernehmen.
Dieser Beitrag ist auch im newsletter von hotelleriesuisse vom 19. Mai 2008 auf der Seite 1 erschienen. Die Gesamtausgabe des newsletters 3/08 können Sie hier als pdf downloaden.
Updated 15.05.2008
Licht von effizienteren Lampen
Die Schweiz macht vorwärts mit dem Energiesparen. Ab 2009 werden nur noch Lampen im Handel sein, die mindestens der Energieeffizienzklasse E angehören. Ausnahmeregelungen bestehen für Spezial- und Dekorlampen wie z.B. für Backöfen, Kühlschränke, etc. Im Rahmen der Strommarktöffnung hat der Bundesrat Mitte März 2008 eine entsprechende Verordnung verabschiedet. Längerfristig sollen alle stromfressenden Glühbirnen vom Markt verschwinden. Gemäss Bundesamt für Energie ist auf Beginn des Jahres 2012 die Mindestanforderung auf die Effizienzklasse D in Planung. Damit werden die Glühlampen mit herkömmlicher Technik verboten, falls deren Effizienz nicht gesteigert wird. Auch die Hotellerie ist gefordert. Die Internetseite www.topten.ch gibt einen praktischen Überblick über das aktuelle Marktangebot an Glühbirnen und Energiesparlampen mit den wichtigsten Anbietern, Lampentypen, Energieeffizienzklassen und Preisen.
Dieser Beitrag ist auch im newsletter von hotelleriesuisse vom 19. Mai 2008 auf der Seite 3 erschienen. Die Gesamtausgabe des newsletters 3/08 können Sie hier als pdf downloaden.
Updated 15.05.2008
Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung: Proportionale Lösung im Visier
Die finanzielle Situation der Invalidenversicherung (IV) hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich verschlechtert. Die Schulden erreichen demnächst 10 Mia. Franken. Zur Sanierung der IV ist eine zeitlich limitierte Erhöhung der Mehrwertsteuer (MwSt) vorgesehen. Dabei stehen im Parlament eine lineare Erhöhung (plus 0,4% auf allen drei Sätzen) oder eine proportionale Anhebung (0,4% auf dem Normalsatz; 0,2% auf den beiden tieferen Sätzen) zur Diskussion. hotelleriesuisse stellt sich klar hinter den Vorschlag des Ständerates: Die MwSt soll zeitlich befristet proportional und nicht linear erhöht werden.
Wir haben heute ein MwSt-System mit drei Sätzen, und es ist damit zu rechnen, dass die Diskussionen um einen Einheitssatz noch länger dauern werden. Satzerhöhungen haben also im Rahmen des gültigen Rechts zu geschehen und sollen nicht einen zukünftig anzustrebenden Systemwechsel vorwegnehmen. Deshalb ist eine Satzerhöhung, welche die Proportionalität der bestehenden Staffelung mitzeichnet, logisch und systemisch richtig.
Eine Wettbewerbsverzerrung findet insofern nicht statt, als die Mehrbelastung bei allen drei Sätzen prozentual ähnlich ausfällt. Aus Sicht der Schweizer Hotelindustrie ist deshalb zu hoffen, dass der Ständerat an seinem Entscheid festhält, zur IV-Finanzierung die MwSt zeitlich befristet proportional zu erhöhen.
Dieser Beitrag ist auch im newsletter von hotelleriesuisse vom 19. Mai 2008 auf der Seite 3 erschienen. Die Gesamtausgabe des newsletters 3/08 können Sie hier als pdf downloaden.
Updated 15.05.2008
Personenfreizügigkeit: Grünes Licht für Weiterführung und Ausdehnung des Abkommens
An seiner Sondersession Ende April hat der Ständerat beschlossen, die Ausdehnung des Personenfreizügigkeits-Abkommens auf Rumänien und Bulgarien sowie die Weiterführung des Abkommens zu einem einzigen Bundesbeschluss zusammenzufassen. Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum. hotelleriesuisse stellt sich klar sowohl hinter die Weiterführung des Abkommens über die Personenfreizügigkeit wie auch seine Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien. Ein Scheitern der Vorlage in einer allfälligen Volksabstimmung wäre auch für unsere Branche fatal; die bisherigen Erfahrungen sind positiv, und das Abkommen erlaubt dem Hotelier, flexibel auf den Arbeitsmarkt zu reagieren.
Seit dem Inkrafttreten 2002 legte die Zuwanderung von Daueraufenthaltern in unserer Branche zu. Man beantragte nicht wie früher üblich eine Kurzaufenthalts, sondern direkt eine Daueraufenthaltsbewilligung, was dem Hotelier Vorteile bringt. Nach Aufhebung der Kontingentierung 2007 stieg die Zahl der Aufenthaltsbewilligungen generell stark an, rund 60% davon entfielen aber auf Personen, die bereits als Kurzaufenthalter oder Grenzgänger in der Schweiz tätig waren. Aus den acht 2004 beigetretenen osteuropäischen EUStaaten fiel die Zuwanderung geringer aus als erwartet: Im ersten Kontingentsjahr wurden die Daueraufenthaltsbewilligungen lediglich zu 57% und die Kurzaufenthaltsbewilligungen zu 73% beansprucht.
Die Zuwanderung fand hauptsächlich im Dienstleistungssektor statt, auch im Gastgewerbe. Im laufenden zweiten Kontingentsjahr hat sich die Nachfrage auf die Daueraufenthaltsbewilligungen verlagert. Die Arbeitslosigkeit stieg in unserer Branche in der ersten Phase des Abkommens stärker an als die Gesamtarbeitslosigkeit und ist auch heute deutlich höher. Wie stark diese Entwicklung mit dem Abkommen zusammenhängt, ist schwer zu beurteilen. Schliesslich weist das Gastgewerbe eine im Vergleich überdurchschnittliche Fluktuation und einen durchlässigen Arbeitsmarkt auf, der auch offen ist für Arbeitnehmende ohne spezifische Qualifikationen.
Dieser Beitrag ist auch im newsletter von hotelleriesuisse vom 19. Mai 2008 auf der Seite 4 erschienen. Die Gesamtausgabe des newsletters 3/08 können Sie hier als pdf downloaden.
Updated 15.05.2008
1to1 energy e-Help für den effizienten Energieeinsatz
Energiekosten können in Hotels einen grossen Anteil des Umsatzes ausmachen. Durch gezielte Massnahmen können diese massgebend und nachhaltig gesenkt werden – und zwar ohne Abstriche beim Komfort für die Gäste. Die BKW FMB Energie AG leistet auf dem Weg zu einem effizienteren Umgang mit Strom massgeschneiderte Unterstützung. 1to1 energy e-Help ist eine modular aufgebaute Beratungsdienstleistung, welche die branchenspezifischen Bedürfnisse von Hotelbetrieben vollumfänglich abdeckt. 1to1 energy e-Help beinhaltet drei Module, welche einzeln oder auch als Gesamtpaket angeboten werden.
Modul «Grundberatung» Die Grundberatung bildet die Basis von 1to1 energy e-Help und umfasst im Wesentlichen folgende Elemente: Beurteilung des aktuellen Stromprodukts und der Stromabrechnung, Analyse des Stromverbrauchs und Leistungsbezug der letzten drei Jahre sowie erste StromsparTipps.
Modul «Lastganganalyse» Die Lastganganalyse baut auf der Grundberatung auf und beinhaltet eine Analyse und Beurteilung des Strombezugs. Sie setzt an bei der Verlaufsanalyse des Bezugs elektrischer Leistung (Tages- und Wochenverlauf) mittels Lastgangmessung vor Ort, zeigt Leistungsspitzen und Einsparpotenziale auf und beurteilt den Grundlastenanteil, die Tages- und Nachtenergie sowie den Leistungsanteil.
Modul «Detailberatung» Im Rahmen der Detailberatung wird der Stromverbrauch von sämtlichen relevanten Anlagen im Bereich der Betriebs- und Gebäudetechnik analysiert. Die Basis bilden dabei die Ergebnisse aus den Modulen Grundberatung und Lastganganalyse. Konkret beinhaltet dieses Modul die Analyse des Stromverbrauchs sämtlicher relevanter elektrischer Anlagen, ausführliche Informationen zur Anschaffung neuer energieeffizienter Geräte sowie Empfehlungen zur Investition in technische Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz.
Weitere Informationen: der BKW FMB Energie AG unter Telefon 031 330 69 47 oder marketing@bkwfmb.ch.
Dieser Beitrag ist auch im newsletter von hotelleriesuisse vom 19. Mai 2008 auf der Seite 5 erschienen. Die Gesamtausgabe des newsletters 3/08 können Sie hier als pdf downloaden.
Updated 15.05.2008
Mitgliederservice: Unentgeltliche Auskünfte
Der Auskunftsservice von hotelleriesuisse steht allen Mitgliedern für Erstauskünfte unentgeltlich zur Verfügung. Um das ganze Spektrum von A wie Analyse des Betriebes bis Z wie Zertifikate abdecken zu können, werden verschiedene interne Knowhow-Träger zugezogen. Darüber hinaus sind die Fachleute des Beraternetzwerkes von hotelleriesuisse äusserst kompetente Ansprechpartner, die bei Bedarf eingebunden werden. Dieses Netzwerk umfasst heute über 50 Spezialisten zu verschiedensten Themen, die alle über nachgewiesene Erfahrung in der Hotellerie verfügen.
Dieser Beitrag ist auch im newsletter von hotelleriesuisse vom 19. Mai 2008 auf der Seite 5 erschienen. Die Gesamtausgabe des newsletters 3/08 können Sie hier als pdf downloaden.
Updated 15.05.2008
Sommerliche Wandernacht
Wanderferien in der Schweiz; was liegt näher? Am 21. Juni 2008, also in der kürzesten Nacht des Jahres und drei Tage nach Vollmond, findet sie wieder statt – die Schweizer Wandernacht. hotelleriesuisse und die Schweizer Wanderwege führen bereits zum dritten Mal eine gemeinsame Aktion durch.
Machen Sie mit und profitieren Sie gleich auf zwei Plattformen. Senden Sie Ihr »hotel specials«Wanderangebot zur Wandernacht 2008 per Mail an die Adresse hotelspecials@hotelleriesuisse.ch. Zum Preis von 99 Franken ist das Angebot für vier Wochen sowohl auf www.swisshotels.com als auch auf www.wandernacht.ch präsent.
Dieser Beitrag ist auch im newsletter von hotelleriesuisse vom 19. Mai 2008 auf der Seite 5 erschienen. Die Gesamtausgabe des newsletters 3/08 können Sie hier als pdf downloaden.
Updated 15.05.2008
Gewerbliche Berufsmaturität: Für beste Karriereperspektiven
Die Förderung der gewerblichen Berufsmaturität (BM) ist hotelleriesuisse ein grosses Anliegen. Vielfältige Karriereoptionen steigern die Attraktivität des Gastgewerbes und bieten gute Voraussetzungen für die tertiäre Berufsbildung. Zwei Mittel stehen zur Verfügung:
Anschubfinanzierung für Betriebe Lehrbetriebe, welche Mitglied von hotelleriesuisse sind und Lernende der BM1 (Ausbildungsgang während der Lehre) fördern, erhalten eine Anschubfinanzierung, um die Lohnkosten eines zusätzlichen Schultags der Lehrlinge zu kompensieren. Die Betriebe erhalten pro Lernende/n und Schuljahr einen Beitrag von 2000 Franken. Das ergibt für die dreijährige Ausbildungsdauer einen maximalen Beitrag von 6000 Franken pro Lernende/n.
Stipendien für BM2-Lernende Die Berufsmaturität kann auch nach der Lehre absolviert werden. (BM2). Leider bieten bis heute nur sieben Kantone die gewerbliche BM an. Um anfallende Kosten zu decken, unterstützt hotelleriesuisse BM2-Lernende aus der Hotellerie, der Gastronomie und tourismusnahen Berufen (vgl. Teilnahmebedingungen) mit einem Stipendium von maximal 5000 Franken.
Dieser Beitrag ist auch im newsletter von hotelleriesuisse vom 19. Mai 2008 auf der Seite 6 erschienen. Die Gesamtausgabe des newsletters 3/08 können Sie hier als pdf downloaden.
Nach den Sommerferien starten die Berufsbildungen in Hotellerie und Gastronomie. Die Lehrbetriebe sind aufgefordert, die neuen Lernenden an der örtlichen Berufsfachschule oder für Blockkurse bei hotelleriesuisse (Hotelfachleute, Restaurationsfachleute, Hotellerieangestellte) oder Hotel & Gastro formation (Köche/Köchinnen, Küchenangestellte) anzumelden.
Kontakte für Schulhotel-Blockkurse von hotelleriesuisse: Hotelfachleute und Hotellerieangestellte: Ursula Müller, Tel. 031 370 42 67, ursula.mueller@hotelleriesuisse.ch Restaurationsfachleute und -angestellte: Sandra Zuber, Tel. 031 370 42 68, sandra.zuber@hotelleriesuisse.ch
Dieser Beitrag ist auch im newsletter von hotelleriesuisse vom 19. Mai 2008 auf der Seite 6 erschienen. Die Gesamtausgabe des newsletters 3/08 können Sie hier als pdf downloaden.
Updated 15.05.2008
Euro 2008: Rechtliche Spielregeln
Bei der Werbung im Zusammenhang mit der Euro 2008 sind spezielle rechtliche Schranken zu beachten. So dürfen die offiziellen Marken der UEFA nicht für kommerzielle oder Werbezwecke verwendet werden, insbesondere nicht für Werbekampagnen, auf Produkten, für Spiele, Lotterien oder jegliche Art von Wettbewerben. Rein beschreibende Verwendungen der Begriffe sind in der Regel jedoch unproblematisch (heute live ab 18 Uhr: Übertragung des Viertelfinalspiels der EM 2008, unser Vegiteller zur EM 2008 etc.). Auch die Dekoration der Räume mit neutralen Sujets der Fussballwelt wie Fahnen, Fussballschuhe, Kunstrasen, Tore usw. ist erlaubt. Umstritten und heikel ist jedoch die Dekoration mit offiziellen Merchandising-Artikeln der UEFA. Hier ist die Beurteilung des Falles stark von den Umständen abhängig. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes ist die Abbildung von Spielern oder Mannschaften ohne deren Zustimmung nicht zulässig.
Weitergabe von Tickets Hart gekämpft wird um die Tickets, aber auch hier gelten strenge Regelungen. Eintrittskarten dürfen nicht für kommerzielle Zwecke wie Werbung, als Preis für Wettbewerbe oder als Teil einer Pauschalreise verwendet werden. Es ist nach den Geschäftsbedingungen der Euro 2008 SA nicht gestattet, Eintrittskarten zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten oder auf andere Weise weiterzugeben.
Tarife für Public Viewing Für Kunden, die bereits eine Vergütung für den Fernsehempfang nach dem GT 3a bezahlen – diese wird von der BILLAG eingezogen –, ist der Empfang der Fussballübertragungen auf Bildschirmen mit einer Diagonale von maximal drei Metern inbegriffen. Für den Empfang von Fernsehsendungen auf Bildflächen mit einer Diagonalen von mehr als drei Metern haben die Verwertungsgesellschaften einen neuen Tarif verhandelt, der am 1. Mai 2008 in Kraft getreten ist. Eine zusätzliche Entschädigung für die Ausstrahlung der Fussballspiele an die UEFA oder die SRG muss nicht ausgerichtet werden.
Detaillierte Merkblätter zur Euro 2008 sind hier abrufbar.
Dieser Beitrag ist auch im newsletter von hotelleriesuisse vom 19. Mai 2008 auf der Seite 8 erschienen. Die Gesamtausgabe des newsletters 3/08 können Sie hier als pdf downloaden.
Updated 15.05.2008
reception@hotelleriesuisse: Die willkommene Weiterbildung
Jetzt ist es so weit: Am 6. Oktober 2008 startet reception@hotelleriesuisse! In diesem rund 130 Lektionen umfassenden Kurs bietet hotelleriesuisse mit mehreren Partnern den Teilnehmenden vor allem Mehrwert im Bereich Persönlichkeit und Sozialkompetenz. Dank neuen Lernformen wie Online-Learning lässt sich in Zusammenarbeit mit ritzycampus ein Drittel der Ausbildung flexibel und erwachsenengerecht von zu Hause aus gestalten. So erarbeiten die Teilnehmenden das Modul «Front Desk Skills» erstmals weitgehend selbstständig. Die beiden Module «Persönlichkeit» und «Kommunikation » finden in Partnerschaft mit dem Seminarhotel Sempachersee, dem TopSeminarHotel 2007, statt. Am Live-Beispiel wird direkt an der Réception das Erlebte im Gästekontakt umgesetzt.
Den persönlichen Marktwert steigern Die vom Branchenleader angebotenen drei Module sind Voraussetzung für professionelles Auftreten und handlungsorientiertes Arbeiten im Hotelbetrieb. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erhalten die Teilnehmenden das neue Diplom von hotelleriesuisse. Zusätzlich sind sie bereits im Besitz von Modulen der Leadership-Ausbildung der Schweizerischen Vereinigung für Führungsausbildung (SVF). Mit entsprechenden Zusatzmodulen können sie danach den Titel «Führungsfachmann/frau mit eidgenössischem Fachausweis» erwerben. Dem oft gehörten Grundsatz «Kein Abschluss ohne Anschluss» wird dabei Rechnung getragen. Dies steigert den persönlichen Marktwert und trägt zum Unternehmenserfolg bei. reception@hotelleriesuisse öffnet durch die Zusammenarbeit mit der SVF und die nahtlose Eingliederung in das bestehende Bildungsangebot für die Teilnehmenden die Chance auf eine höhere Weiterbildung und trägt so langfristig zur Zufriedenheit in der Hotellerie bei.
Dieser Beitrag ist auch im newsletter von hotelleriesuisse vom 19. Mai 2008 auf der Seite 6 erschienen. Die Gesamtausgabe des newsletters 3/08 können Sie hier als pdf downloaden.
Updated 15.05.2008
Editorial (newsletter 5/08)
Liebe Leserin Lieber Leser
Die Hotellerie verzeichnet Erfolg um Erfolg. Sie strebt dem Allzeithoch von 37 Millionen Logiernächten entgegen. Und die Hoteliers setzen alles daran, noch besser und für den Gast noch attraktiver zu werden. Doch welche Rolle spielen wir – der Dachverband dieser engagierten, innovativen und zukunftsorientierten Hotelunternehmer – dabei?
Die Strategie 2012 von hotelleriesuisse gibt klare Vorgaben. Ihre Einführung im Jahr 2006 hatte Folgen – insbesondere die Konzentration auf drei Kernkompetenzen und analog dazu die Bildung der drei Geschäftsfelder «Wirtschafts- und Sozialpolitik», «Beruf und Bildung» sowie «Marketing und Klassifikation». Heute darf selbstbewusst festgestellt werden, dass die eingeleiteten Massnahmen Wirkung zeigen. Doch auch hier gilt: Um den Herausforderungen der Zukunft gewachsen zu sein, muss die «Flotte» hotelleriesuisse den eingeschlagenen Kurs konsequent weiterverfolgen – und das bei gleich bleibendem Tempo. Ende August haben sich Verbands- und Geschäftsleitung deshalb intensiv mit der Zukunft der Branche und mit den künftigen strategischen Prioritäten des Verbandes auseinandergesetzt.
Was dabe immer wieder zur Sprache kam: Die Hotellerie verkauft sich heute unter ihrem Wert. Die Schweizer sind zwar stolz auf die Vielfalt und die Qualität des hiesigen Hotelangebots; der volkswirtschaftliche Stellenwert der Hotellerie ist dagegen kaum bekannt. Wollen wir der Branche Gehör verschaffen, müssen wir als Dachverband, aber auch unsere Regionalverbände und die Sektionen, weitaus aktiver und bewusster kommunizieren. Denn nur wenn Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit die Leistungen der Hotellerie kennen, verstehen sie unsere Anliegen und sind bereit, uns in unserer Arbeit zu unterstützen.
Dieser Beitrag ist auch im newsletter von hotelleriesuisse vom 11.09.2008 auf der Seite 1 erschienen. Die Gesamtausgabe des newsletters 5/08 können Sie hier als pdf downloaden.
Updated 11.09.2008
Der Kampf für tiefere Preise geht in die nächste Runde
Die standortgebundene Hotellerie ist dem globalen Weltmarkt ausgesetzt wie keine andere Branche in der Schweiz. Ein Haupthindernis zur nachhaltigen Konsolidierung der in den letzten Jahren stark verbesserten internationalen Wettbewerbsfähigkeit sind die Folgen der «Hochpreisinsel Schweiz». Der agrarpolitisch motivierte Grenzschutz hat zum Beispiel zur Folge, dass die Schweizer Hotellerie für Lebensmittel 40 bis 60 Prozent mehr bezahlt als die Konkurrenz in den umliegenden EU-Staaten, für Fleisch gar das Doppelte. Eine Lösung liegt in der weiteren Liberalisierung des Welthandels. Ende Juli 2008 endeten WTO-Gespräche zwischen 153 Staaten in Genf über den Abbau von Handelshemmnissen einmal mehr in einer Sackgasse. Das Abkommen scheiterte am Agrarstreit zwischen den USA und Indien, das seine Bauern schützen will. Während in Schweizer Landwirtschaftskreisen erleichtert aufgeatmet wurde, bedauert die Hotellerie als stark exportorientierte Branche diese Entwicklung und die verpasste Chance, preistreibende protektionistische Kräfte zu stoppen.
hotelleriesuisse ist sich bewusst, dass die markanten Preisunterschiede nur zu 20 bis 30 Prozent direkt der Landwirtschaft zuzuordnen sind. Für uns ist deshalb entscheidend, dass die gesamte Wertschöpfungskette in der Nahrungsmittelproduktion, inklusive den der Urproduktion vor- und nachgelagerten Branchen, sowie tarifäre und nicht tarifäre Handelshemmnisse liberalisiert werden. Aus diesem Grund unterstützt hotelleriesuisse das vom Bundesrat im Rahmen seiner Wachstumsstrategie 2008–2011 angestrebte Agrar- Freizügigkeitsabkommen mit der EU. Nur so bleibt die Schweizer Hotellerie längerfristig wettbewerbsfähig. Nur so können die rund 200 000 Arbeitsplätze sowie die entsprechenden Einkommen gerade auch in strukturschwachen ländlichen Ferienregionen gesichert werden. Über die entsprechende touristische Nachfrage wird zudem auch die Schweizer Landwirtschaft mit ihren attraktiven regionalen Produkten stark profitieren.W Liberalisierung Der Kampf für tiefere Preise geht in die nächste Runde
Dieser Beitrag ist auch im newsletter von hotelleriesuisse vom 11.September 2008 auf der Seite 3 erschienen. Die Gesamtausgabe des newsletters 5/08 können Sie hier als pdf downloaden.
Updated 17.09.2008
Kann der gordische Merwertsteuer-Knoten gelöst werden?
Am 26. Juni 2008 hat der Bundesrat dem Parlament eine Botschaft zur Reform der Mehrwertsteuer (MWST) unterbreitet. Der erste Teil der zweiteiligen Botschaft umfasst das vollständig überarbeitete MWSTGesetz (Teil A), das sich durch eine einfache Systematik und inhaltliche Revisionen in über 50 Punkten auszeichnet. Der zweite Teil der Botschaft (Teil B) schlägt zusätzlich zur Gesetzesrevision die Einführung eines Einheitssatzes von 6,0 Prozent und die Abschaffung möglichst vieler Ausnahmen vor. Alle anderen Leistungen, welche bisher von der Steuer ausgenommen oder – wie die Beherbergungsleistungen – einem tieferen MWST-Satz unterstellt waren, sollen zum Einheitssatz besteuert werden.
Die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK-NR) führt im Moment verschiedene Anhörungen und Abklärungen durch. Auch hotelleriesuisse hatte die Möglichkeit, ihre Haltung zur Botschaft am 26. August 2008 anlässlich eines Hearings zuunterbreiten.
Haltung von hotelleriesuisse hotelleriesuisse würdigte beim Hearing vor der WAK-NR die Stossrichtung der Gesetzesrevision (Teil A), die den oft gerügten Formalismus und die administrative Belastung reduziert sowie die Kundenorientierung erhöht. Aber auch der Einheitssatz (Teil B) ist vom Grundsatz her zu begrüssen, da er zu einem Wachstumsschub von bis zu 0,8 Prozent beim Bruttoinlandprodukt (BIP) führen dürfte. Dieses Wachstum sorgt für einen Investitions- und Arbeitsanreiz, von dem auch unsere Branche profitieren kann. Mit der Vereinfachung des MWST-Systems soll zudem die administrative Belastung der Unternehmen um über 400 Millionen Franken verringert und die Rechtssicherheit erhöht werden.
In einer ersten Stellungnahme forderte hotelleriesuisse, dass die Revision des MWST-Gesetzes (Teil A) vorgezogen und möglichst schnell umgesetzt wird. Erst in einer zweiten Phase soll dann die Frage des Einheitssatzes und der notwendigen Ausnahmen diskutiert werden. Dabei gilt es für alle betroffenen Parteien, also auch für hotelleriesuisse, die Mehrbelastung durch den Einheitssatz gegen die administrative Entlastung und den zu erwartenden Wachstumsschubabzuwägen. Bis zum Zeitpunkt einer allfälligen Einführung des Einheitssatzes soll jedoch der Sondersatz für Beherbergungsleistungen, der im Moment bis Ende 2010 befristet ist, verlängert werden.
Der Startschuss zur eigentlichen parlamentarischen Debatte fällt voraussichtlich im Herbst/Winter. Sobald die parlamentarischen Dienste und Kommissionen das weitere Vorgehen entschieden und die ersten Weichenstellungen vorgenommen haben, kann sich hotelleriesuisse abschliessend positionieren.
Dieser Beitrag ist auch im newsletter von hotelleriesuisse vom 11.September 2008 auf der Seite 3 erschienen. Die Gesamtausgabe des newsletters 5/08 können Sie hier als pdf downloaden.
Updated 17.09.2008
Lohngleichheit: Gute Ausgangsbasis mit dem L-GAV
Seit 1981 ist in der Bundesverfassung der Grundsatz verankert, dass Frauen und Männer Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit haben, auch das Gleichstellungsgesetz bestätigt diesen Anspruch. Trotzdem sorgt die Lohngleichheit immer wieder für Gesprächsstoff.
Wie sieht die Situation im Gastgewerbe aus? Von direkter Lohndiskriminierung spricht man, wenn die Bemessung des Lohns oder eines bestimmten Lohnbestandteils direkt vom Geschlecht abhängig gemacht wird. Bezüglich direkter Lohndiskriminierung steht die Branche optimal da. Der L-GAV sieht, übrigens seit mehr als 50 Jahren, ein Mindestlohnsystem vor. Der Mindestlohn ist an die Ausbildung und an die Berufserfahrung gekoppelt und gilt selbstverständlich sowohl für Frauen wie auch für Männer. Angesichts der Tatsache, dass im Parlament mittels einer (abgelehnten) parlamentarischen Initiative bereits Lohn-gleichheitsinspektorengefordert wurden, ist die Aufrechterhaltung des L-GAV mit einem Mindestlohnsystem sicher sinnvoll. Eine indirekte Lohndiskriminierung liegt vor, wenn das Geschlecht kein direktes Lohnbemessungskriterium darstellt, die Lohnbemessung innerhalb eines Unternehmens jedoch das eine Geschlecht gegenüber dem anderen benachteiligt. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn Teilzeitangestellte tiefere Löhne erhalten. Dies diskriminiert Frauen indirekt, weil mehrheitlich Frauen Teilzeit arbeiten.
Auch im Gastgewerbe arbeiten bei einem Frauenanteil von rund 57 Prozent gut 41 Prozent davon Teilzeit, bei den Männern sind es nur gut 16 Prozent (Zahlen 1. Quartal 2008). Falls diese Teilzeiterinnen jedoch im prozentualen Vergleich zu den Vollzeitangestellten im Betrieb den gleichen Lohn erhalten, was bei einem Mindestlohnsystem oft der Fall ist, lassen sich die Resultate auch bezüglich indirekter Diskriminierung durchaus sehen. Nicht alle Lohnunterschiede sind zudem diskriminierend, da sie mit objektiven Faktoren wie Berufswahl, kürzere Ausbildung oder Untervertretung in höheren Funktionen erklärt werden können. Die Tatsache, dass Frauen nach wie vor hauptsächlich zuständig sind für Haus- und Familienarbeit, führt zu einer Ungleichstellung im Markt. Um diese zu ändern, braucht es aber gesellschaftliche Veränderungen.
Dieser Beitrag ist auch im newsletter von hotelleriesuisse vom 11.September 2008 auf der Seite 4 erschienen. Die Gesamtausgabe des newsletters 5/08 können Sie hier als pdf downloaden.
Updated 17.09.2008
Neuer Glanz für die Sterne
Die von der Delegiertenversammlung beschlossene Gewaltentrennung bei der Schweizer Hotelklassifikation nimmt Gestalt an. Die bisherigen fünf Regionalkommissionen werden per 1.1.2009 in ein System mit sechs Lead-Auditoren überführt. An die Sprach- und Kulturgrenzen angelehnt übernehmen diese Aufgabe Monique Moretti, Beat Blumer, Hans Ulrich Gerber, Jean-Marc Habersaat, Dieter Lorenz und Carlo Schmid.
Die Verbandsleitung mandatiert auch 43 Co-Auditoren, die erstinstanzlich Hotelbesuche durchführen. Darunter sind erfreulich viele neue Co-Auditoren, die sich mit Spontanbewerbungen gegenüber den Sternen von hotelleriesuisse committen. Weitere Bewerbungen von erfahrenen Branchenprofis sind herzlich willkommen.
Die Stärken der bisherigen Struktur werden durch diese Organisationsentwicklung elegant mit Neuerungen verbunden. Die Klassifikation wird in ihrer Komplexität reduziert und das Milizsystem professionalisiert. Mit einem Extranet kann der Klassifikationsprozess beschleunigt und rascher auf die Bedürfnisse unserer Mitglieder eingegangen werden. Damit will die offizielle Sternevergabe von hotelleriesuisse ihre Führungsrolle auch im internationalen Vergleich weiter beweisen.
Dieser Beitrag ist auch im newsletter von hotelleriesuisse vom 11.September 2008 auf der Seite 5 erschienen. Die Gesamtausgabe des newsletters 5/08 können Sie hier als pdf downloaden.
Updated 17.09.2008
TUSNet - Multitech für die Alarmübermittlung
Gute Neuigkeiten für Alarmübermittlungs-Kunden: Nach der Ankündigung, das Infranet in absehbarer Zeit stillzulegen, springt Telekommunikation und Sicherheit TUS mit einem Sorglospaket in die Lücke. Künftig erfolgt die Übermittlung von Alarmsignalen in der Schweiz über das TUSNet. Die neue Multitech-Plattform ist offen für alle aktuellen und kommenden Übermittlungstechnologien. Das Spektrum reicht von IP über GSM und GPRS bis hin zu Analog oder ISDN.
Auch in Sachen Sicherheit erfüllt das TUSNet höchste Ansprüche. TUS beteiligt sich mit namhaften Beträgen an den Umstellungskosten. Die Höhe dieser einzigartigen Subvention bemisst sich nach der Lebensdauer der bestehenden Anlagen: Je kürzer diese ist, desto höher fällt der Beitrag aus. Zum Sorglospaket gehört zudem ein eigens zusammengestelltes Spezialistenteam. Es steht den Kunden für alle Fragen und Anliegen rund um die Technologieumstellung zur Verfügung.
Weitere Informationen: Telekommunikation und Sicherheit TUS, Tel. 031 910 19 10 (Zollikon) oder Tel. 0585 578 980 (Volketswil) E-Mail: info@igtus.ch
Dieser Beitrag ist auch im newsletter von hotelleriesuisse vom 11.September 2008 auf der Seite 5 erschienen. Die Gesamtausgabe des newsletters 5/08 können Sie hier als pdf downloaden.
Updated 17.09.2008
Kaufmännische Berufsbildung: Der Blick in die Zukunft
hotelleriesuisse, GastroSuisse, Hotel & Gastro Union und der Verband Schweizer Tourismusmanager engagieren sich stark für die Ausbildung des Nachwuchses. Pro Jahr befinden sich rund 750 Lernende in Ausbildung. Die wachsenden Anforderungen im gästeorientierten Tourismusgeschäft stellen die Grundbildung vor neue Herausforderungen. Zum Beispiel wollen Gästeanfragen möglichst zeitnah und in hoher Qualität bearbeitet werden. Multifunktionalität und gästeorientierte Beratung sind gefragt. Zudem wird von unseren Kaufleuten eine unternehmerische Denkweise gefordert. Sie sollen ihre Aufgabe vernetzt und im Sinne des Gesamtbetriebes angehen. So sollen sie aus Datenmaterial neue Gästebedürfnisse oder Potenzial für neue Dienstleistungen erkennen.
Die Branche braucht in Zukunft gute Kandidaten in genügender Anzahl. Dazu braucht es eine attraktive Grundbildung. Eine Ausbildung, welche für sich selbst einen Wert besitzt, darüber hinaus aber auch den Zugang zu weiterführenden Bildungsangeboten ermöglicht. Dies alles soll mittels neuer Bildungsverordnung und branchengruppenspezifischer Bildungspläne ab Sommer 2011 umgesetzt werden.
Dieser Beitrag ist auch im newsletter von hotelleriesuisse vom 11.September 2008 auf der Seite 6 erschienen. Die Gesamtausgabe des newsletters 5/08 können Sie hier als pdf downloaden.
Updated 17.09.2008
Vernehmlassung zur neuen Berufsmaturität: Die Verordnung stösst auf Kritik
Die neue Berufsmaturitätsverordnung soll in Analogie zur gymnasialen Maturität von einer Amts- zu einer Bundesratsverordnung aufgewertet, der interdisziplinäre Unterricht verstärkt und die bisherigen sechs Richtungen sollen zugunsten einer weniger engen Bindung an den erlernten Beruf und einer begrenzten Schwerpunktsetzung aufgegeben werden. Der Bildungsumfang wird im Sinne des Kopenhagen-Prozesses in Lernstunden definiert, und die Lernleistungen in Schule und Praxis werden als gleichwertig anerkannt.
Unterschiedliche Haltungen Es war abzusehen: Die Meinungen gehen enorm auseinander! Sowohl die (Berufs)Schulen als auch die Organisationen der Arbeitswelt (OdA) haben sich kritisch über den vorliegenden Entwurf geäussert. Obwohl der Schweizerische Gewerbeverband (SGV), der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) und economiesuisse die sehr unterschiedlichen Meinungen ihrer Mitglieder vertreten, gibt es doch gemeinsame Anliegen: Die Rahmenbedingungen für das additive und für das integrative Modell und auch für die Berufsmaturität 1 (während der Lehre) und 2 (nach der Lehre) – in unserer Branche haben im Jahre 2007 87 Prozent der Berufsmaturandinnen und -maturanden mit Modell BM2 studiert – müssen konsequenter durchdacht werden. Einig ist man sich zudem, dass Interdisziplinarität nicht als Fach definiert, sondern als Methodenkompetenz für alle Unterrichtsbereiche gelten soll. Auch fordern die OdA und die betroffenen Kreise Mitspracherecht für den Rahmenlehrplan (geplant für 2009–2011).
Einer der strittigsten Punkte ist die vermeintliche Entfernung von der Wirtschaft und der Berufswelt. Die vorgeschlagenen Schwerpunktfächer orientieren sich zu wenig an den bestehenden Berufs- und einschlägigen Studienrichtungen. Mit der vorliegenden Version würden faktisch die gewerblichen und die kaufmännischen Berufsmaturandinnen und -maturanden die gleiche Schwerpunktkombination zu wählen haben.
hotelleriesuisse hat bereits mehrfach auf diesen Missstand hingewiesen und erhält auch breite Unterstützung. Die Rektorenkonferenz der Fachhochschulen der Schweiz macht sich ebenfalls für eine Koppelung von Berufslehre und Schwerpunktkombination stark, um die nötigen Eintrittsqualifikationen sicherzustellen. Bei Nichtanpassung «drohen» Aufnahmeprüfungen oder Vorkurse. Von den grossen Parteien hat allein die CVP dem neuen Entwurf zugestimmt.
Dieser Beitrag ist auch im newsletter von hotelleriesuisse vom 11.September 2008 auf der Seite 6 erschienen. Die Gesamtausgabe des newsletters 5/08 können Sie hier als pdf downloaden.
Updated 17.09.2008
125 Jahre hotelleriesuisse: happy schenkt 125 Gäste
Eine nicht alltägliche Aktion. Was steckt dahinter?
Als Jubiläumsgeschenk für hotelleriesuisse übernahm happy die Übernachtungskosten von 125 Hotelgästen, die beim happyMAG-Wettbewerb gewonnen haben. Denn happy ist kompetenter Bettenhersteller für die Hotellerie und Ansprechpartner für unkonventionelle Marketingaktivitäten rund um den traumhaften Schlaf der Gäste von hotelleriesuisse-Mitgliedern.
Hotelwettbewerb Vom Jubiläumsgeschenk konnten Mitgliederhotels von hotelleriesuisse profitieren, die sich bis Ende 2007 für den Wettbewerb angemeldet haben. Die fünf ausgelosten Gewinnerhotels wurden von happy mit je 25 Gäste-übernachtungen beschenkt:
• Seminar- und Wellnesshotel Stoos, Stoos (Februar) • Hotel Schweizerhof, Basel (April) • Hotel International au Lac, Lugano (Juni) • Zentrum Artos, Interlaken (August) • Hotel Wengener Hof, Wengen (Oktober)
Gästewettbewerb Eine Übernachtung konnten Leser des happyMAG gewinnen, die beim happy-Gewinnspiel die Schafe richtig zählten – und ausgelost wurden. Auslosungsdaten: 29. Februar, 30. April, 30. Juni, 31. August und 31. Oktober 2008. In den Gewinnerhotels werden happy-Gäste mit der Bettlektüre «Das kleine Gute-Nacht-Buch» beschenkt. Ein Grund mehr, keine Schafe zu zählen …
Dieser Beitrag ist auch im newsletter von hotelleriesuisse vom 11.September 2008 auf der Seite 7 erschienen. Die Gesamtausgabe des newsletters 5/08können Sie hier als pdf downloaden.
Updated 17.09.2008
Ombudsstelle: Im Dienste von zufriedenen Gästen und Gastgebern
Ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis, Freund lichkeit und die Einhaltung der durch Hotelklassifikation oder Werbung gemachten Versprechen sind wichtige Faktoren für die Zufriedenheit des Hotelgasts. Wie die rund 95 Reklamationen zeigen, die im ersten Halbjahr 2008 bei der Ombudsstelle der Schweizer Hotellerie eingetroffen sind, führen häufig mangelnde Kommunikation oder Flexibiliät bei den Gästen zu Enttäuschung. Probleme entstehen zum Beispiel bei Preisangaben, die nicht ein deutig klären, ob der Preis pro Person oder Zimmer gilt. Immer wieder sorgen auch Annullationskosten für Verärgerung. Das ist meistens darauf zurückzuführen, dass die Annullationsbedingungen zu wenig klar oder gar nicht kommuniziert werden.
Die Ombudsstelle der Schweizer Hotellerie ist eine neutrale Anlaufstelle für sämtliche Anliegen von Hotelgästen – von allgemeinen Auskünften bis zur Beratung bei Unzufriedenheit oder Problemen in Zusammenhang mit einem Hotelaufenthalt. Die Reklamationen werden entweder direkt geäussert oder gelangen über Schweiz Tourismus, lokale Tourismusbüros oder Schweizer Botschaften an die Ombudsstelle.
Nach einer ersten Prüfung der Reklamation nimmt die Ombudsstelle Kontakt mit dem betroffenen Hotel auf und bittet dieses um eine Stellungnahme. Sie verfolgt das Ziel, zwischen Gast und Gastgeber zu vermitteln und eine für beide Seiten gute Lösung zu finden. In vielen Fällen wirken sich die Gästereklamation insofern positiv aus, als die Hoteliers etwas verändern oder verbessern. Die Ombudsstelle steht aber auch Hoteliers beratend zur Seite, die Gästereklamationen direkt lösen möchten. Die Dienstleistungen der Ombudsstelle sind für die Gäste wie auch für die Hoteliers kostenlos.
Dieser Beitrag ist auch im newsletter von hotelleriesuisse vom 3. Juli 2008 auf der Seite 8 erschienen. Die Gesamtausgabe des newsletters 4/08 können Sie hier als pdf downloaden.
Updated 02.07.2008
Mehr Gäste dank Spezialangeboten
Nutzen Sie die Gelegenheit, mit einem Spezialangebot auf www.swisshotels.com präsent zu sein, und heissen Sie neue Gäste willkommen.
Senden Sie uns Ihr Spezialangebot für eine Aufschaltung während vier Wochen zum Preis von 99 Franken.
Wünschen Sie zusätzliche Informationen zu den »hotel specials«? Wir sind gerne für Sie da und freuen uns auf Ihre Angebote!
Dieser Beitrag ist auch im newsletter von hotelleriesuisse vom 3. Juli 2008 auf der Seite 5 erschienen. Die Gesamtausgabe des newsletters 4/08 können Sie hier als pdf downloaden.
Updated 11.09.2008
Update zu den Spezialisierungskategorien __
Les spécialisations «hôtel wellness» et «hôtel historique» sont prêtes à être commercialisées. Les nouvelles normes wellness entreront en vigueur le 1er juillet 2008 et permettront une meilleure différenciation de l’offre. Près de la moitié des hôtels wellness sont au niveau W II. Les hôtels nouvellement classifiés recevront directement de la part de Suisse Tourisme (ST) des informations sur la campagne wellness 2008/2009.
Pour la spécialisation «hôtel historique», l’harmonisation et l’augmentation de la qualité ont été atteintes. 40 hôtels sont classés définitivement «hôtel historique» par Swiss Historic Hotels. Plus d’informations sur swiss-historic-hotels.com et swisshotels.com.
Avec «Typically Swiss», ST propose une plate-forme marketing intéressante. Architecture, aménagement et gastronomie authentiques,pas d’affiliation à une chaîne, bonne situation, service et qualité individuels: tels sont les critères que prendra en compte un jury de spécialistes pour les petits et les grands hôtels. La campagne débutera en mars 2009; le roadshow ST fournira d’autres informations.
finden Sie auf den Seiten der Rechtsberatung von hotelleriesuisse.ch.
Vous trouverez la version imprimée de cet article à la page 4 de la newsletter d’hotelleriesuisse du 19 mai 2008. Il vous est possible de télécharger toute la newsletter 4/08 ici en format pdf.
Updated 01.09.2008
Einigung im Parlament über das weitere Vorgehen
Die politische Auseinandersetzung im Parlament über die Fortführung des Personenfreizügigkeitsabkommens und dessen Ausdehnung auf Rumänien und Bulgarien war geprägt von der Frage, ob die Vorlagen in einem oder in zwei getrennten Bundesbeschlüssen verabschiedet werden müssen.
Schlussendlich hat sich das Parlament für einen einzigen Bundesbeschluss entschieden. Allerdings hat erst eine Einigungskonferenz zum Einschwenken des Nationalrates auf diese Variante geführt. Daran ist zu sehen, wie umstritten die Frage war.
Ein einziger Bundesbeschluss ist ein «Alles-oder-nichts-Spiel» und birgt die Chance wie auch die Gefahr, dass in einer allfälligen Volksabstimmung sowohl die Fortführung wie auch die Erweiterung angenommen beziehungsweise abgelehnt werden. Das Freizügigkeitsabkommen wird unter diesem Vorbehalt also unbefristet weitergeführt und der Bundesrat ermächtigt, das Protokoll über die Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien zu unterzeichnen.
Er wird aber auch verpflichtet, der Bundesversammlung spätestens vor der nächsten Erweiterung einen Bericht über die Auswirkungen der Weiterführung der bilateralen Verträge, insbesondere der Personenfreizügigkeit, zu unterbreiten und allenfalls Verbesserungen vorzuschlagen.
Verschärftes Rückübernahmeabkommen Hier noch eine Information am Rande: Das bereits bestehende Rückübernahmeabkommen mit Rumänien wurde revidiert und verschärft. Neu kann die Schweiz zukünftig auch Drittstaatsangehörige und Staatenlose zurückführen, wenn diese die Bedingungen für die Einreise oder den Aufenthalt in der Schweiz nicht (mehr) erfüllen.
So kann zusätzlich eine wichtige Kategorie von Personen zurückgeführt werden, welche Rumänien lediglich als Transitland benutzen. Ein wesentlicher Schwachpunkt des bisherigen Abkommens ist so beseitigt.
In einer Aussprache zwischen dem Finanzdepartement und hotelleriesuisse erläuterte Finanzminister Hans-Rudolf Merz der Delegation von hotelleriesuisse unter der Leitung des Präsidenten Guglielmo L. Brentel die Vorlage zur Revision des Mehrwertsteuergesetzes.
Dass das Mehrwertsteuergesetz grundlegend vereinfacht werden muss, fand ungeteilte Zustimmung. Beim vorgeschlagenen Einheitssatz erneuerte hotelleriesuisse die schon vor drei Jahren gemachte Zusage, den Systemwechsel grundsätzlich zu unterstützen, wenn dabei nicht eine versteckte Steuererhöhung vorgenommen wird, wenn möglichst alle bisherigen Ausnahmen und Sonderbehandlungen beseitigt werden und wenn bis zum Zeitpunkt des Übergangs um Einheitssatz aus logischen und systemischen Gründen die bestehende Mehrwertsteuersatz-Konstellation einschliesslich des «Beherbergungssatzes» beibehalten wird.
Bundesrat Merz konnte glaubwürdigdarlegen, dass die geforderten Rahmenbedingungen weitestgehend eingehalten sind. Er wies jedoch auch darauf hin, dass die gesamte Reform der MwSt zu einem Wachstum der Volkswirtschaft im Umfang von 0,3 bis 0,8 Prozent des Bruttoinlandproduktes und damit auch zu höheren Haushaltseinkommen führen werde.
Davon sollte die Tourismuswirtschaft als klassische Querschnittbranche im Dienstleistungssektor besonders profitieren. Der Einheitssatz wird für die Hotellerie eine grosse Herausforderung darstellen, ist aber im Interesse der Gesamtwirtschaft zu unterstützen.
Bis zum Zeitpunkt der Satzumstellung soll aber richtigerweise am bestehenden Mehrwertsteuersatz-System einschliesslich des Sondersatzes für die Beherbergungswirtschaft festgehalten werden.
Dieser Beitrag ist auch im newsletter vom 03.Juli 2008 auf der Seite 3 erschienen. Die Gesamtausgabe des newsletters 04/08 können Sie hier als pdf downloaden.
Updated 17.09.2008
Weisungen zur Umsetzung der Meldepflicht
Im April hat der Bund konkretisierende Weisungen zur im Jahr 2006 in Kraft getretenen Verordnung herausgegeben. Art. 12 der Verordnung sieht eine Meldepflicht an die kantonalen Vollzugsbehörden vor für alle Betriebe, die mit Lebensmitteln umgehen, also auch für Hotels. Weniger bekannt ist, dass auch «wichtige Veränderungen im Betrieb» wie beispielsweise Änderungen der Tätigkeit oder der verantwortlichen Person sowie Adressänderungen zu melden sind.
Um den Mitgliedern eine allfällige Meldung zu erleichtern, wurde auf der Internetseite von hotelleriesuisse eine Liste der zuständigen kantonalen Stellen aufgeschaltet. In vielen Kantonen können die Meldungen auf elektronischem Weg erledigt werden.
Dieser Beitrag ist auch im newsletter vom 03. Juli 2008 auf der Seite 4 erschienen. Die Gesamtausgabe des newsletters 04/08 können Sie hier als pdf downloaden.
Updated 17.09.2008
Erstes bargeldloses Stadion
Mit der Einführung der ARENA CARD in der neu gebauten AFG Arena in St. Gallen realisierte die Firma Check-In Data AG in Zusammenarbeit mit der Firma payment solution AG eine schweizweite Innovation. Die ARENA CARD wird als einziges Zahlungsmittel innerhalb des Stadions akzeptiert.
Dies bringt neben der reinen Zahlungsfunktion viele weitere Vorteile mit sich: So wird es eine eigens für die Aktionäre des FC St. Gallen gestaltete und personalisierte Karte geben. Auch die Dauerkarten erhalten ein eigenes Layout und gelten neben ihrer Funktion als Zahlungsmittel ebenfalls als Ticket. Die Fans profitieren von der schnellen und bequemen Zahlungsmöglichkeit, von den kürzeren Wartezeiten und der Multifunktionalität der Karte, um nur einige Vorteile zu nennen. Der Caterer dürfte sich aufgrund der schnellen Abwicklung an den resultierenden Umsatzsteigerungen erfreuen.
Hinter diesem Projekt steht die weltweit führende Micros-Kassensystemtechnologie der Firma Check-In Data AG in Kombination mit der bargeldlosen Zahlungslösung von payment solution AG.
«Über 20 000 Zuschauer und 15 Minuten Pause waren die Anforderungen – Geschwindigkeit, Zuverlässigkeit und Sicherheit die Herausforderungen», meint Christian Mattle, Leiter Operations von der Check-In Data AG.
«Einmal mehr durften wir beweisen, dass wir höchsten Ansprüchen gerecht werden. Die Erfahrung, welche wir mit solchen Projekten sammeln dürfen, ist einzigartig und kommt auch unseren Kunden zugute.»
Und Bill Mistura, CEO der Betriebs AG AFG ARENA, erklärt: «Wir haben uns entschieden, gleich vom Start weg auf ein zukunftsorientiertes System zu setzen.
In der Schweiz nehmen wir damit eine Vorreiterrolle ein. Wir sind überzeugt davon, dass wir mit dieser Entscheidung den Service für die Fans enorm erhöhen können.» Ziel ist es ebenfalls, zu einem späteren Zeitpunkt das gesamte Ticketing mit der ARENA CARD abwickeln zu können.
«Sweet and sour» – so fällt mein persönlicher Sessionsrückblick aus. Was ich damit meine, zeigen diese Beispiele:
1. Dass der Nationalrat die Zulassung von Parallelimporten patentgeschützter Güter zum Kippen gebracht hat, stösst sauer auf. Damit ist einmal mehr die Chance vertan worden, den Leidensweg der Hochpreisinsel Schweiz zu lindern.
2. «Sweet and sour» ist auch das Abstimmungsverhalten des Nationalrats. Zahlreich haben sich vor den Parlamentswahlen 2007 die Kandidatinnen und Kandidaten mit positiven Bekenntnissen zum Tourismus auf der Wahlplattform von hotelleriesuisse positioniert. Wie haben diese Damen und Herren nun im Nationalrat konkret abgestimmt? Man wischt sich ungläubig die Augen: 68% «unserer» Volksvertreter haben die Vorlage über die Zulassung von Parallelimporten aus dem EU-Raum trotz ausdrücklichen Schutzes der Pharma-Industrie abgelehnt. Von den Landwirtschaftsvertretern im Nationalrat haben sogar 74% die Vorlage abgeschmettert. Was die Landwirtschaft sich selber zugesteht, nämlich die Zulassung von Parallelimporten, das will sie dem Tourismus verweigern! Eine unverständliche Botschaft aus jener Ecke, welche stets die gegenseitige Abhängigkeit von Landwirtschaft und Tourismus betont.
3. «Sweet and sour» endete auch die Verabschiedung des Gesetzes über den Nichtraucherschutz: Immerhin kam in der Einigungskonferenz von National- und Ständerat der Kompromiss zustande, dass künftig auch in Restaurants mit weniger als 80 m2 geraucht werden darf. Sauer schmeckt dem Schweizer Touristiker dagegen die Bestimmung, dass kantonale Gesetze über die nationalen Mindeststandards hinausgehen können. Föderalismus in Ehren: Können wir uns im Tourismusland Schweiz wirklich 26 Sonderlösungen leisten?
Dieser Beitrag ist auch im newsletter von hotelleriesuisse vom 27. Oktober 2008 auf der Seite 1 erschienen. Die Gesamtausgabe des newsletters 6/08 können Sie hier als pdf downloaden.
Updated 27.10.2008
Die Schweizer Hotelklassifikation rüstet sich für die Zukunft
Drei Fragen an Annette Stoffel, Leiterin Marketing und Klassifikation und Mitglied der Geschäftsleitung von hotelleriesuisse.
Soeben hat hotelleriesuisse die Resultate einer Gästebefragung zur Schweizer Hotellerie publiziert. Was ist das Besondere an dieser Marktforschung?
Die vorliegende Marktforschung befragte insgesamt 2746 Personen in der Schweiz, in Deutschland und Frankreich, in Grossbritannien und in den USA. Sie ist eine wichtige Ergänzung zur Hotellerie-Trendstudie des Gottlieb Duttweiler Instituts, welche Informationen von Hoteliers und Experten, aber kaum Aussagen von Gästen integriert.
Marktforschung und Trendstudie ergänzen sich somit ideal und ergeben ein abgerundetes Bild. So untermauert die Gästebefragung zum Beispiel die Thesen der GDIStudie, dass ein Hotel zwingend einen professionellen Auftritt im Internet haben muss. Sie streicht auch den Wunsch nach gehobener Gastronomie, Erlebnissen in der unberührten Natur oder nach nachhaltigem Umgang mit den natürlichen Ressourcen heraus. Dies zeigt uns, dass wir mit Typically Swiss, dem neuen Produkt von Schweiz Tourismus und hotelleriesuisse, auf dem richtigen Weg sind. Die Gäste wollen Authentizität und die regionale Kultur erleben. Gewisse Umfrageergebnisse sind für uns hingegen eher überraschend. So zeigt sich zum Beispiel, dass die Bedürfnisse von Geschäftsreisenden und Urlaubsreisenden gar nicht so unterschiedlich sind. Und wo sich alle einig sind: Sicherheit, Sauberkeit, Geruch und Schlafkomfort sind absolute Musts fürs Wohlbefinden.
Und die wichtigsten Erkenntnisse für den Verband? Die Marktforschung wurde im Hinblick auf die nächste Normenrevision der Schweizer Hotelklassifikation in Auftrag gegeben. Sie gibt uns wichtige Anhaltspunkte für eine zukunftsorientierte Anpassung der Klassifikationskriterien. Die Umfrage zeigt zum Beispiel, dass Themen wie «Ökologie» oder «ausgezeichnete Küche» aktueller denn je sind oder dass Spezialisierungen wie Drive-In-Hotel oder Tennishotel überprüft werden müssen. Die grösste Herausforderung für die Hotelklassifikation besteht aber darin, weiche Faktoren wie Authentizität, Atmosphäre oder Freundlichkeit stärker zu gewichten.
Sie erwähnen die nächste Normenrevision. Weshalb braucht es neue Kriterien? Es braucht nicht zwingend neue Kriterien, aber es braucht regelmässig eine Anpassung der Kriterien an neue Trends und Anforderungen. Vor zehn Jahren dachte noch niemand an kabellosen Internetzugang – heute gehört dieser schon fast zum Standard. Um mit den veränderten Gästebedürfnissen und Rahmenbedingungen Schritt zu halten und Zukunftstrends frühzeitig integrieren zu können, ist eine regelmässige Überarbeitung der Kriterien entscheidend. Die Normen der Schweizer Hotelklassifikation werden im 5-Jahres-Rhythmus angepasst, die aktuellen Kriterien sind bis 2010 gültig. Wie die soeben publizierte Marktforschung zeigt, laufen die Vorbereitungen für die nächste Revision aber bereits jetzt auf Hochtouren.
Dieser Beitrag ist auch im newsletter von hotelleriesuisse vom 27. Oktober 2008 auf der Seite 8 erschienen. Die Gesamtausgabe des newsletters 6/08 können Sie hier als pdf downloaden.
Updated 28.10.2008
Kurtaxen und Mehrwertsteuer: Wer soll das bezahlen?
Immer wieder taucht die Frage auf, zu welchem Mehrwertsteuersatz Kurtaxen, Beherbergungstaxen sowie Tourismusförderungsabgaben zu versteuern und wie diese auf der Gästerechnung auszuweisen sind. Grundsätzlich gilt es aus Sicht der Mehrwertsteuer (MWST) folgende Abgaben zu unterscheiden:
1. Die Kurtaxe als öffentlich-rechtliche Abgabe, die vom Hotelund Ferienwohnungsgast geschuldet wird und auf einem Kurtaxenreglement beruht. Das Steuersubjekt ist in diesem Fall der Gast, der Steuersatz der MWST bei einer separaten Verrechung beträgt 0,0%.
2. Die Beherbergungstaxe als Abgabe an Kanton, Gemeinde und Tourismusorganisation für Infrastrukturleistungen, Marketingmassnahmen etc., für die nur der Hotelier abgabepflichtig ist und die auf der Basis von Logiernächten berechnet wird. Da diese Taxe nur in Verbindung mit einer Übernachtung erhoben wird, kommt hier – ob separat in Rechnung gestellt oder nicht – der Sondersatz von 3,6% zur Anwendung.
3. Die Tourismusförderungsabgaben oder Tourismustaxen, für die nicht nur die Beherberger abgabepflichtig sind, sondern auch andere Betriebe einer Gemeinde. Werden diese Taxen nicht offen überwälzt, sondern im Preis für die Beherbergung oder für ein Voll- oder Halbpensionsarrangement eingerechnet, stellen sie einen Kostenfaktor für die jeweilige Leistung dar und sind vom Hotelier gleich wie diese zu versteuern. Werden diese Taxen dem Gast jedoch offen in Rechnung gestellt, gehört der weiterverrechnete Betrag zum Entgelt für die jeweils erbrachte Leistung und unterliegt dem gleichen Steuersatz. Erbringt der Hotelier also beispielsweise dem Gast «nur» eine Beherbergung, ist die entsprechende Taxe zum Satz von 3,6% zu versteuern; erbringt er eine Vollpension, ist diese steuerlich gleich zu behandeln wie die Vollpension (Aufteilung auf die beiden Steuersätze 3,6% und 7,6%).
4. Die Gästekarte als Entgelt für eine Karte, die verschiedene Leistungen beinhaltet (Transport in der Region, Eintritte in Museen, Bäder, Sportanlagen und andere Aktivitäten). Hier gilt der Normalsatz von 7,6%.
Dem Hotelier steht es dabei frei, diese Abgaben – mit Ausnahme der Gästekarte – im Pauschalpreis eines Arrangements einzuschliessen oder auf der Gästerechnung separat auszuweisen. Die unterschiedlichen MWST-Sätze der einzelnen Taxen können jedoch nur dann angewendet werden, wenn die einzelnen Beträge im oberen und im unteren Teil der Rechnung separat mit den entsprechenden Steuersätzen aufgeführt werden. Um bei einer Mehrwertsteuerkontrolle Diskussionen zu verhindern, sollten die Reglemente für Kur- und Beherbergungsabgaben bei der Revision der MWST bereitgehalten werden.
Dieser Beitrag ist auch im newsletter von hotelleriesuisse vom 27. Oktober 2008 auf der Seite 2 erschienen. Die Gesamtausgabe des newsletters 6/08 können Sie hier als pdf downloaden.
Updated 28.10.2008
Eidgenössische Abstimmungen: hotelleriesuisse stimmt für Wachstum
Ja zur Vorlage «Verbandsbeschwerderecht: Schluss mit der Verhinderungspolitik» und Nein zur Initiative «Für ein flexibles AHVAlter» – so lauten die Parolen der Verbandsleitung von hotelleriesuisse für die Abstimmungen vom 30. November 2008.
Ja zur Verbandsbeschwerde-Initiative Das heutige Verbandsbeschwerderecht hat sich allzu oft als Bremsklotz entpuppt, der die Umwelt kaum schützt, das Wirtschaftswachstum aber erheblich hemmt. Die Initiative zur Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts zeigt nun einen praktikablen Ausweg aus dieser Verhinderungspolitik: Sie stellt eine gesamtheitliche Interessenabwägung ins Zentrum, die ökologische und ökonomische Aspekte berücksichtigt. Sie schiebt der Beschwerdeflut einen Riegel, die in der Vergangenheit wichtige Investitionen verhindert und Projekte verzögert hat, ohne einen Nutzen für die Umwelt zu erreichen. Für hotelleriesuisse ist es entscheidend, dass berechtigte Umweltanliegen weiterhin voll zum Tragen kommen. Schliesslich ist eine intakte Umwelt – gerade für die Tourismusbranche – von grösster Bedeutung. Genauso entscheidend ist aber auch eine funktionierende Wirtschaft: Sie ist Voraussetzung für die Standortattraktivität und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz und bildet damit das notwendige ökonomische Fundament für ökologisches und nachhaltiges Handeln.
Nein zur AHV-Initiative Die Initiative «Für ein flexibles AHV-Alter» will den Bezug einer ungekürzten AHV-Rente ab dem 62. Altersjahr erleichtern. Da die vorgesehenen Kriterien vom grössten Teil der erwerbstätigen Bevölkerung erfüllt werden, läuft diese Vorlage auf eine generelle Senkung des Rentenalters hinaus. hotelleriesuisse hält diesen Leistungsausbau angesichts der langfristig ungesicherten Finanzierung der AHV und der zu erwartenden Mehrkosten für verantwortungslos. Die Frühpensionierungen würden den sich abzeichnenden demografisch bedingten Arbeitskräfte-Mangel erheblich verschärfen. Aufgrund dieser schädlichen Folgen für die Schweizer Volkswirtschaft lehnt hotelleriesuisse die AHV-Initiative klar ab.
Dieser Beitrag ist auch im newsletter von hotelleriesuisse vom 27. Oktober 2008 auf der Seite 3 erschienen. Die Gesamtausgabe des newsletters 6/08 können Sie hier als pdf downloaden.
Updated 28.10.2008
Parallelimporte: Nur eine Schlacht verloren
Patenrechtlich geschützte Güter dürfen nach wie vor nicht frei in die Schweiz eingeführt werden.
Der Nationalrat lehnte Anfang Oktober den Antrag der vorbereitenden Kommission ab. Der Schweizer Hotelier muss damit weiterhin 10 bis 30% mehr bezahlen für Vorleistungen und Investitionsgüter als sein ausländischer Konkurrent.
Die Gegner pflegen seit Jahren den Mythos, dass Parallelimporte den Forschungsstandort Schweiz bedrohten. Die liberale Denkfabrik Avenir Suisse kommt in der Studie «Parallelimporte, Vertikalabreden, Innovation» jedoch zum Schluss, dass selbst die forschungsintensive Pharmazieindustrie davon profitieren würde. Ausserdem sei es fragwürdig, den Forschungsstandort Schweiz in Form erhöhter Medikamentenpreise auf Kosten der Krankenkassen und der Patienten zu stärken.
Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Parallelimporte zeigen auch die Erfahrungen der Landwirtschaft: Diese darf seit 1.1.2008 als einzige Branche patentrechtlich geschützte Produkte frei importieren und bezahlt seither für Produktionsmittel bis zu 50% weniger. Für den Detailhandel wird das Preissenkungspotenzial auf bis zu CHF 1,4 Milliarden geschätzt.
Als liberal ausgerichteter Dachverband teilt hotelleriesuisse die Meinung von Avenir Suisse: Der Zulassung von Parallelimporten ist auch eine Frage der ordnungspolitischen Redlichkeit.
Dieser Beitrag ist auch im newsletter von hotelleriesuisse vom 27. Oktober 2008 auf der Seite 3 erschienen. Die Gesamtausgabe des newsletters 6/08 können Sie hier als pdf downloaden.
Updated 28.10.2008
Neuer Kontenrahmen für die Hotellerie: Der Schlüssel zum Erfolg
Im Jahr 2005 haben hotelleriesuisse, GastroSuisse und die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit SGH mit Unterstützung von Innotour den neuen Kontenrahmen für die Schweizer Hotellerie und das Gastgewerbe herausgegeben.
Der neue Kontenrahmen berücksichtigt die Entwicklungen der Rechnungslegung (OR, Swiss GAAP FER) und lehnt sich vermehrt auch an internationale Standards wie IFRS und US GAAP an. Trotzdem ist der neue Kontenrahmen in der Anwendung einfach und kann von allen Betrieben unabhängig von Grösse und Struktur angewendet werden.
Während für Kleinbetriebe eine Erfolgsrechnung mit Gesamtkostenausweis ausreicht, stehen Grossbetrieben in Anlehnung an das «Uniform System of Accounts for the Lodging Industry» (USALI) eine Erfolgsrechnung mit Kostenstellenauswertungen (Profitcenter-Rechnung) zur Verfügung. Der neue Kontenrahmen führt zu mehr Transparenz, erleichtert die Analyse und liefert einen wesentlichen Beitrag zu besserer Unternehmensführung und grösserem Vertrauen in die Unternehmung. Deshalb wird eine Umstellung auch von Treuhändern und Banken empfohlen. Die Nachfrage nach dem neuen Fachbuch war so gross, dass die erste Auflage in Deutsch demnächst vergriffen ist.
Bereits haben etliche Betriebe auf den neuen Kontenrahmen umgestellt, und die Experten konnten auch erste Erfahrungen in der Umsetzung sammeln. Darum wird das Fachbuch demnächst überarbeitet und aktualisiert. Anregungen und Verbesserungsvorschläge nehmen wir gerne entgegen.
Dieser Beitrag ist auch im newsletter von hotelleriesuisse vom 27. Oktober 2008 auf der Seite 7 erschienen. Die Gesamtausgabe des newsletters 6/08 können Sie hier als pdf downloaden.
Updated 28.10.2008
Member-Plakette: Sichtbare Mitgliedschaft
Jetzt können die Mitglieder von hotelleriesuisse ihre Mitgliedschaft auf besonders edle Art sichtbar machen. Die aus massiver Kunstbronze gegossene Member-Plakette krönt den Logo-Wechsel von hotelleriesuisse und steht sämtlichen Mitgliederkategorien zur Verfügung.
Die Plakette ist ab sofort zum Selbstkostenpreis von CHF 299.– (exkl. MWSt.) käuflich zu erwerben und lehnt sich im Design an die Sterne-Plakette an. Bestellungen nimmt der Mitgliederservice gerne entgegen unter member@hotelleriesuisse.ch.
Mitglieder, die darüber hinaus auch die neue Fahne von hotelleriesuisse hissen möchten, können diese bis Ende Jahr gratis unter www.hotelleriesuisse.ch/e-shop oder Tel. 031 370 42 98 beziehen (Normalpreis: Fr. 178.–).
Dieser Beitrag ist auch im newsletter von hotelleriesuisse vom 27. Oktober 2008 auf der Seite 5 erschienen. Die Gesamtausgabe des newsletters 6/08 können Sie hier als pdf downloaden.
Updated 28.10.2008
hotelleriesuisse dankt der happy AG
hotelleriesuisse dankt dem Preferred Partner happy AG, dem kompetenten Bettenhersteller für die Hotellerie, für die Lancierung des innovativen Wettbewerbs zum 125-Jahr-Jubiläum von hotelleriesuisse.
Fünf ausgeloste Hotels wurden von happy AG mit je 25 Gästeübernachtungen beschenkt (siehe newsletter 05/08).
Dieser Beitrag ist auch im newsletter von hotelleriesuisse vom 27. Oktober 2008 auf der Seite 5 erschienen. Die Gesamtausgabe des newsletters 6/08 können Sie hier als pdf downloaden.
Updated 28.10.2008
Schnuppercamp.ch: eine Erfolgsgeschichte
Schon das dritte Jahr führt das Nachwuchsmarketing von hotelleriesuisse Schnuppercamps in der Deutschschweiz, der Romandie und im Tessin durch.
Dieses Jahr fanden die Camps in Sachslen (Hotel Kreuz), in Saanen (Alpine Lodge) und in Champéry (Hotel National, Sportzentrum Palladium, Restaurant le Gueullhi und Tourismusbüro) statt.
Das Interesse ist gross: Über 200 Schülerinnen und Schüler haben sich schriftlich beworben. Die 67 Schnuppernden erleben die Berufswelt im Hotel hautnah, packen mit Begeisterung mit an und wissen bald, ob sie einmal selbst zum Branchennachwuchs gehören möchten.
Nach dem Schnuppercamp bezeichnen sich 66% als «weiterhin sehr interessiert» an den Berufen im Gastgewerbe.
Eine qualitativ hochstehende Schnupperlehre bietet eine solide Grundlage zur Berufswahl, fördert das Image der Branche und sichert einen motivierten Nachwuchs.
Dieser Beitrag ist auch im newsletter von hotelleriesuisse vom 27. Oktober 2008 auf der Seite 6 erschienen. Die Gesamtausgabe des newsletters 6/08 können Sie hier als pdf downloaden.
Updated 28.10.2008
Gewerbliche Berufsmaturität: Neue Klassen in der Zentralschweiz und in Graubünden
hotelleriesuisse setzt sich als starker Arbeitgeberverband mit Überzeugung für die Berufsmaturität ein, denn diese Ausbildung ermöglicht unseren Berufsleuten eine spannende berufliche Weiterentwicklung. Drei Massnahmen wurden definiert, um die Zahl der Berufsmaturandinnen und -maturanden zu erhöhen:
1. Informationsmaterial zur Verfügung stellen
2. finanzielle Unterstützung bieten (siehe newsletter 3/08 und 4/08) und
3. das Angebot der gewerblichen Berufsmaturität in der Schweiz erhöhen.
hotelleriesuisse hat den Kontakt zu den für die Hotellerie und den Tourismus wichtigen Regionen Zentralschweiz und Graubünden gesucht, da die gewerbliche Berufsmaturität heute nur in sieben Kantonen (BE, ZH, SG, BS, GE, FR, VS) besucht werden kann.
Auch wurden Gespräche mit dem Kanton Tessin geführt, allerdings aus Spargründen ohne Erfolg. Seit Mai diesen Jahres laufen zwei Projekte mit dem Berufs- und Weiterbildungszentrum in Sarnen (OW) und dem Landwirtschaftlichen Bildungs- und Beratungszentrum Plantahof in Landquart (GR) auf Hochtouren.
Ziel ist es, je einen gewerblichen Vollzeit-Berufsmaturitäts-Lehrgang auf das Schuljahr 2009/10 anzubieten. hotelleriesuisse handelt hier trotz laufender Revision der Berufsmaturitätsverordnung. Diese sieht, falls die vorliegende Version umgesetzt wird, die Sechsteilung der Richtungen nicht mehr vor. Im Oktober werden rund 2500 Lernende der gewerblichen Berufe in diesen Regionen angeschrieben, um das Interesse an den zwei Studiengängen abzuschätzen.
Dieser Beitrag ist auch im newsletter von hotelleriesuisse vom 27. Oktober 2008 auf der Seite 6 erschienen. Die Gesamtausgabe des newsletters 6/08 können Sie hier als pdf downloaden.
Updated 28.10.2008
Haftung bei Internetdelikten in Hotels: Schutz vor Web-Missbrauch
Heute gibt es kaum ein Hotel, das seinen Gästen keinen Internetzugang anbietet. Denn als Informationsquelle und Kommunikationsmittel ist das World Wide Web fester Bestandteil des Alltags geworden und gerade für internationale Gäste ein absolutes Must.
Bei der Definition des Internetangebots darf der Hotelier jedoch nicht nur die Gästewünsche berücksichtigen, sondern muss auch die rechtlichen Aspekte und die Fragen der Haftung kennen.
Problematisch wird der Webzugang, wenn er etwa für das Herunterladen von verbotenen Inhalten (z.B. Kinderpornografie, rassistische Seiten) oder für die widerrechtliche Verwendung von Daten (z.B. Verletzung des Urheberrechts) missbraucht wird. Besteht ein Verdacht auf Missbrauch, ermitteln die zuständigen Behörden zuerst beim Besteller des Netzwerkzugangs, also beim Hotelier. Bei ungeschütztem Wireless-Zugang ist keine Kontrolle über die Internet-User möglich. Die Gefahr ist deshalb gross, dass der Hotelier in einen Beweisnotstand gerät – es lässt sich kaum belegen, dass nicht er der fehlbare Nutzer war. Gegen eine allfällige Haftung kann sich der Hotelier jedoch schon mit relativ einfachen Mitteln schützen. Bei Wireless-Internetzugang in Hotels sind folgende Sicherheitsmassnahmen empfehlenswert:
Schutz mittels Passwort Beim Internetzugang über Kabel ist die Nutzung standortgebunden und damit die Rückverfolgung eines Nutzers leicht möglich. Im Gegensatz dazu können Zugriffe beim Wireless-Internetzugang nur mittels personifizierter Passwörter kontrolliert werden. Damit ist eine Rückverfolgung fehlbarer Nutzer möglich. Der Passwortberechtigte (in den meisten Fällen der Gast) trägt die Verantwortung für den Gebrauch seines Passworts. Gibt er dieses an Dritte weiter, die sich fehlbar verhalten, kann er dafür haftbar gemacht werden. Es ist empfehlenswert, dass der Hotelier bei Übergabe des Passworts den Gast über allfällige Haftungsfolgen bei Missbrauch im Internet informiert.
Schutz mittels USB-Stick Anstelle eines Passwortes kann der Hotelier jedem Gast den Zugriff mittels USB-Stick gewähren. Dieser enthält die Zugriffscodes auf das Netzwerk. Bei dieser Variante entstehen zusätzliche Kosten für die Anschaffung der USB-Sticks und allenfalls auch für die entsprechende Software. Die Wirkung dieser Sicherheitsmassnahme sowie die Haftungsfolgen bei Weitergabe des USB-Sticks sind die gleichen wie beim Passwortschutz. Mit beiden Sicherheitsmassnahmen lassen sich fehlbare Nutzer auf einfache Weise ausfindig machen und Missbrauchsvorwürfe gegenüber dem Hotelier leichter entkräften. Eine Haftung für den Hotelier kann damit in den meisten Fällen ausgeschlossen werden.
Gesetzliche Bestimmungen Nach heute geltendem Recht ist es möglich, Internetdelikte zu ahnden. Dies erfolgt auf der Grundlage des Strafgesetzbuches, des Medienstrafrechts und der allgemeinen Grundsätze über Täterschaft und Teilnahme. Die Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (KOBIK; weitere Informationen unter www.kobik.ch) erstellt aufgrund von eingehenden Meldungen sowie eigenen Recherchen Verdachtsdossiers, welche an die kantonalen Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden. Jede Handlung, welche ein Nutzer auf einem Computer vornimmt, sei dies das Herunterladen von Daten oder das regelmässige Surfen auf gewissen Seiten, kann zurückverfolgt werden.
Weitere Informationen: Rechtsberatung hotelleriesuisse, Tel. 031 370 43 50 (8.30–12.00 Uhr). Download eines Merkblattes
Dieser Beitrag ist auch im newsletter von hotelleriesuisse vom 27. Oktober 2008 auf der Seite 4 erschienen. Die Gesamtausgabe des newsletters 6/08 können Sie hier als pdf downloaden.
Updated 27.10.2008
Editorial newsletter 7/08
Liebe Leserin, lieber Leser
Der Countdown läuft. Noch drei Wochen und das Jahr 2008 verabschiedet sich. Für viele unter uns eine hektische Zeit nach einem arbeitsintensiven Jahr: Die Schweizer Hotellerie dürfte 2008 das beste Ergebnis aller Zeiten erreichen. Nichtsdestotrotz stellen wir uns darauf ein, dass sich die Auswirkungen der schwierigen Wirtschaftslage ab Frühling bemerkbar machen werden.
Die Hotellerie in der Schweiz hat in den letzten Jahren viel investiert und ist somit auf härtere Zeiten vorbereitet. Als Hochkostenland wäre es für die Schweiz ganz falsch, sich am internationalen Preiskampf zu beteiligen. Unsere Aufgabe liegt vielmehr darin, das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu bieten, konsequent auf Qualität zu setzen und unsere Swissness zu pflegen. Ich bin sicher, dass es der Schweizer Hotellerie gelingt, die Gäste vom Motto «Schweiz statt Geiz» zu überzeugen. «Typically Swiss» liegt voll im Trend. Das zeigen auch die frischen Resultate unserer Gästebefragung. Swissness bedeutet dabei Qualität, aber auch Nähe zur Natur und Nachhaltigkeit, Pünktlichkeit, Authentizität, Tradition und Offenheit. Zu diesen Werten müssen wir Sorge tragen – und sie auch gegenüber dem Gast kommunizieren.
Doch auch ein Top-Hotel ist auf günstige Wechselkurse und eine gute Wirtschaftslage angewiesen. Hier kann der einzelne Hotelier wenig bewirken. Wir von hotelleriesuisse werden deshalb weiterhin alles daransetzen, auf politischer Ebene günstige Rahmenbedingungen durchzusetzen und der Hochpreis- und Hochkosteninsel hartnäckig den Kampf anzusagen.
Ich wünsche Ihnen ein gut ausklingendes 2008, ein gelingendes 2009 und eine interessante Lektüre dieses newsletters.
Dieser Beitrag ist auch im newsletter von hotelleriesuisse vom 11. Dezember 2008 auf der Seite 1 erschienen. Die Gesamtausgabe des newsletters 7/08 können Sie hier als pdf downloaden.
Updated 10.12.2008
Personenfreizügigkeit: Eine existentielle Abstimmung
Jeder Hotelier kennt die Schwierigkeiten bestens, die sich in unserem personalintensiven Sektor bei der Rekrutierung von geeignetem Personal ergeben. Er ist auf hervorragend qualifizierte Mitarbeitende ebenso angewiesen wie auf Hilfskräfte. Und er muss in der Lage sein, die starken tageszeitlichen und saisonalen Schwankungen abzufedern. Seit der Einführung der Personenfreizügigkeit kann die Rekrutierung im In- und Ausland viel zielgerichteter, effizienter und flexibler gestaltet werden. Jetzt können diejenigen Mitarbeitenden angestellt werden, die unserem Anforderungsprofil optimal entsprechen. Heute stammen rund 42 Prozent der Mitarbeitenden im Gastgewerbe aus dem Ausland, rund 86 Prozent davon aus den EU-/Efta-Staaten, der weitaus grösste Teil aus Deutschland und Portugal. Hinzu kommen über alle Branchen hinweg rund 286'000 Ausländer, davon sind 92 Prozent Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten, aber nicht Teil der ständigen Wohnbevölkerung sind. Diese Zahlen belegen eindrücklich, dass (nicht nur) der Tourismus ohne die Personenfreizügigkeit in massivste Schwierigkeiten geraten würde.
Ausdehnung der Personenfreizügigkeit Prognosen über die Einwanderung von Angehörigen aus Rumänien und Bulgarien und die Auswirkung auf den Arbeitsmarkt sind verhältnismässig schwierig zu machen. Umso wichtiger sind hier die vorgesehenen Instrumente der Übergangsphase, die Kontingente und eine Schutzklausel; sieben Jahre lang kann die Schweiz die arbeitsmarktlichen Beschränkungen aufrechterhalten. Dank der Ausdehnung der bilateralen Abkommen auf Bulgarien und Rumänien hat die Schweiz Zugang zu den potentiellen Konsumenten und Arbeitskräften auf diesen Märkten. Gerade in den boomenden Tourismusbranchen der neuen EU-Länder erschliessen sich dem Branchennachwuchs auch erstklassige Möglichkeiten, sich bei der Entwicklung von touristischen Projekten oder bei der Expansion von internationalen Hotelketten zu bewähren. Kehrt dieser in die Schweiz zurück, sind seine Kenntnisse für die Qualität und die Weiterentwicklung unserer Branche von unschätzbarem Wert. hotelleriesuisse setzt sich mit Nachdruck für die Weiterführung und Ausdehnung der Personenfreizügigkeit ein; sie ist für uns existenziell. Es stehen nicht nur die Vorteile dieses Abkommens oder unser Image auf dem Spiel. Am 8. Februar 2009 geht es um viel mehr – nämlich um die gesamten bilateralen Verträge und die fundamental wichtige Beziehung der Schweiz zur EU.
Dieser Beitrag ist auch im newsletter von hotelleriesuisse vom 11. Dezember 2008 auf der Seite 1 erschienen. Die Gesamtausgabe des newsletters 7/08 können Sie hier als pdf downloaden.
Das Internetportal www.hotelpower.ch wurde 2003 aufgeschaltet. Es richtet sich an das Hotelgewerbe mit dem Ziel eines effizienteren Energiemanagements. Damit sollen der CO2Ausstoss und die Energiekosten gesenkt werden. Zur Evaluation der Sparpotenziale wurde ein Werkzeugkasten mit Massnahmenlisten, GoodPractiseBeispielen, Merkblättern etc. für den Hotelier bereitgestellt. Im Rahmen ihrer Energiestrategie hat sich nun hotelleriesuisse entschlossen, Hotelpower zu aktualisieren und neu auszurichten. Mit praxisnahen und aktuellen EnergieEffizienzmassnahmen (Werkzeugkasten mit «best practice»Beispielen) soll die Hotellerie für Fragen der Energieeffizienz und des CO2Ausstosses sensibilisiert werden.
Andererseits sollen mit der Promotion von Zielerreichungsprozessen (insbesondere des KMU-Modells der EnAW) möglichst viele Betriebe in effizienzsteigernde Massnahmen und Modelle eingebunden werden. Zur Umsetzung hat hotelleriesuisse im BfE, in der EnAW, dem Institut Wirtschaft & Tourismus in Sierre und der BKW Energie AG ideale Kooperationspartner gefunden.
Hotelpower II wird im 2. Semester 2009 online gehen.
Dieser Beitrag ist auch im newsletter von hotelleriesuisse vom 11. Dezember 2008 auf der Seite 2 erschienen. Die Gesamtausgabe des newsletters 7/08 können Sie hier als pdf downloaden.
Updated 08.12.2008
Mehrwertsteuer: Sondersatz auf dem Prüfstein
Der newsletter 5/08 berichtete über die vom Bundesrat am 26. Juni verabschiedete Botschaft zur Reform der Mehrwertsteuer (MwSt). Diese Botschaft ist in zwei unabhängige Teile gegliedert: Teil A beinhaltet das vollständig überarbeitete MwSt-Gesetz, Teil B die Einführung eines Einheitssatzes.
Der Nationalrat wird sich nun als Erstrat mit dieser Voralge beschäftigen. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK NR) beschloss am 14. Oktober einstimmig, auf die Vorlage A (Gesetzesrevision) einzutreten und den Eintretensentscheid auf die Vorlage B (Einheitssatz) erst nach der Detailberatung zur Vorlage A zu fällen. In einer zweiten Beratungsrunde am 4. und 5. November behandelte die Kommission vor allem technische Fragen. Die Beratungen sind während der Wintersession unterbrochen und die WAK NR wird erst im Januar 2009 das Geschäft wieder aufnehmen.
Mit ihrem Eintretensentscheid auf die Vorlage A hat die WAK NR der Forderung von hotelleriesuisse nach einem Splitting der Vorlage und einer möglichst raschen Umsetzung der Mehrwertsteuerreform entsprochen. Noch ist jedoch ungewiss, ob das Parlament überhaupt auf die Frage des Einheitssatzes eintreten wird oder nicht. Es ist auch damit zu rechnen, dass die Vorlage A in der Detailberatung zu Differenzen zwischen dem Nationalrat und dem Ständerat führen wird, so dass die Vorlage doch mehr Zeit in Anspruch nehmen wird, als ursprünglich erwartet. Somit sind das Datum der Umsetzung dieser Reform und auch ein möglicher Zeitpunkt für die Einführung des Einheitssatzes noch völlig offen. Da der Sondersatz für Beherbergungsleistungen im heutigen MwSt-Gesetz bis Ende 2010 zeitlich befristet ist, wird die Verlängerung des Sondersatzes oder die Aufhebung der zeitlichen Befristung immer dringender. Dies vor allem auch in Anbetracht des sich abzeichnenden wirtschaftlichen Abschwungs. Während unsere Mitbewerber von der weltweiten Rezession im gleichen Ausmass betroffen sind, leiden wir in der Schweiz zusätzlich unter der Aufwertung des Schweizer Frankens, welcher den bereits hohen Kostensockel in der Schweiz noch weiter ansteigen lässt. Die Weiterführung des Sondersatzes ist deshalb auch im Interesse der Aufrechterhaltung einer preislichen Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Tourismus zu befürworten.
Dieser Beitrag ist auch im newsletter von hotelleriesuisse vom 11. Dezember 2008 auf der Seite 3 erschienen. Die Gesamtausgabe des newsletters 7/08 können Sie hier als pdf downloaden.
Updated 10.12.2008
Familienzulagen: Neue eidgenössische Mindestzulagen
Am 1. Januar 2009 ist es so weit: Das neue eidgenössische Familienzulagengesetz (FamZG) tritt in Kraft, das im Jahr 2006 durch die Stimmbürger deutlich angenommen wurde. Schweizweit ist eine Kinderzulage von mindestens 200 Franken und eine Ausbildungszulage von 250 Franken pro Kind und Monat auszurichten. Jetzt sind die Kantone mit der Umsetzung gefordert. Doch auch auf Bundesebene gehen die Arbeiten weiter. Bereits zeichnet sich eine Revision ab, werden doch diese Zulagen auch für die Kinder von Selbstständigerwerbenden verlangt sowie die Einrichtung eines Registers gefordert, um Doppelbezüge zu verhindern, denn pro Kind besteht grundsätzlich nur ein Anspruch.
Wer hat Anspruch auf eine Zulage?
Kinderzulage: Für Kinder bis zu 16 Jahren (und für erwerbsunfähige Kinder bis zu 20 Jahren) besteht je Kind und Monat ein Anspruch von mindestens 200 Franken. Sie wird ab dem Geburtsmonat des Kindes bis zum Ende des Monats ausgerichtet, in dem das Kind das 16. Altersjahr vollendet.
Ausbildungszulage: Ein Anspruch auf mindestens 250 Franken Ausbildungszulage besteht für Kinder ab Ende des Monats, in dem das Kind das 16. Altersjahr vollendet, bis zum Abschluss der Ausbildung, jedoch längstens bis zum Ende des Monats, in dem es das 25. Altersjahr vollendet. Erzielt das Kind, für welches eine Ausbildungszulage beantragt wird, jedoch selber ein Einkommen, das für seinen Unterhalt ausreicht, soll kein Anspruch mehr auf Ausbildungszulagen bestehen. Als Obergrenze für das Einkommen des Kindes gilt die maximale volle Altersrente der AHV (2210 Franken pro Monat).
Die Kantone können höhere Ansätze vorschreiben und auch eine Staffelung der Beträge nach Alter oder Zahl der Kinder einführen. Sie können aber weder die Altersgrenzen noch die Umschreibungen der berechtigten Kinder ändern, denn diese Fragen sind im FamZG abschliessend geregelt. Eine provisorische Übersicht über die kantonalen Zulagen finden Sie unter: www.bsv.admin.ch/themen/zulagen (Rubrik Familienzulagen/Grundlagen).
Teilzeitarbeit und Beschäftigung bei mehreren Arbeitgebenden Auch bei Teilzeitbeschäftigung gibt es eine volle Familienzulage, es werden keine Teilzula-gen mehr ausgerichtet. Dies gilt, sofern der Lohn mindestens 552.50 Franken im Monat beträgt. (halbe jährliche AHV-Minimalrente). Mehrere Beschäftigungen werden zusammengezählt. Ist eine Person für mehrere Arbeitgeber tätig, so ist die Familienausgleichskasse desjenigen Arbeitgebers zuständig, welcher den höchsten Lohn ausrichtet.
Stiefkinder Zulagen können nur dann beansprucht werden, wenn der Stiefelternteil tatsächlich an den Unterhalt seines Stiefkindes beiträgt. Dies ist nach Gesetz der Fall, wenn das Kind im Haus-halt des Stiefelternteils lebt oder bis zu seiner Mündigkeit gelebt hat. Ob von dritter Seite Unterhaltsbeiträge für das Kind geleistet werden, ist nicht erheblich.
Familienzulagen für Kinder im Ausland Zulagen ins Ausland werden nur ausgerichtet, wenn die Schweiz durch Staatsverträge dazu verpflichtet ist. Ob ein allfälliger ausländischer Anspruch vorgeht, regelt das zwischenstaatliche Recht. Hier eine Übersicht:
Staaten der EU, Efta
Export der vollen Familienzulagen
Serbien, Montenegro, Bosnien und Herzegowina, Kosovo
Export der vollen Familienzulagen
Kroatien, Mazedonien, Türkei, Bulgarien
Kein Export der Familienzulagen nach FamZG, jedoch Export der vollen Familienzulagen nach FLG
Übrige Staaten
kein Export der vollen Familienzulagen
Anspruch von mehreren Personen auf Zulagen Das FamZG regelt diese Anspruchskonkurrenz in Artikel 7 mit einer Rangordnung. Ansprü-che aus Erwerbstätigkeit gehen solchen für Nichterwerbstätige immer vor. Sind beide Eltern erwerbstätig, so hat in erster Line Anspruch, wer die elterliche Sorge hat. Haben die Eltern die gemeinsame elterliche Sorge und leben sie beide mit dem Kind zusammen, so geht der Anspruch desjenigen vor, der im Wohnsitzkanton des Kindes arbeitet. Arbeiten beide oder arbeitet keiner der Eltern in diesem Kanton, so hat Vorrang, wer das höhere AHV-pflichtige Einkommen hat.
Weiterzahlung von Familienzulagen nach Erlöschung des Lohnanspruchs Der Anspruch auf Familienzulagen für Arbeitnehmende beginnt und endet mit dem Lohnanspruch. Bei Mutterschaft werden die Zulagen während des Mutterschaftsurlaubs weiter ausgerichtet, allerdings während höchstens 16 Wochen. Bei Tod des Arbeitnehmenden werden die Familienzulagen noch während drei Monaten bezahlt.
Sozialversicherungsbeiträge für 2009 Die neuen Ansätze für die Sozialversicherungsbeiträge 2009 finden Sie hier.
Dieser Beitrag ist auch im newsletter von hotelleriesuisse vom 11. Dezember 2008 auf der Seite 4 erschienen. Die Gesamtausgabe des newsletters 7/08 können Sie hier als pdf downloaden.
Updated 15.12.2008
Neue Partner von hotelleriesuisse
Das Angebot des neuen Preferred Partners ELVIA macht es den Mitgliedern möglich, sämtliche Annullationskosten aufzufangen und das Unternehmensrisiko zu verringern. Der Hotelier kann wählen, ob er die Kosten im Zimmerpreis integrieren will oder ob diese – analog zu den Fluglinien – durch den Gast separat in Anspruch genommen werden.
Weiter bietet ConCardis, der Partner im bargeldlosen Zahlungsverkehr, neue und äusserst attraktive Kommissionsbedingungen an: Die vorteilhaften Konditionen können hier eingesehen werden.
Auch beim Beraternetzwerk gibt es Neues zu berichten: Mit der Botta Management Group AG (www.bottamanagement.com), der Hotelpartner GmbH (www.hotelpartner.ch) und der Walter Kuhn GmbH (www.berakuhn.ch) konnten drei weitere Spezialisten integriert werden.
Dieser Beitrag ist auch im newsletter von hotelleriesuisse vom 11. Dezember 2008 auf der Seite 5 erschienen. Die Gesamtausgabe des newsletters 7/08 können Sie hier als pdf downloaden.
Updated 10.12.2008
Zukunftsweisende Entscheide
Am 20. November 2008 hat die Delegiertenversammlung in einem letzten Akt zur Gewaltentrennung der Schweizer Hotelklassifikation drei Mitglieder in die Unabhängige Rekursinstanz (URI) gewählt. Thierry Geiger, Silke Graf und Urs Keller komplettieren die URI ab 1.1.2009. Ebenso wurden die bisherigen URI-Mitglieder für eine Amtsperiode von drei Jahren gewählt. Unter dem Präsidium von Hans Krebs sind dies: Monika Gasser, Ruth Pedrazzetti, Franziska Trösch-Schnyder, Roger Jutzi (Vizepräsident), Pierre Chevrier und Michel Riba. Mit dem gleichzeitig verabschiedeten Reglement, das die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten festhält, ist das URI-Team für die Bearbeitung von Rekursen im Rahmen der Schweizer Hotelklassifikation gerüstet. Eva Brechtbühl, Françoise Michel-Perret und Hubert Walter Rizzi scheiden per Ende Jahr aus der URI aus und engagieren sich ab 1.1.2009 in der Expertengruppe Normenrevision, die Herbert Sidler präsidiert.
Neuerungen beim Mitgliederbeitragsreglement Die Delegierten genehmigten am 20. November 2008 eine Präzisierung sowie eine Ergänzung des Mitgliederbeitragsreglementes. Die Präzisierung betrifft die Mitgliederkategorie U; Unternehmungen hinsichtlich der zweckgebundenen Beitragspflicht für die Berufsbildung. Bei der Reglementsergänzung geht es um die Schaffung des letzten, im Rahmen des Strategieprozesses «hotelleriesuisse 2012» angekündigten zweckgebundenen Beitrages von 0,02 Prozent für PR und Marketing, berechnet auf der Brutto-AHV-Lohnsumme. Dieser wird künftig bei den Hotel- und Restaurantmitgliedern erhoben und dient Image und Markt fördernden Massnahmen im übergeordneten Brancheninteresse. Erste Ideen, die diese gewünschte Wirkung erzielen werden, liegen auf dem Tisch (vgl. Swiss Hotel Film Award). Für die konforme Mittelverwendung wird den Delegierten im Sommer 2009 ein Reglement vorgelegt.
Weitere Information und Download des Beitragsreglements: > Mitgliederbeiträge
Dieser Beitrag ist auch im newsletter von hotelleriesuisse vom 11. Dezember 2008 auf der Seite 5 erschienen. Die Gesamtausgabe des newsletters 7/08 können Sie hier als pdf downloaden.
Updated 11.12.2008
Vision 2020: Strategie Beruf und Bildung
Die Schweizer Hotellerie muss alles daran setzen, ihren ausgezeichneten internationalen Ruf zu bewahren und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Vor diesem Hintergrund hat hotelleriesuisse in ihrer Vision 2020 die Bedeutung der Human Resources und der Bildung verankert: «Die Schweizer Hotellerie beschäftigt und fördert die besten Mitarbeitenden und innovativsten Manager mit Unternehmergeist und bindet sie an die Branche.»
Die Berufsbildungspolitik des Geschäftsfeldes «Beruf und Bildung» hat auf dieser Basis die strategische Richtung für die nächsten Jahre festgelegt. hotelleriesuisse will die zukünftigen Bedürfnissen der Branche abdecken – und zwar:
• mittels gezielten Massnahmen, um den Folgen der demographischen Entwicklung entgegenzuwirken, • mit einem globalen Konzept für eine transparente und konsistente höhere Berufsbildung in der nationalen und internationalen Hotellerie, • mit Passerellen zu den Fachgebieten der Hotellerie, des Tourismus und der Wirtschaft, • mit der Definition einer Förderungs- und Finanzpolitik der Bildung von hotelleriesuisse, • mit der Definition von neuen Zielgruppen für Nachwuchs und Weiterbildung, • mit Management- und Coachingausbildungen (Führungskräfte ab 40, Management-Diplome in Hotellerie NDS-HF auch in der Romandie), • mit einem massgeschneiderten Mentoring, • mit einem angebots- und nachfrageorientierten internationalen Markt im Bereich der Bildung, • mit der Zusammenarbeit mit eidgenössischen und kantonalen Behörden, Verbänden, Organisationen der Arbeitswelt und Unternehmen.
Bei der Umsetzung der Vision 2020 muss berücksichtigt werden, dass sich auch die Schlüsselkompetenzen verändern. Zusätzlich zu den Fach- und Managementkompetenzen (HR, Marketing, Investitionen) wird heute auch grosser Wert auf Soft-Skills gelegt. Ein Manager muss vorausschauend handeln, innovativ sein und Unternehmergeist besitzen, um den zahlreichen Herausforderungen gewachsen zu sein. Zudem muss er in der Lage sein, sein Team und dessen Fähigkeiten zu coachen. Haben Mitarbeitende die Möglichkeit, Verantwortung zu übernehmen und selbstständig zu arbeiten, fördert dies ihre Motivation und Identifikation mit der Arbeit. Das ist grundlegend für die Einstellung, Förderung und Bindung der besten Mitarbeitenden an die Branche.
Dieser Beitrag ist auch im newsletter von hotelleriesuisse vom 11. Dezember 2008 auf der Seite 6 erschienen. Die Gesamtausgabe des newsletters 7/08 können Sie hier als pdf downloaden.
Updated 11.12.2008
Swisscom: Die Vorteile auf einen Blick
Vertrauen auch Sie mit Swisscom als Partner auf Qualität, moderne Telekommunikationslösungen, faire Preise und erstklassigen Service? Mit Swisscom erhalten Sie alles aus einer Hand – alles rund um Telefonie (Festnetz und Mobile), Internet, Datentransfer, Standortvernetzung, Hosted Services und vieles mehr. Nutzen Sie auch folgende Vorteile?
Festnetztelefonie: Falls Ihre monatlichen Gesprächsgebühren 100 Franken nicht übersteigen, können Sie die Gebühren weiter senken mit einem Halbpreisabo. Übersteigen Ihre monatlichen Gesprächsgebühren hingegen diese 100 Franken, profitieren Sie vom attraktiven Rabattsystem für hotelleriesuisseMitglieder.
Internet/Standortvernetzung: Auch bezüglich eines sicheren und hochwertigen Internetzugangs profitieren Sie von vorteilhaften Konditionen. Einen schnellen Zugang ins Internet und für Ihre Kunden stets erreichbar sein, das bietet Ihnen Business Internet light. Business Internet standard bietet zusätzlich noch eine gemanagte Firewall für noch höhere Anforderungen und Sicherheitsvorgaben. Und mit der Standortvernetzung haben Sie überall und jederzeit einen sicheren Zugang auf Ihre Firmendaten, da alle Datennetze sowie festen und mobilen Arbeitsplätze zu einem Firmennetz verbunden sind.
TeleConferencing: Sie erhalten günstigere Konditionen für die Nutzung dieser Dienstleistung.
Publifon: Erlass der Installationspauschale für Neukunden bzw. für zusätzliche Publifone bei bestehenden Kunden.
Informationen/Beratung/Anmeldung Was müssen Sie tun, um in den Genuss dieser exklusiven Konditionen zu gelangen? Ganz einfach. Ein Anruf auf die Gratisnummer 0800 055 055 genügt, wo Sie das Team von Swisscom berät. Auf www.swisscom.ch/kmu finden Sie weitere Informationen zu den erwähnten Produkten.
Dieser Beitrag ist auch im newsletter von hotelleriesuisse vom 11. Dezember 2008 auf der Seite 7 erschienen. Die Gesamtausgabe des newsletters 7/08 können Sie hier als pdf downloaden.
Updated 10.12.2008
Swiss Hotel Film Award
Hotels haben schon immer Filmgeschichte geschrieben – in Hollywood («Pretty Woman», «Lost in Translation» …) sowie auch in der Schweiz («Nocturne», «Vollmond » …). hotelleriesuisse hat sich von dieser Synergie zwischen der Film- und Hotelbranche inspirieren lassen: Der Verband wird 2009 erstmals den Swiss Hotel Film Award verleihen. Der Branchen-Filmpreis hat zum Ziel, die Emotionalität und Einzigartigkeit der Hotelwelt einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Eine Arbeitsgruppe, die Hotel- und Filmkompetenz vereinigt, bereitet die auf Anfang Januar geplante Lancierung des Wettbewerbs auf Hochtouren vor. Dazu gehören unter anderem die Zusammenstellung einer Fachjury mit anerkannten und bekannten Persönlichkeiten sowie die Festlegung der Spielregeln und Genres (zum Beispiel Thriller oder Lovestory).
Teilnahmeberechtigt sind Jungfilmer, die in einem ersten Schritt ihre Konzeptideen einreichen. Bei einer Nomination werden diese Projekte in Schweizer Hotels gedreht und die GewinnerFilme im September 2009 gekürt.
Achtung: Für Hoteliers bietet sich die Möglichkeit, den Jungfilmern die Hoteltüren zu öffnen und ihren Hotelbetrieb als Filmkulisse und Ort der soziokulturellen Begegnung zu präsentieren. Die rund zweitägigen Dreharbeiten dürften bei Gästen, Mitarbeitenden und in der Öffentlichkeit für Aufsehen sorgen und bergen somit ein grosses Marketingpotenzial. Interessiert? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Dieser Beitrag ist auch im newsletter von hotelleriesuisse vom 11. Dezember 2008 auf der Seite 8 erschienen. Die Gesamtausgabe des newsletters 7/08 können Sie hier als pdf downloaden.
Updated 10.12.2008
Editorial newsletter 5/09
Liebe Leserin Lieber Leser
Das Impulsprogramm für den Schweizer Tourismus zeigt Wirkung: Die Aktivitäten von Schweiz Tourismus haben die Nachfrage angekurbelt und bereits im Juli Zusatzumsätze von über 150 Millionen generiert. Das ist gut so. Der Rückgang der Logiernächte im ersten Halbjahr war auch so schon schmerzlich genug. Die Hotellerie schlägt sich zwar wacker, die Übernachtungszahlen pendeln sich auf das Niveau von 2006 ein. Doch die Aussichten für das laufende Jahr sind nicht berauschend, und auch für 2010 ist kein Wachstum in Sicht. Dazu kommt die Schweinegrippe, die für Unruhe sorgt.
2010 wird ein schwieriges Jahr. Zusätzliche Anstrengungen sind nötig – in der Branche, bei uns von hotelleriesuisse und auf politischer Ebene. Vor diesem Hintergrund haben wir uns an vorderster Front dafür stark gemacht, dass im Rahmen des Stabilitätspakets III ein weiterer Beitrag für die touristische Standortförderung durch Schweiz Tourismus bewilligt wird.
Diese Forderung ist mehr als berechtigt. Der Tourismus wird die Zurückhaltung der Konsumenten auch dann noch spüren, wenn andere Exportbranchen schon längst Morgenluft wittern. Bedenkt man aber, wie viele andere Wirtschaftszweige und Regionen vom Tourismus abhängig sind, liegt ein möglichst rascher Turnaround nicht nur im Interesse der 350 000 im Tourismus Beschäftigten, sondern im Interesse der gesamten Volkswirtschaft.
Umso unverständlicher ist es, dass der Bundesrat in seiner Botschaft zum Stabilitätspaket III keine Mittel für die touristische Standortförderung vorgesehen hat. Damit bestätigt sich unsere ursprüngliche Skepsis gegenüber dieser dritten Stufe der Stabilisierungsmassnahmen. Denn: Kann es sich die Schweiz wirklich leisten, den Tourismus aussen vor zu lassen?
Dieser Beitrag ist auch im newsletter von hotelleriesuisse vom 14. September 2009 auf der Seite 1 erschienen. Die Gesamtausgabe des newsletters 5/09 können Sie hier als pdf downloaden.