Berufsmaturität in der Hotellerie
Die Berufsmaturitätsausbildung wird in der beruflichen Grundbildung angesiedelt und richtet sich an leistungsstarke Jugendliche mit dem Ziel, Zugang zu weiterführenden Schulen in der Tertiärstufe zu schaffen. Die Berufsmaturität kann sowohl während der Lehre (BM1) als auch im Anschluss an die Lehre (BM 2) absolviert werden.
Anschubfinanzierung für Ausbildungsbetriebe (BM 1)
Da die Berufsmaturitätsquote tief ist, hat sich hotelleriesuisse zum Ziel gesetzt, die Berufsmaturität zu fördern. Im Projekt von hotelleriesuisse erhalten Mitglieder-Betriebe, die Berufsmaturitäts-Lehrstellen schaffen und damit den Lernenden die Erlangung der Berufsmaturität lehrbegleitend ermöglichen, eine Anschubfinanzierung. Diese wird als anteilsmässige Entgeltung des zusätzlichen Schultages, den die Lernenden in der Berufsmittelschule und nicht im Betrieb verbringen, in Form einer maximalen Pauschale von 2'000 Franken pro Lernenden und Schuljahr entrichtet. Es muss pro Schuljahr ein Formular ausgefüllt werden. Die Vergütungen an die Lehrbetriebe erfolgen im September und gelten für das vergangene Jahr.
Stipendien für BM 2-Lernende
hotelleriesuisse fördert die Berufsmaturität, indem sie Studierende, die einen Bezug zu hotelleriesuisse haben, mit einmaligen Stipendien in der Höhe von maximal 5'000 Franken unterstützt. Die Vergütungen erfolgen in drei Raten (September/Januar/Juli) und sind an verschiedene Bedingungen geknüpft. Anmeldung BM2-Vollzeit: 15. Juli vor Antritt, Anmeldung BM2-Teilzeit spätestens 15. Juli im ersten Jahr.
Darlehen für BM 2-Lernende in der Tourismusregion Zürich >>
Förderung der Berufsmaturität in der Hotellerie seit 2006
Die Berufsmaturitätsquote ist in der Branche tief. hotelleriesuisse engagiert sich darum als einziger Arbeitgeberverband im Gastgewerbe für eine gezielte Förderung der Berufsmaturität. Unsere personalintensive Branche ist nämlich auf gut ausgebildete und ambitionierte Berufsleute angewiesen.
Neue Berufsmaturitätsverordnung 2009
Die Berufsmaturitätsverordnung wird durch die neue Verordnung aufgewertet: Von einer Amtsverordnung wird sie zu einer Bundesratsverordnung. Gleichzeitig wird die neue Verordnung an das neue Berufsbildungsgesetz, das seit 2004 in Kraft ist, angepasst (Stellungnahme).
Updated 09.08.2010