Raumentwicklung & Mobilität
Die Hotellerie benötigt angemessene raumplanerische Freiheiten, um attraktive Leistungen anbieten zu können. Gleichzeitig sind die vielfältigen Landschaftsbilder zu schützen und zu pflegen. Die direkte internationale und regionale Verkehrsanbindung touristischer Zentren ist sicherzustellen.
Die Raumplanung konnte in den letzten Jahren einige Erfolge verbuchen. So wurde beispielsweise der Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet über weite Strecken durchgesetzt.
Grosse Herausforderungen bestehen weiterhin bei der Zersiedelung sowie im Umgang mit der Zweitwohnungsproblematik. Das Wirtschafts- und Bevölkerungswachstum wirkt sich nicht nur auf die Raumentwicklung aus, es generiert auch steigende Mobilitätsbedürfnisse. Ein gut unterhaltenes und funktionierendes Verkehrssystem ist ein entscheidender Standortfaktor. Der öffentliche und private Verkehr stossen jedoch zunehmend an ihre Kapazitätsgrenzen.
Auswirkungen auf die Hotellerie
Die Hotellerie befindet sich bezüglich der Raumentwicklung in einem Spannungsfeld. Einerseits benötigt sie einen wirtschaftlichen Gestaltungsraum, um attraktive Leistungen anzubieten. Gleichzeitig sollen die vielfältigen Landschaftsbilder der Schweiz, und damit die Schatztruhe des hiesigen Tourismus, geschützt und gepflegt werden. Die schweizerische Raumplanung hat daher ökonomische und landschaftsschützerische Interessen mit Weitsicht zu vereinigen. Die Zweitwohnungsproblematik und die damit verbundenen «kalten Betten» beeinträchtigen insbesondere im Alpenraum die touristische Wertschöpfung. «Warme Betten» sind in der Raumplanung zu bevorzugen und stiften volkswirtschaftlich einen höheren Nutzen.
Im Bereich der Mobilität ist die Hotellerie auf eine gute Anbindung der Tourismusdestinationen an die nationalen und internationalen Verkehrsnetze angewiesen. Dies gilt für den Land- und Luftverkehr. Nur so können die touristischen Destinationen erschlossen und zugänglich gemacht werden. Der private Verkehr macht den grössten Teil im Freizeittourismus aus.
Unsere Anliegen
hotelleriesuisse setzt sich für eine weitsichtige Raum- und Verkehrsentwicklung unter Berücksichtigung der Anliegen des Tourismus, der einheimischen Bevölkerung und der Umwelt ein. Der Verband engagiert sich dafür, dass das wertvolle und eindrückliche Landschaftsbild der Schweiz erhalten bleibt. Wir engagieren uns dafür, dass die Zersiedelung in der Schweiz gebremst wird. Die Vernetzung von Bund, Kantonen und Tourismusbranche ist zu fördern. Das Zweitwohnungsproblem ist unter Berücksichtigung der Interessen der Hotelbranche und zum Nutzen aller anzugehen.
Die Erreichbarkeit touristischer Zentren ist durch eine sinnvolle nationale und internationale Anbindung der Regionen zu gewährleisten. Die Verkehrsinfrastrukturen sind angesichts der wachsenden Mobilität bedürfnisgerecht und kosteneffizient auszubauen.
Weitere Themen
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Zweitwohnungsinitiative
Die Urheber der Volksinitiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen» fordern eine verfassungsmässige Beschränkung des Anteils von Zweitwohnungen am Gesamtbestand der Wohneinheiten und an der für Wohnzwecke genutzten Bruttogeschossfläche auf 20 Prozent. Die Annahme der Initiative hätte in jenen Gemeinden, in denen dieser Anteil heute bereits überschritten wird, faktisch einen Baustopp für Zweitwohnungen zur Folge. Gleichzeitig würden in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von weniger als 20 Prozent gerade jene Entwicklungen hervorgerufen, welche die Initiative andernorts zu unterbinden versucht. Der Bundesrat lehnt die Initiative daher ab und legt mit der bereits in Kraft getretenen Teilrevision des Raumplanungsgesetzes einen indirekten Gegenvorschlag vor.
hotelleriesuisse lehnt die Volksinitiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen» ab. Der anerkannten Zweitwohnungsproblematik wurde mit der bereits 2011 in Kraft getretenen Teilrevision des Raumplanungsgesetzes begegnet. Entscheidend wird eine tourismusfreundliche Umsetzung in den Kantonen sein.
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Landschaftsinitiative
Die Volksinitiative «Raum für Mensch und Natur» will auf Verfassungsebene festhalten, dass Bund und Kantone für eine «zweckmässige und haushälterische Nutzung des Bodens, die geordnete Besiedlung des Landes, die Trennung des Baugebiets vom Nichtbaugebiet und den Schutz des Kulturlandes» zu sorgen haben. Gemäss Initiative darf die Gesamtfläche der Bauzonen während 20 Jahren nicht vergrössert werden. Als indirekter Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative dient die erste Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes. Gemäss Botschaft des Bundesrats enthält der Gesetzesentwurf klare Vorgaben an die Richtpläne zur besseren Steuerung der Siedlungsentwicklung. Ausserdem sieht er für Vorhaben mit gewichtigen Auswirkungen auf Raum und Umwelt neu einen ausdrücklichen Richtplanvorbehalt vor.
Aus Sicht der Hotellerie schafft die Volksinitiative «Raum für Mensch und Natur» mit dem vorgeschlagenen Moratorium von 20 Jahren gravierende Investitionshemmnisse und verhindert eine angemessene Entwicklung in den Tourismusregionen. hotelleriesuisse lehnt die Initiative deshalb ab. Dem berechtigten Anliegen der zunehmenden Zersiedelung ist im Rahmen der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes Rechnung zu tragen.
Vernehmlassungen
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Raumkonzept Schweiz
Der Landschafts-, Wohn- und Wirtschaftsraum Schweiz ist stetigen Veränderungen ausgesetzt. Um den damit verbundenen Herausforderungen wirksam zu begegnen, haben Bund, Kantone, Städte und Gemeinden gemeinsam einen Entwurf für ein Raumkonzept Schweiz erarbeitet. Es soll als Orientierungshilfe für die raumplanerischen Tätigkeiten auf allen drei Staatsebenen dienen.
hotelleriesuisse sieht im Raumkonzept Schweiz an verschiedenen Stellen Korrekturbedarf und lehnt den Entwurf deshalb ab. Besonders störend ist die überproportionale Gewichtung des Landschaftsschutzes, was einer Einschränkung der wirtschaftlichen Entwicklung gleichkommt. So soll sich gemäss Raumkonzept die intensive Tourismusnutzung auf alpine touristische Zentren beschränken, ländliche Regionen hingegen könnten lediglich sanft genutzt werden. hotelleriesuisse vertritt zudem den Standpunkt, dass das Raumkonzept keinerlei rechtliche Bindung entfalten darf.
(Stellungnahme vom 17. Mai 2011)
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Europäische Landschaftskonvention
Wie keine andere Branche in der Schweiz ist die Tourismuswirtschaft auf attraktive und vielfältige Landschaftsbilder angewiesen. hotelleriesuisse stellt sich deshalb grundsätzlich hinter die Ratifikation des Landschaftsübereinkommens des Europarates. Der Verband behält sich jedoch vor, seine Reserven anzumelden, sollten in Zukunft auf der Landschaftskonvention aufbauend einschneidende Einzelmassnahmen verabschiedet werden.
Gemäss erläuterndem Bericht erfordert die Zustimmung zum Übereinkommen des Europarates weder neue gesetzliche Instrumente noch zusätzliche personelle oder finanzielle Ressourcen. Diese Restriktion, zusammen mit der konsequenten Befolgung des in der ELK festgeschriebenen Subsidiaritätsprinzips, gilt es bei der Umsetzung der Konvention unbedingt einzuhalten.
(Stellungnahme vom 19. Januar 2011)
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Nationalstrassenabgabegesetz
hotelleriesuisse setzt sich ein für eine nachhaltige Verkehrs- und Raumentwicklung unter Berücksichtigung der Anliegen des Tourismus, der einheimischen Bevölkerung und der Umwelt. Die vorgeschlagene Gebührenerhöhung bei der Jahresvignette und damit die fast vollständige Abwälzung der aufgrund der Ausweitung des Nationalstrassennetzes beim Bund anfallenden Mehrkosten auf die Strassenbenützer ohne gleichzeitige spürbare Qualitätsverbesserung ist aus Sicht der Hotellerie nicht akzeptabel. Die Einführung einer Kurzzeitvignette wird grundsätzlich unterstützt. Begrüssenswert ist zudem der Vorschlag zur Einführung einer e-Vignette.
(Stellungnahme vom 23. Juni 2011)
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Strategie Biodiversität Schweiz
Die Strategie Biodiversität Schweiz soll die Erhaltung der Biodiversität in unserem Land sicherstellen. Mit der Ausarbeitung der Strategie kommt die Schweiz als Vertragspartnerin der Biodiversitätskonvention ihrer internationalen Verpflichtung nach. Die Strategie stützt sich auf Ziele, die bis 2020 zu erreichen sind. Dazu zählt die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen sowie die Errichtung von Schutz- und Vernetzungsgebieten.
hotelleriesuisse anerkennt die Notwendigkeit, dem Verlust der Biodiversität entgegenzuwirken und begrüsst deshalb die Biodiversitätsstrategie grundsätzlich. Vorbehalte hat hotelleriesuisse in Bezug auf das Kapitel Tourismus. Es gilt, eine angemessene Entwicklung mit einem nachhaltigen Umgang mit den natürlichen Ressourcen in Einklang zu bringen. Eine verstärkte Lenkung der Tourismusaktivitäten wird abgelehnt. Wichtig ist der Einbezug der Wirtschaft bei der Ausarbeitung des Aktionsplans.
(Stellungnahme vom 5. Dezember 2011)
