Arbeitsmarkt
Der flexible Arbeitsmarkt stellt einen wichtigen Standortvorteil der Schweizer Volkswirtschaft dar. Für die Hotellerie ist der allgemeinverbindliche Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes ein entscheidendes sozialpartnerschaftliches Arbeitsmarktinstrument.
Die Vertragsautonomie ist ein tragendes Merkmal der flexiblen schweizerischen Arbeitsmarktpolitik. Sozialpartnerschaftliche und einzelvertragliche Regelungen geniessen einen hohen Stellenwert und sind ein wertvoller Standortvorteil der hiesigen Wirtschaft. Der Schweiz müssen genügend qualifizierte Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Im Hinblick auf demographische Veränderungen und den damit verbundenen steigenden Arbeitskräftemangel wird dies zunehmend bedeutungsvoller. Ein wichtiger Faktor ist die Personenfreizügigkeit mit der Europäischen Union, die sich bestens bewährt und weiterzuführen ist.
Auswirkungen auf die Hotellerie
Tourismus und Hotellerie sind sehr personalintensive Branchen. Alleine die Hotellerie beschäftigt mehr als 74 000 Personen, davon über die Hälfte Frauen. Die Branche zeichnet sich durch eine grosse Vielfalt an Berufsgattungen und Arbeitsformen aus. Dies bedingt ein flexibles, auf die Bedürfnisse einer Dienstleistungsbranche zugeschnittenes Arbeitsrecht. Ein wichtiges Instrument, das diesen branchenspezifischen Besonderheiten Rechnung trägt, ist der allgemeinverbindliche Landes- Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes. Er ist der grösste seiner Art und bildet ein Gerüst von Mindestanforderungen einschliesslich der Löhne. hotelleriesuisse engagiert sich als Verband und verlässlicher Partner für eine funktionierende Sozialpartnerschaft auf der Seite der Arbeitgeber.
Die demografische Entwicklung in der Schweiz führt auch in der Hotellerie zu einem Mangel an qualifizierten Arbeitskräften. Die Personenfreizügigkeit mit der Europäischen Union sichert den Zugang zu gut ausgebildetem Personal. Für spezifische Bedürfnisse ist die Branche auf Spezialisten aus Drittstaaten angewiesen (wie beispielsweise Spezialitätenköche).
Unsere Anliegen
hotelleriesuisse macht sich für eine liberale Arbeitsmarktpolitik stark. Die Hotellerie muss die branchenspezifischen Fragestellungen selbstständig klären können. Staatliche Mindestlöhne und neue restriktivere hoheitliche Regelungen bezüglich Ferien, Arbeitszeiten und anderen Arbeitsbedingungen lehnt hotelleriesuisse entschieden ab. Im Gegenteil, das Arbeitsrecht ist zu flexibilisieren und an die Bedürfnisse der Branche anzupassen. Vor allem die Bezugsgrösse der Kalenderwoche erschwert die Anwendung neuer Arbeitszeitmodelle, die der Wandel in Gesellschaft und Arbeitsmarkt fordert. hotelleriesuisse setzt sich nachdrücklich für die Weiterführung der europäischen Personenfreizügigkeit ein und fordert einen unbürokratischen Zugang zu Spezialisten aus Drittstaaten.
Weitere Themen
-
Ferieninitiative
Die Ferieninitiative fordert sechs Wochen Ferien für alle. Die heute geltende Ferienregelung im Obligationenrecht ist eine Mindestgrösse, die in einem Gesamtarbeits- oder einem individuellen Arbeitsvertrag angepasst werden kann. Viele Betriebe kennen grosszügigere Lösungen. Der allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes schreibt beispielsweise bereits heute fünf Wochen Ferien für alle Mitarbeitenden vor. Mit jeder zusätzlichen Erhöhung der Ferienwochen erhöht sich die finanzielle Belastung des Arbeitgebers, unabhängig davon, wie hoch die Produktivität in einer Branche ist.
hotelleriesuisse lehnt die Ferieninitiative der Gewerkschaften ab. Ein allfälliger Ausbau der heute geltenden Ferienregelung soll den Sozialpartnern der einzelnen Branchen überlassen werden und die jeweiligen Besonderheiten der Arbeitsbelastung berücksichtigen. Die flexible privatrechtliche Gestaltung eines Arbeitsverhältnisses darf als eine der grossen Errungenschaften der schweizerischen Arbeitsmarktpolitik nicht gefährdet werden.
Vernehmlassungen
-
IAO-Übereinkommen Mutterschutz
Ratifikation des IAO-Übereinkommens Nr. 183 über den Mutterschutz
Mit der Ratifikation des Übereinkommens Nr. 183 der Internationalen Arbeitsorganisation IAO sollen Neuerungen im Bereich Mutterschutz in die schweizerische Gesetzgebung aufgenommen werden. Im Vordergrund steht dabei die Einführung von bezahlten Stillpausen und eine entsprechende Änderung des Arbeitsgesetzes. hotelleriesuisse lehnt die Ratifikation des Übereinkommens sowie die Arbeitsgesetzänderung ab.
(Stellungnahme vom 12. August 2011)
